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Rechtsprechung
   BayObLG, 02.08.1982 - BReg. 1 Z 67/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,15059
BayObLG, 02.08.1982 - BReg. 1 Z 67/82 (https://dejure.org/1982,15059)
BayObLG, Entscheidung vom 02.08.1982 - BReg. 1 Z 67/82 (https://dejure.org/1982,15059)
BayObLG, Entscheidung vom 02. August 1982 - BReg. 1 Z 67/82 (https://dejure.org/1982,15059)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1982, 1129
  • Rpfleger 1983, 10
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Hamm, 17.01.1984 - 15 W 339/83

    Einwilligung in die Adoption durch das Vormundschaftsgericht auf Antrag des …

    Der Entzug der Personensorge oder des gesamten elterlichen Sorgerechts muß nicht auch eine Ersetzung der Adoptionseinwilligung zur Folge haben; vielmehr ist § 1748 BGB deswegen eng auszulegen, weil er im Hinblick auf das verfassungsrechtlich geschützte Eltern-Kind-Verhältnis nur Fälle eines besonders schwerwiegenden, vollständigen Versagens der Eltern in ihrer Verantwortung gegenüber dem Kinde erfaßt (allgemeine Ansicht, vgl. z.B. OLG Frankfurt in FamRZ 1983, 531; Senat in FamRZ 1976, 462 und 1977, 418; BVerfG in FamRZ 1968, 585; BayObLG in FamRZ 1982, 1129, 1131, m.w.N.).

    Daß die im Hinblick auf den Tatbestand bloßer Gleichgültigkeit erforderliche Belehrung und Beratung seitens des Jugendamtes nach § 1748 Abs. 2 BGB i.V.m. § 51 a JWG auch nicht ausnahmsweise als entbehrlich angesehen werden kann, ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. Senat in FamRZ 1977, 415; BayObLG in FamRZ 1982, 1129).

    Dies gelte deshalb, weil der Status des Pflegekindes rechtlich ungesichert sei, das Kind aber Anspruch auf rechtliche Klarheit und Sicherheit seiner Beziehungen zu den Pflegeeltern habe (BayObLGZ 1974, 422; Senat in FamRZ 1977, 415 sowie Beschluß vom 20.12.1983 - 15 W 257/82 - OLG Karlsruhe, FamRZ 1983, 1058 ff.; BayObLG in FamRZ 1982, 1129 ff.).

  • BayObLG, 05.10.1983 - BReg. 1 Z 69/83

    Anhörung; Persönliche; Termin; Erscheinen; Fernbleiben; Ausbleiben; Eltern; …

    An eine etwa vorgebrachte Begründung ist das Gericht nicht gebunden (vgl. BayObLG FamRZ 1982, 1129 = …

    Das Landgericht hätte also hier, da es den vorgebrachten Ersetzungsgrund des § 1748 Abs. 3 BGB nicht als gegeben ansah, vor Ablehnung des Antrags prüfen müssen, ob etwa ein Ersetzungsgrund nach § 1748 Abs. 1, 2 BGBl vorliegt (vgl. BayObLG FamRZ 1982, 1129).

  • BayObLG, 24.04.1984 - BReg. 1 Z 78/83

    Voraussetzungen für die Annahme als eheliches Kind; Anforderungen an die …

    Der Gesetzgeber wollte die Ersetzungsmöglichkeit nur dann vorsehen, wenn das Eltern-Kind-Verhältnis so sehr von der Regel abweicht, daß die Elternverantwortung als Korrelat des Elternrechtes diesem nicht mehr gegenübersteht (BayObLG FamRZ 1982, 1129/1131 m.Nachw.).

    Die Belehrung und Beratung des Elternteils ist eine unverzichtbare Mußvorschrift, von deren Einhaltung nur unter der Voraussetzung nach § 1748 Abs. 2 Satz 2 BGB (unbekannter Aufenthalt des Elternteils) abgesehen werden darf (BayObLG FamRZ 1982, 1129/1131; OLG Hamm FamRZ 1977, 415/418 m.Nachw.; Palandt BGB § 1748 Anm. 2 a a.E.).

  • BayObLG, 25.04.1984 - BReg. 1 Z 99/83

    Anordnung; Vormundschaft; Vormundschaftsgericht; Zuständigkeit; International; …

    Auch die - als weitere Voraussetzung für die Ersetzung der Einwilligung des Vaters notwendige - Annähme des Landgerichts, das Unterbleiben der Adoption würde dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen ( § 1748 Abs. 1 Satz 1 BGB ; vgl. BayObLGZ 1978, 105/111; FamRZ 1982, 1129/1130) begegnet keinen rechtlichen Bedenken.

    Es erscheint für das Wohl des Kindes, das Anspruch auf rechtliche Klarheit und Sicherheit hinsichtlich seiner Beziehung zur Beteiligten zu 2 hat (vgl. BayObLGZ 1974, 413/422; BayObLG FamRZ 1982, 1129/1131) auch geboten, seinen bisher unzureichenden Rechtsstatus zu festigen und durch die Ersetzung der Adoptionseinwilligung des Beteiligten zu 3 die Voraussetzungen für ein weiteres gesundes Aufwachsen des Kindes unter den bei seiner Großtante gegebenen günstigen Lebensbedingungen zu schaffen (…vgl. OLG Karlsruhe a.a.O. S. 1060).

  • BayObLG, 15.07.1999 - 1Z BR 6/99

    Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils zur Adoption

    Auch die vom Landgericht herangezogene Entscheidung des BayObLG (FamRZ 1982, 1129/1131) befaßt sich nur - im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen des § 1748 Abs. 1 BGB - mit der Frage, ob das Unterbleiben der Adoption dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde.
  • BGH, 05.02.1986 - IVb ZB 1/86

    Zulässigkeit einer Vorlage; Nachteile bei Unterbleiben einer Adoption

    Das Oberlandesgericht sieht sich an einer solchen Entscheidung durch die Beschlüsse der Oberlandesgerichte Hamm vom 16. Februar 1977 (15 W 271/75 = FamRZ 1977, 415) und Karlsruhe vom 5. April 1983 (18 Wx 15/83 = FamRZ 1983, 1058) sowie des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 2. August 1982 (BReg. 1 Z 67/82 = FamRZ 1982, 1129) gehindert und hat die Sache daher durch Beschluß vom 16. Dezember 1985 gemäß § 28 Abs. 2 FGG dem Bundesgerichtshof vorgelegt.
  • BayObLG, 26.03.2002 - 1Z BR 35/01

    Beschwerdeberechtigung im Adoptionsverfahren - Ersetzung der Einwilligung - …

    Grundsätzlich kann das Unterbleiben einer Adoption einen unverhältnismäßigen Nachteil bedeuten (…BayObLG aaO; FamRZ 1982, 1129/1131; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1686/1687 f.).
  • BayObLG, 25.11.1996 - 1Z BR 47/96

    Ersetzung der Einwilligung des Vaters zur Adoption durch das Jugendamt; …

    Entgegen der Auffassung des Beschwerdegerichts ist somit nach dem Wortlaut des § 1748 Abs. 2 Satz 1 BGB in der am 1.4.1993 in Kraft getretenen Neufassung (Art. 4 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch vom 16.2.1993, BGBl I 239) die vormundschaftsgerichtliche Ersetzungsentscheidung wegen Gleichgültigkeit - wie schon vor Inkrafttreten des KJHG (vgl. BayObLG FamRZ 1982, 1129, 1130 und FamRZ 1984, 935/936 m.w.N.; OLG Köln FamRZ 1987, 203, 204; OLG Hamm FamRZ 1977, 415, 418;… BGB -RGRK/Dickescheid § 1748 Rn. 15) zwingend abhängig von einer vorausgegangenen Belehrung durch das Jugendamt (…ebenso Staudinger/Frank § 1748 Rn. 32, Krug-Grüner/Dalichau § 51 Anm. II S. 7;… Wiesner/Kaufmann/Mörsberger/Oberloskamp/Struck SGB VIII § 51 Rn. 14), soweit nicht die gesetzliche Ausnahme des § 1748 Abs. 2 Satz 2 BGB eingreift.
  • OLG Hamm, 15.04.1991 - 15 W 52/91

    Ersetzung der Einwilligung in die Kindesannahme durch das Vormundschaftsgericht

    Nach der Rechtsprechung des Senats war die tatsächliche Erfüllung der Beratungspflicht des Jugendamtes über Hilfen zur Vermeidung der Adoption zwingende Voraussetzung einer Ersetzungsentscheidung wegen Gleichgültigkeit des Elternteils (FamRZ 1977, 415, 417 f.); diese Auffassung wurde auch von anderen Oberlandesgerichten geteilt (BayObLG FamRZ 1982, 1129, 1130; OLG Köln FamRZ 1987, 203).
  • OLG Frankfurt, 13.05.1986 - 20 W 248/85

    Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils zur Adoption als schwerwiegender …

    Der Senat, der den landgerichtlichen Beschluß - auch unter Berufung auf eine Entscheidung des Oberlandesgericht Düsseldorf (DAVorm 1977, 751) - zunächst bestätigen wollte, und die Sache deshalb wegen einer Abweichung von den Entscheidungen der Oberlandesgerichte Hamm (FamRZ 1977, 415; vgl. auch ZfJ 1984, 364), Karlsruhe (FamRZ 1983, 1058) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts (FamRZ 1982, 1129) dem Bundesgerichtshof vorgelegt hat, ist nicht länger der Auffassung, daß ein unverhältnismäßiger Nachteil generell ausgeschlossen ist, wenn das Kind in einer guten Pflegestelle lebt, und die Pflegeeltern das Kind auch ohne Adoption behalten würden, wobei störenden Eingriffen der leiblichen Eltern mit der Verbleibensanordnung (§ 1632 Abs. 4 BGB) begegnet werden könnte.
  • BayObLG, 07.05.1986 - BReg. 3 Z 6/86

    Beteiligte am Verfahren über die Beischreibung eines Randvermerks über eine …

  • BGH, 05.02.1986 - IVb ZB 2/86

    Entzug des Sorgerechts - Gröbliche Pflichtverletzung der Eltern - Vorlage zum BGH …

  • OLG Frankfurt, 16.12.1985 - 20 W 248/85
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