Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 02.11.2022 - 1 Ws 77/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 50 InsO, § 73c StGB, § 111i StPO, § 459h Abs 2 S 2 StPO
Einziehung von Wertersatz: Geltendmachung einer Entschädigung bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Wird vor Abschluss des Entschädigungsverfahrens die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Einziehungsadressaten beschlossen, können die Antragsteller, die die Auskehrung des Verwertungserlöses begehren, gem. § 459h Abs. 2 Satz 2, § 111i StPO Entschädigung ...
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Eintritt der Insolvenzsituation vor Beendigung des Entschädigungsverfahrens Verwertungserlös als Teil der Insolvenzmasse Entschädigung bei eingezogenem Wertersatz in die Insolvenzmasse Keine Berücksichtigung des Absonderungsrechtes nach § 50 InsO bei Wertersatz im ...
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Abwicklung von Ansprüchen auf Opferentschädigung im Vollstreckungs- oder Insolvenzverfahren
Verfahrensgang
- LG Frankenthal, 29.08.2017 - 3 KLs 5171 Js 2182/16
- BGH, 07.06.2018 - 4 StR 63/18
- LG Frankenthal, 14.04.2022 - 3 KLs 5171 Js 2182/16
- OLG Zweibrücken, 02.11.2022 - 1 Ws 77/22
Papierfundstellen
- NZI 2023, 139
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.06.2018 - 4 StR 63/18
Einziehung von Taterträgen bei Mittäterschaft: Erfordernis einer …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.11.2022 - 1 Ws 77/22
Der Bundesgerichtshof bestätigte mit Urteil vom 07.06.2018, Az. 4 StR 63/18, die Einziehungsentscheidung lediglich mit der Ergänzung einer Haftung des Verurteilten als Gesamtschuldner mit einem unbekannt gebliebenen Mittäter.
- KG, 25.07.2025 - 1 Ws 26/25 Rn. 14 aa) Fluchtgefahr ist gegeben, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen bei Würdigung aller Umstände des Einzelfalles eine hohe Wahrscheinlichkeit für die Annahme spricht, der Beschuldigte werde sich - zumindest für eine gewisse Zeit - dem Strafverfahren entziehen (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Januar 2023 - 1 Ws 77/22 -, m.w.N.), wobei die Untersuchungshaft neben der Durchführung eines geordneten Strafverfahrens auch die spätere Vollstreckung eines auf Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehende Sicherungsmaßregeln lautenden Urteils sicherstellen soll (vgl. KG, Beschlüsse vom 18. Mai 2021 - 2 Ws 48/21 - und vom 18. März 2021 - 4 Ws 19/21 -, jeweils m.w.N.).
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