Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 07.02.2000 - 1 Ws 74 - 75/00, 1 Ws 74/00, 1 Ws 75/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
StGB § 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 56 f Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 56 f Abs. 2
Strafaussetzung zur Bewährung bei neuer Verurteilung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Strafaussetzung; Bewährung; Vollstreckung; Sozialprognose; Bewährungszeit; Straftat
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 26.11.1999 - StVK 101/96
- OLG Düsseldorf, 07.02.2000 - 1 Ws 74 - 75/00, 1 Ws 74/00, 1 Ws 75/00
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 08.12.1999 - 1 Ws 951/99
Berücksichtigung der Strafzwecke bei Aussetzung der Vollstreckung eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2000 - 1 Ws 74/00
Es ist zwar anerkannt, daß auch generalpräventive Strafzwecke wie der der Sühne bei einer Entscheidung über den Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung berücksichtigt werden können (zu vgl. Senatsbeschluß vom 8. Dezember 1999, 1 Ws 951/99).Voraussetzung ist insoweit, daß der Widerruf der Strafaussetzung zur Erreichung generalpräventiver Zwecke geboten ist (zu vgl. BVerfG…, Beschluß vom 21. März 1994 in NJW 1995, S. 713; Senatsbeschluß vom 8. Dezember 1999, 1 Ws 951/99 zu § 57 StGB).
- BVerfG, 21.03.1994 - 2 BvR 560/93
Nachträglicher Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung trotz neuerlicher …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2000 - 1 Ws 74/00
Voraussetzung ist insoweit, daß der Widerruf der Strafaussetzung zur Erreichung generalpräventiver Zwecke geboten ist (zu vgl. BVerfG, Beschluß vom 21. März 1994 in NJW 1995, S. 713; Senatsbeschluß vom 8. Dezember 1999, 1 Ws 951/99 zu § 57 StGB). - OLG Düsseldorf, 20.07.1995 - 1 Ws 555/95
Neue Straftat während Bewährungszeit; Widerruf der Strafaussetzung; Schuldspruch; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2000 - 1 Ws 74/00
Hierzu bedarf es einer aktuellen Prognose durch das mit der Entscheidung über den Widerruf befaßte Gericht (vgl. Senatsbeschluß vom 20. Juli 1995, 1 Ws 555/95 in StV 1996, S. 45). - OLG Düsseldorf, 22.10.1996 - 1 Ws 895/96
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2000 - 1 Ws 74/00
Kommt das Gericht, das über die neue Straftat befindet, zu dem Ergebnis, daß die Sozialprognose eine Strafaussetzung zur Bewährung rechtfertigt, so ist es für das über den Widerruf einer früher gewährten Strafaussetzung zur Bewährung entscheidende Gericht in der Regel naheliegend, sich dieser sach- und zeitnäheren Prognose anzuschließen (vgl. Senatsbeschluß vom 22. Oktober 1996, 1 Ws 895-896/96 in StV 1998, S. 214).
- OLG Düsseldorf, 07.02.2000 - 1 Ws 75/00
Strafaussetzung zur Bewährung bei neuer Verurteilung
1 Ws 74-75/00 209 VRs 7786/95 StA Düsseldorf 31 VRs 713/97 StA Mönchengladbach.
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| OLG Düsseldorf, 07.02.2000 - 1 Ws 75/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
StGB § 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2
- rechtsportal.de
StGB § 56 f Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 56 f Abs. 2
Strafaussetzung zur Bewährung bei neuer Verurteilung
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Strafaussetzung; Bewährung; Vollstreckung; Sozialprognose; Bewährungszeit; Straftat
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 26.11.1999 - StVK 101/96
- OLG Düsseldorf, 07.02.2000 - 1 Ws 75/00
- OLG Düsseldorf, 07.02.2000 - 1 Ws 74/00
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- OLG Düsseldorf, 08.12.1999 - 1 Ws 951/99
Berücksichtigung der Strafzwecke bei Aussetzung der Vollstreckung eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2000 - 1 Ws 75/00
Es ist zwar anerkannt, daß auch generalpräventive Strafzwecke wie der der Sühne bei einer Entscheidung über den Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung berücksichtigt werden können (zu vgl. Senatsbeschluß vom 8. Dezember 1999, 1 Ws 951/99).Voraussetzung ist insoweit, daß der Widerruf der Strafaussetzung zur Erreichung generalpräventiver Zwecke geboten ist (zu vgl. BVerfG…, Beschluß vom 21. März 1994 in NJW 1995, S. 713; Senatsbeschluß vom 8. Dezember 1999, 1 Ws 951/99 zu § 57 StGB).
- BVerfG, 21.03.1994 - 2 BvR 560/93
Nachträglicher Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung trotz neuerlicher …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2000 - 1 Ws 75/00
Voraussetzung ist insoweit, daß der Widerruf der Strafaussetzung zur Erreichung generalpräventiver Zwecke geboten ist (zu vgl. BVerfG, Beschluß vom 21. März 1994 in NJW 1995, S. 713; Senatsbeschluß vom 8. Dezember 1999, 1 Ws 951/99 zu § 57 StGB). - OLG Düsseldorf, 20.07.1995 - 1 Ws 555/95
Neue Straftat während Bewährungszeit; Widerruf der Strafaussetzung; Schuldspruch; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2000 - 1 Ws 75/00
Hierzu bedarf es einer aktuellen Prognose durch das mit der Entscheidung über den Widerruf befaßte Gericht (vgl. Senatsbeschluß vom 20. Juli 1995, 1 Ws 555/95 in StV 1996, S. 45). - OLG Düsseldorf, 22.10.1996 - 1 Ws 895/96
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2000 - 1 Ws 75/00
Kommt das Gericht, das über die neue Straftat befindet, zu dem Ergebnis, daß die Sozialprognose eine Strafaussetzung zur Bewährung rechtfertigt, so ist es für das über den Widerruf einer früher gewährten Strafaussetzung zur Bewährung entscheidende Gericht in der Regel naheliegend, sich dieser sach- und zeitnäheren Prognose anzuschließen (vgl. Senatsbeschluß vom 22. Oktober 1996, 1 Ws 895-896/96 in StV 1998, S. 214). - OLG Düsseldorf, 07.02.2000 - 1 Ws 74/00
Strafaussetzung zur Bewährung bei neuer Verurteilung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2000 - 1 Ws 75/00
1 Ws 74-75/00 209 VRs 7786/95 StA Düsseldorf 31 VRs 713/97 StA Mönchengladbach.
- OLG Saarbrücken, 06.07.2007 - 1 Ws 84/07
Gewährung einer bedingten Entlassung aufgrund des Verbüßens zwei Drittel der …
NJW 1999, 438; 9. Mai 2000 - 1 Ws 75/00 - ; 4. März 2004 - 1 Ws 38/04 - erfordert die Entscheidung über die bedingte Entlassung jetzt eine Abwägung zwischen dem Resozialisierungsinteresse des Rechtsbrechers und dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit (d.h. den potentiellen Opfern), wobei in der Neufassung des § 57 Abs. 1, 2 StGB ausdrücklich aufgeführt wird, dass dabei das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsgutes und das Verhalten des Verurteilten im Vollzug zu berücksichtigen sind.
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