Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 04.01.2001 - 1 Ws 809/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausgestaltung des Anspruchs eines wegen versuchter räuberischer Erpressung Verurteilten auf Anordnung einer bedingten Entlassung nach der Verbüßung von zwei Drittel der Strafe; Ausgestaltung des mündlichen Anhörungsrechts eines Verurteilten i.R.d. Verfahrens zur ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Trier, 29.11.2000 - StVK 671/00
- OLG Koblenz, 04.01.2001 - 1 Ws 809/00
Papierfundstellen
- StV 2001, 304 (Ls.)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 12.11.1996 - 3 Ws 565/96 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Koblenz, 07.06.2010 - 1 Ws 108/10
Das Kammerurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. …
Die Anhörung dient der Erörterung eines schriftlich erstatteten Gutachtens (vgl. Senat, StV 2001, 304), nicht jedoch, wie es hier erforderlich wäre, einer in wesentlichen Teilen neuen Erarbeitung eines Begutachtungsergebnisses. - KG, 04.09.2013 - 2 Ws 415/13
Strafvollstreckung: Beschwerde wegen Nichteinhaltung der Ladungsfrist im Rahmen …
Demnach hat der Anhörungstermin - soweit die Hinzuziehung eines Dolmetschers überhaupt erforderlich war - unter Mitwirkung eines Dolmetschers für eine dem Verurteilten verständliche Sprache im Sinne des Art. 6 Abs. 3 lit. a MRK stattgefunden (zum Erfordernis der Hinzuziehung eines geeigneten Dolmetschers vgl. OLG Koblenz StV 2001, 304; LG Kassel StraFo 2013, 130). - OLG Koblenz, 16.10.2003 - 1 Ws 735/03
Unterbringung, Anhörung, beauftragter Richter, Sachverständiger, Verzicht, …
Den Verfahrensbeteiligten ist die Möglichkeit zu geben, das Gutachten eingehend zu diskutieren und das Votum des Sachverständigen zu hinterfragen (Senat, Beschluss vom 4. Januar 2001 - 1 Ws 809/00 - unter Hinweis auf BT-Drucks. 13/9092, S. 14).
- OLG Koblenz, 05.03.2001 - 1 Ws 127/01
Reststrafaussetzung, Sachverständiger, Sachverständigengutachten, Anhörung, …
Den Verfahrensbeteiligten ist die Möglichkeit zu geben, das Gutachten eingehend zu diskutieren und das Votum des Sachverständigen zu hinterfragen (OLG Koblenz, Beschluss vom 4. Januar 2001 - 1 Ws 809/00 - unter Hinweis auf BT-Drcks. 13/9062, S. 14). - OLG Jena, 23.03.2006 - 1 Ws 105/06
Reststrafenaussetzung
Die Beschlussfassung des Landgerichts ohne vorherige mündliche Anhörung des Sachverständigen stellt einen wesentlichen Verfahrensfehler dar, der im Beschwerdeverfahren nicht geheilt werden kann (Senatsbeschluss vom 11.04.2005, 1 Ws 105/05; OLG Koblenz, Beschluss vom 04.01.2001, 1 Ws 809/00, zit.n.juris;… Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 309 Rn. 8), sodass die angefochtene Entscheidung aufzuheben und zur Nachholung dieses verfahrensrechtlichen Versäumnisses und zur neuerlichen Entscheidung, auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens, an die Strafvollstreckungskammer zurückzuverweisen ist. - KG, 14.08.2013 - 2 Ws 395/13
Der beauftragte Sachverständige ist regelmäßig durch die zur Entscheidung …
Bei Nichtanhörung des Sachverständigen trotz Fehlens eines solchen Verzichts liegt ein wesentlicher Verfahrensmangel vor (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 4. Januar 2001 - 1 Ws 809/00 - [juris] = StV 2001, 304). - OLG Bremen, 15.06.2009 - Ws 55/09
Anforderungen an das Verfahren vor Entscheidung über die bedingte Entlassung …
Bereits die fehlende mündliche Anhörung des Verurteilten und des Sachverständigen stellt ... einen wesentlichen Verfahrensmangel dar (OLG Koblenz StV 2001, 304 ) und führt auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zunächst zur Anordnung der Fortsetzung der Vollstreckung.". - KG, 09.09.2019 - 2 Ws 141/19
Pflicht zur Anhörung des Sachverständigen
Bei Nichtanhörung des Sachverständigen trotz Fehlens eines solchen Verzichts liegt ein wesentlicher Verfahrensmangel vor (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 4. Januar 2001 - 1 Ws 809/00 -, juris = StV 2001, 304). - OLG Koblenz, 12.05.2009 - 1 Ws 191/09
Unterlassen der mündlichen Anhörung des Sachverständigen vor Entscheidung über …
Die unterlassene mündliche Anhörung des Sachverständigen, wodurch auch das Mitwirkungsrecht des Verurteilten und seines Verteidigers an dieser Anhörung nach § 454 Abs. 2 Satz 3, 2. Halbsatz StPO vereitelt wird, begründet einen wesentlichen Verfahrensmangel, der zur Aufhebung des Beschlusses und Zurückverweisung der Sache zwingt (OLG Koblenz, StV 2001, 304 ). - KG, 16.09.2019 - 2 Ws 144/19
Konkludenter Verzicht auf Sachverständigenanhörung bei fehlender Rüge
Bei Nichtanhörung des Sachverständigen trotz Fehlens eines solchen Verzichts liegt ein wesentlicher Verfahrensmangel vor (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 4. Januar 2001 - 1 Ws 809/00 -, juris = StV 2001, 304).
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