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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.12.1997 - 1 Ws 970/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7256
OLG Düsseldorf, 08.12.1997 - 1 Ws 970/97 (https://dejure.org/1997,7256)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.12.1997 - 1 Ws 970/97 (https://dejure.org/1997,7256)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Dezember 1997 - 1 Ws 970/97 (https://dejure.org/1997,7256)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 56f Abs. 1 S. 1 Nr. 1

Papierfundstellen

  • NZV 1998, 163
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Hamm, 12.09.2007 - 2 Ws 253/07

    Bewährungswiderruf; neue Straftat; Strafaussetzung zur Bewährung; Anschluss …

    Dies gilt jedoch dann nicht, wenn die Entscheidung des neuen Urteils nicht nachvollziehbar, nicht überzeugend oder nur formelhaft bzw. schematisch begründet ist (…vgl. Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl., § 56 f Rdnr. 8 b m.w.N.; vgl. auch OLG Düsseldorf, NZV 1998, 163).
  • OLG Celle, 17.10.2001 - 3 Ws 390/01

    Bewährungswiderruf ; Vollstreckungsaussetzung ; Freiheitsstrafe; Positive …

    Denn von dem Grundsatz, dass der zuletzt aufgrund mündlicher Hauptverhandlung entscheidende Tatrichter über bessere Erkenntnismöglichkeiten zur Prognose verfügt als die mit dem Widerrufsverfahren befassten Gerichte, sodass seiner Beurteilung in der Regel der Vorrang gebührt, ist dann abzuweichen, wenn die neuen Erwägungen zur Aussetzung der Vollstreckung eher Anhaltspunkte für eine negative als für eine trotz neuer Straftaten ausreichend günstige Prognose ergeben (vgl. BVerfG NStZ 1985, 357; 1987, 118; NJW 1995, 713; Senatsbeschluss vom 23. April 1990 - 3 Ws 191/89 - ; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 59;… Tröndle/ Fischer, StGB, 50. Aufl. § 56 f Rn. 3 e m. w. N.), und wenn die Entscheidung von unzutreffenden Voraussetzungen ausgeht oder formelhaft oder schematisch begründet worden ist (vgl. OLG Düsseldorf VRS 1989, 33; NZV 1998, 163).
  • OLG Karlsruhe, 12.06.2006 - 1 Ws 121/06

    Voraussetzungen des Widerrufs der Aussetzung der Strafvollstreckung zur Bewährung

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  • OLG Hamm, 06.12.2011 - 3 Ws 389/11

    Reststrafenaussetzung und zwischenzeitlich erfolgte neue tatrichterliche Prognose

    Eine Abweichung von der tatrichterlichen Prognoseentscheidung ist insbesondere dann möglich, wenn diese Prognoseentscheidung inhaltlich nicht nachvollzogen werden kann (OLG Düsseldorf, NZV 1998, 163).
  • OLG Hamm, 12.09.2007 - 2 Ws 254/07

    Bewährungswiderruf; neue Straftat; Strafaussetzung zur Bewährung; Anschluss …

    Dies gilt jedoch dann nicht, wenn die Entscheidung des neuen Urteils nicht nachvollziehbar, nicht überzeugend oder nur formelhaft bzw. schematisch begründet ist (…vgl. Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl., § 56 f Rdnr. 8 b m.w.N.; vgl. auch OLG Düsseldorf, NZV 1998, 163).
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