Rechtsprechung
| VGH Bayern, 20.12.2002 - 1 ZB 02.145 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Bayern, 19.02.2007 - 1 ZB 06.92
Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Nachbarklage gegen Vorbescheid; …
Nach der Rechtsprechung des Senats entspricht es in dem - hier vorliegenden - Regelfall der Billigkeit, dass ein Beigeladener im Zulassungsverfahren seine außergerichtlichen Kosten selbst trägt (Beschluss vom 11.4.2002 BayVBl. 2003, 58 zum früheren Beschwerdezulassungsverfahren; vom 20.12.2002 Az. 1 ZB 02.145 zum Berufungszulassungsverfahren; vgl. auch BayVGH vom 11.10.2001 NVwZ-RR 2002, 786 = BayVBl. 2002, 378). - VGH Bayern, 04.02.2008 - 1 ZB 07.316
Antrag auf Zulassung der Berufung; Vorbescheidsantrag für zwei Doppelhäuser; …
Wäre nämlich die Berufung des Klägers zugelassen worden, so wäre eine Kostenentscheidung, in deren Rahmen dem Beigeladenen Kosten hätten auferlegt werden können (vgl. § 154 Abs. 3 VwGO), nicht ergangen; denn die Kosten eines erfolgreichen Zulassungsverfahrens sind Teil der Kosten des Berufungsverfahrens (vgl. Beschluss vom 11.4.2002 BayVBl. 2003, 58 [zum früheren Beschwerdezulassungsverfahren]; vom 20.12.2002 - 1 ZB 02.145 [zum Berufungszulassungsverfahren]; vgl. auch BayVGH vom 11.10.2001 NVwZ-RR 2002, 786 = BayVBl. 2002, 378). - VGH Bayern, 21.01.2008 - 1 ZB 05.1454
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Bestimmung des Vorhabens durch den …
Ob es gerechtfertigt ist, die außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen im Berufungsverfahren für erstattungsfähig zu erklären, hängt jedoch nur davon ab, wie sich dieser im Berufungsverfahren verhält; eine Antragstellung im vorangegangenen Zulassungsverfahren wirkt sich nicht mehr aus (Beschluss vom 11.4.2002 BayVBl. 2003, 58 [zum früheren Beschwerdezulassungsverfahren]; vom 20.12.2002 Az. 1 ZB 02.145 [zum Berufungszulassungsverfahren]; vgl. auch BayVGH vom 11.10.2001 NVwZ-RR 2002, 786 = BayVBl. 2002, 378).
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