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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 15.01.2010 - 1 Ws 812/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13634
OLG Naumburg, 15.01.2010 - 1 Ws 812/09 (https://dejure.org/2010,13634)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15.01.2010 - 1 Ws 812/09 (https://dejure.org/2010,13634)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15. Januar 2010 - 1 Ws 812/09 (https://dejure.org/2010,13634)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 454 Abs 1 S 3 StPO, § 454 Abs 2 S 3 StPO, § 67d Abs 2 StGB
    Verfahren über die Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Mündliche Anhörung des Untergebrachten durch den beauftragten Richter; mündliche Anhörung des Verfassers des schriftlichen Gutachtens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 454 Abs. 1 S. 3
    Rechtmäßigkeit der Anhörung durch den beauftragten Richter im Verfahren über die Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Erläuterung der gutachterlichen Stellungnahme der Maßregelvollzugsanstalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Anhörung durch den beauftragten Richter im Verfahren über die Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Erläuterung der gutachterlichen Stellungnahme der Maßregelvollzugsanstalt

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 13.09.1978 - StB 187/78

    Mündliche Anhörung durch Strafvollstreckungskammer

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.01.2010 - 1 Ws 812/09
    Jedoch sprechen Sinn und Zweck der Vorschriften über das Verfahren bei der bedingten Entlassung dafür, dass der Betroffene nicht nur Gelegenheit haben soll, sich vor der Entscheidung mündlich zu äußern, sondern dass sich das zuständige Gericht, d.h. alle an der Entscheidung mitwirkenden Richter, auch einen unmittelbaren persönlichen Eindruck von ihm verschaffen soll (BGH NJW 1979, 116; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2002, 191, 192; OLG Rostock NStZ 2002, 109, 110, jeweils unter Hinweis auf die Begründung zum Regierungsentwurf eines Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch, BT-Drucksache 7/550 S. 309, dort zu Nr. 114 - § 454 StPO).

    Dementsprechend genügt die Vermittlung des lediglich durch den beauftragten Richter gewonnenen Eindrucks an die anderen Kammermitglieder nur in besonderen Ausnahmefällen dem Gesetz (Senat, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 1 Ws 166/00), etwa dann, wenn dem persönlichen Eindruck des Gerichts unter Berücksichtigung der nachrangigen Bedeutung der Sache und der nicht erheblichen Schwierigkeit der Entscheidung nur geringe Bedeutung zukommt, insbesondere wenn erst kurz zuvor eine Anhörung durch alle zu der Entscheidung berufenen Richter stattgefunden hat, oder die örtlichen Verhältnisse eine Anhörung durch die gesamte Kammer erheblich erschweren (…OLG Düsseldorf a.a.O.; ähnlich auch BGH NJW 1979, 116, 117; OLG Rostock NStZ 2002, 109, 110 f.).

  • OLG Rostock, 10.07.2001 - I Ws 246/01
    Auszug aus OLG Naumburg, 15.01.2010 - 1 Ws 812/09
    Jedoch sprechen Sinn und Zweck der Vorschriften über das Verfahren bei der bedingten Entlassung dafür, dass der Betroffene nicht nur Gelegenheit haben soll, sich vor der Entscheidung mündlich zu äußern, sondern dass sich das zuständige Gericht, d.h. alle an der Entscheidung mitwirkenden Richter, auch einen unmittelbaren persönlichen Eindruck von ihm verschaffen soll (BGH NJW 1979, 116; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2002, 191, 192; OLG Rostock NStZ 2002, 109, 110, jeweils unter Hinweis auf die Begründung zum Regierungsentwurf eines Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch, BT-Drucksache 7/550 S. 309, dort zu Nr. 114 - § 454 StPO).

    Dementsprechend genügt die Vermittlung des lediglich durch den beauftragten Richter gewonnenen Eindrucks an die anderen Kammermitglieder nur in besonderen Ausnahmefällen dem Gesetz (Senat, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 1 Ws 166/00), etwa dann, wenn dem persönlichen Eindruck des Gerichts unter Berücksichtigung der nachrangigen Bedeutung der Sache und der nicht erheblichen Schwierigkeit der Entscheidung nur geringe Bedeutung zukommt, insbesondere wenn erst kurz zuvor eine Anhörung durch alle zu der Entscheidung berufenen Richter stattgefunden hat, oder die örtlichen Verhältnisse eine Anhörung durch die gesamte Kammer erheblich erschweren (…OLG Düsseldorf a.a.O.; ähnlich auch BGH NJW 1979, 116, 117; OLG Rostock NStZ 2002, 109, 110 f.).

  • BGH, 25.10.2000 - 5 StR 408/00

    Vorrang der Beiordnung eines benannten Rechtsanwalts auch bei vorheriger …

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.01.2010 - 1 Ws 812/09
    Denn die als Soll-Vorschrift ausgestaltete Norm kommt vor dem Hintergrund des grundgesetzlich geschützten Rechts des Betroffenen auf ein faires Verfahren praktisch einer Anhörungspflicht gleich, von der nur in seltenen - hier nicht ersichtlichen - Ausnahmefällen abgewichen werden kann (Senat, Beschluss vom 13. Juli 2009 - 1 Ws 409/09; BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2000 - 5 StR 408/00; KG, Beschluss vom 31. Mai 1999 - 1 AR 614/99 - 4 Ws 140/99).
  • BVerfG, 10.10.2003 - 2 BvR 366/03

    Menschenwürde; allgemeines Persönlichkeitsrecht; allgemeine Handlungsfreiheit; …

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.01.2010 - 1 Ws 812/09
    Vor diesem Hintergrund muss es dem Betroffenen und seinem Verteidiger erst recht möglich sein, im Anhörungstermin zumindest an einen der Verfasser der gutachterlichen Stellungnahme konkrete Fragen zu richten, etwa bezüglich der vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung bei lang andauernder Unterbringung geforderten Konkretisierung der Wahrscheinlichkeit weiterer vom Betroffenen drohender rechtswidriger Taten und deren Deliktstypus (vgl. BVerfG NStZ-RR 2004, 76, 77 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 27.02.2003 - 1 Ws (L) 9/03

    Verwertung eines von der Justizvollzugsanstalt zur Frage der Lockerungseignung …

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.01.2010 - 1 Ws 812/09
    Rn. 22 Hat - wie hier - bereits die Staatsanwaltschaft das schriftliche Gutachten eingeholt, gilt hinsichtlich der Pflicht zur mündlichen Anhörung des beauftragten Sachverständigen jedoch nichts anderes als in dem von § 454 Abs. 2 S. 1 StPO ausdrücklich vorgesehenen Fall (OLG Koblenz StV 1999, 496; StraFo 2007, 302; OLG Hamm NStZ 2005, 55, 56).
  • OLG Bamberg, 27.08.2009 - 1 Ws 409/09

    Beginn der verlängerten Bewährungszeit: Verlängerungsentscheidung nach Ablauf der …

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.01.2010 - 1 Ws 812/09
    Denn die als Soll-Vorschrift ausgestaltete Norm kommt vor dem Hintergrund des grundgesetzlich geschützten Rechts des Betroffenen auf ein faires Verfahren praktisch einer Anhörungspflicht gleich, von der nur in seltenen - hier nicht ersichtlichen - Ausnahmefällen abgewichen werden kann (Senat, Beschluss vom 13. Juli 2009 - 1 Ws 409/09; BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2000 - 5 StR 408/00; KG, Beschluss vom 31. Mai 1999 - 1 AR 614/99 - 4 Ws 140/99).
  • OLG Düsseldorf, 25.07.2001 - 4 Ws 322/01

    Verfahrensfehlerhafte Entscheidung über die Fortdauer einer Unterbringung; …

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.01.2010 - 1 Ws 812/09
    Jedoch sprechen Sinn und Zweck der Vorschriften über das Verfahren bei der bedingten Entlassung dafür, dass der Betroffene nicht nur Gelegenheit haben soll, sich vor der Entscheidung mündlich zu äußern, sondern dass sich das zuständige Gericht, d.h. alle an der Entscheidung mitwirkenden Richter, auch einen unmittelbaren persönlichen Eindruck von ihm verschaffen soll (BGH NJW 1979, 116; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2002, 191, 192; OLG Rostock NStZ 2002, 109, 110, jeweils unter Hinweis auf die Begründung zum Regierungsentwurf eines Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch, BT-Drucksache 7/550 S. 309, dort zu Nr. 114 - § 454 StPO).
  • OLG Koblenz, 21.02.2007 - 1 Ws 85/07

    Jährliche Überprüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: …

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.01.2010 - 1 Ws 812/09
    Rn. 22 Hat - wie hier - bereits die Staatsanwaltschaft das schriftliche Gutachten eingeholt, gilt hinsichtlich der Pflicht zur mündlichen Anhörung des beauftragten Sachverständigen jedoch nichts anderes als in dem von § 454 Abs. 2 S. 1 StPO ausdrücklich vorgesehenen Fall (OLG Koblenz StV 1999, 496; StraFo 2007, 302; OLG Hamm NStZ 2005, 55, 56).
  • OLG Koblenz, 08.07.1999 - 1 Ws 422/99
    Auszug aus OLG Naumburg, 15.01.2010 - 1 Ws 812/09
    Rn. 22 Hat - wie hier - bereits die Staatsanwaltschaft das schriftliche Gutachten eingeholt, gilt hinsichtlich der Pflicht zur mündlichen Anhörung des beauftragten Sachverständigen jedoch nichts anderes als in dem von § 454 Abs. 2 S. 1 StPO ausdrücklich vorgesehenen Fall (OLG Koblenz StV 1999, 496; StraFo 2007, 302; OLG Hamm NStZ 2005, 55, 56).
  • OLG Naumburg, 05.05.2000 - 1 Ws 166/00
    Auszug aus OLG Naumburg, 15.01.2010 - 1 Ws 812/09
    Dementsprechend genügt die Vermittlung des lediglich durch den beauftragten Richter gewonnenen Eindrucks an die anderen Kammermitglieder nur in besonderen Ausnahmefällen dem Gesetz (Senat, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 1 Ws 166/00), etwa dann, wenn dem persönlichen Eindruck des Gerichts unter Berücksichtigung der nachrangigen Bedeutung der Sache und der nicht erheblichen Schwierigkeit der Entscheidung nur geringe Bedeutung zukommt, insbesondere wenn erst kurz zuvor eine Anhörung durch alle zu der Entscheidung berufenen Richter stattgefunden hat, oder die örtlichen Verhältnisse eine Anhörung durch die gesamte Kammer erheblich erschweren (…OLG Düsseldorf a.a.O.; ähnlich auch BGH NJW 1979, 116, 117; OLG Rostock NStZ 2002, 109, 110 f.).
  • KG, 31.05.1999 - 4 Ws 140/99
  • OLG Rostock, 14.11.2011 - I Ws 273/11

    Fortdauer der Maßregelvollstreckung in einem psychiatrischen Krankenhaus: …

    Die Sache war daher an die Strafvollstreckungskammer zurückzugeben zur Einholung eines anstaltsfremden Gutachtens und anschließender neuer Entscheidung, bei der die nach § 463 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. § 454 Abs. 2 StPO vorgeschriebene Verfahrensweise zu beachten sein wird (…vgl. Meyer-Goßner a. a.O. § 309 Rn. 8; OLG München, Beschl. v. 19.07.2011 - 1 Ws 592, 593/11, BeckRS 2011, 20254; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 28.04.2008 - 3 Ws 401/08, NStZ-RR 2008, 292; OLG Oldenburg, Beschl. v. 07.09.2007 - 1 Ws 481/07 - NStZ 2008, 225; OLG Naumburg, Beschl. v. 15.01.2010 - 1 Ws 812/09, BeckRS 2010, 18500).
  • OLG Brandenburg, 27.08.2010 - 1 Ws 134/10

    Jährliche Überprüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: …

    Rn. 19 Hat sich daher die Strafvollstreckungskammer bei der (noch vor Ablauf der Fünfjahresfrist des § 463 Abs. 4 Satz 1 StPO erfolgenden) Vorbereitung ihrer Prüfung gem. § 67e StGB in weiten Teilen auf ein externes Prognosegutachten gestützt und ihrer Bewertung zugrunde gelegt, so ist sie zur mündlichen Anhörung des Sachverständigen und darüber hinaus dazu verpflichtet, den Beteiligten Gelegenheit zur Mitwirkung zu geben, sich also insbesondere zu der Frage zu erklären, ob sie auf die Anhörung des Sachverständigen verzichten (arg. aus § 454 Abs. 3 Satz 4 StPO; vgl. OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. Januar 2010, 1 Ws 812/09; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Juli 2009, III - 4 Ws 27409; OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Februar 2007, 1 Ws 85/07, zit. jeweils nach juris).
  • OLG Rostock, 02.12.2011 - I Ws 372/11

    Fortdauer des Maßregelvollzugs: Anforderungen an das Prognosegutachten; …

    Die Sache war daher an die Strafvollstreckungskammer zurückzugeben zur Einholung eines anstaltsfremden Gutachtens und anschließender neuer Entscheidung, bei der die nach § 463 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. § 454 Abs. 2 StPO vorgeschriebene Verfahrensweise zu beachten sein wird (…vgl. Meyer-Goßner a. a.O. § 309 Rn. 8; OLG München, Beschl. v. 19.07.2011 - 1 Ws 592, 593/11, BeckRS 2011, 20254; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 28.04.2008 - 3 Ws 401/08, NStZ-RR 2008, 292; OLG Oldenburg, Beschl. v. 07.09.2007 - 1 Ws 481/07 - NStZ 2008, 225; OLG Naumburg, Beschl. v. 15.01.2010 - 1 Ws 812/09, BeckRS 2010, 18500).
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