Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 15.12.2004 - 1 Ws 759/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 359 Nr. 5 § 360 Abs. 2 § 368 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Auslegung der Formulierung "unter Ausschluss vernünftiger Zweifel" in Urteilsgründen; Überprüfbarkeit der Beweiskraft eines neuen Beweismittels im Additionsverfahren, durch das Wiederaufnahmegericht; Grenzen der Zulässigkeit einer vorweggenommenen Beweiswürdigung; ...
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2005, 272
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 2093/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an gerichtliche Entscheidungen im …
Auszug aus OLG Koblenz, 15.12.2004 - 1 Ws 759/04
Zwar ist es dem Wiederaufnahmegericht grundsätzlich nicht verwehrt, bereits im Aditionsverfahren die Beweiskraft eines neuen Beweismittels kritisch zu prüfen, allerdings nur, soweit dies ohne förmliche Beweiserhebung möglich ist (Senatsbeschl. v. 08.02.2000 - StV 03, 229; siehe auch BVerfG NStZ 95, 43). - OLG Koblenz, 08.02.2000 - 1 Ws 796/99
Tatbeteiligter Zeuge als neues Beweismittel
Auszug aus OLG Koblenz, 15.12.2004 - 1 Ws 759/04
Zwar ist es dem Wiederaufnahmegericht grundsätzlich nicht verwehrt, bereits im Aditionsverfahren die Beweiskraft eines neuen Beweismittels kritisch zu prüfen, allerdings nur, soweit dies ohne förmliche Beweiserhebung möglich ist (Senatsbeschl. v. 08.02.2000 - StV 03, 229; siehe auch BVerfG NStZ 95, 43). - KG, 05.07.2001 - 4 Ws 64/01
Auszug aus OLG Koblenz, 15.12.2004 - 1 Ws 759/04
Die Grenzen der Zulässigkeit vorweggenommener Beweiswürdigung sind jedenfalls überschritten, wenn den Angaben eines Zeugen, der bei "Aussage gegen Aussage" nunmehr zugunsten des Verurteilten aussagen will, von vorneherein, ohne vorherige Vernehmung, die Glaubhaftigkeit abgesprochen würde (siehe KG, Beschl. v. 05.07.2001 - 4 Ws 64/01 : "Die endgültige Entscheidung über die Glaubwürdigkeit des Beweismittels kann vielmehr grundsätzlich nur in einer neuen Hauptverhandlung getroffen werden.").
- OLG Köln, 15.07.2013 - 2 Ws 288/13
Zum Begriff des neuen Beweismittels im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO
In diesem Zusammenhang ist anerkannt, dass Zeugen, die in der Hauptverhandlung vor dem erkennenden Gericht die Aussage verweigert haben, neue Beweismittel im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO darstellen (Vgl. OLG Hamm NStZ 1981, 155; OLG Koblenz NStZ-RR 2005, 272;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 359 Rn. 33;… Schmidt, in Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. 2008, § 359, Rn. 29.). - OLG Hamburg, 27.09.2018 - 2 Ws 159/18 So wird etwa die Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines im Wiederaufnahmeantrag benannten Zeugen - sofern nicht schon im Zulässigkeitsverfahren sicher festgestellt werden kann, dass die Zeugen vorsätzliche Falschaussagen abgeben würden - in der Regel der Hauptverhandlung vorbehalten bleiben müssen (vgl. OLG Koblenz NStZ-RR 2005, 272).
- OLG Jena, 02.04.2013 - 1 Ws 391/12
Wiederaufnahme im Strafverfahren: Neuheit von in der Hauptverhandlung erörterten …
Dabei ist das Wiederaufnahmegericht nicht auf diese abstrakte Erheblichkeitsprüfung beschränkt, sondern hat bereits im Additionsverfahren die Beweiskraft des neuen Beweismittels kritisch zu prüfen, allerdings nur soweit dies ohne förmliche Beweiserhebung möglich ist (Senatsbeschluss vom 12.5.2009, 1 Ws 149/09; OLG Koblenz Beschluss vom 15.12.2004, 1 Ws 759/04 bei juris; siehe auch BVerfG NStZ 1995, 43, 44 und BVerfG, Beschluss vom 16.5.2007, Az: 2 BvR 93/07 bei juris).
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