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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 12.09.2006 - 1 ZB 05.2076   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,52254
VGH Bayern, 12.09.2006 - 1 ZB 05.2076 (https://dejure.org/2006,52254)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.09.2006 - 1 ZB 05.2076 (https://dejure.org/2006,52254)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. September 2006 - 1 ZB 05.2076 (https://dejure.org/2006,52254)
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Wird zitiert von ... (8)

  • VG Magdeburg, 17.02.2017 - 4 A 337/15

    Anforderungen an die Stellung eines Bauantrags im Sinne der Übergangsregelung des …

    Dieser Aspekt der Angemessenheit lässt sich zwar nicht schematisch nach einem bestimmten fixen Prozentsatz beurteilen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 16.12.1993, a. a. O.), jedoch wird die Grenze der angemessenen Erweiterung in Rechtsprechung und Literatur - je nach den Umständen des Einzelfalls - in dem Bereich einer Flächen- oder Bauvolumenzunahme von 20 % bis 25 % (vgl. OVG Rheinland-Pf., Urteil vom 22.05.2002 - 1 A 11346/01 -, juris), teilweise aber auch bis etwa 25 % bis 50 % gezogen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 12.09.2006 - 1 ZB 05.2076 -, juris).
  • VG Augsburg, 25.09.2019 - Au 4 K 18.1609

    Erfolglose Klage wegen Bauvorbescheid zur Erweiterung einer Anwaltskanzlei

    Jedoch ist ausgehend davon, dass die Angemessenheitsgrenze wohl mehrheitlich bei um die 25% Zunahme von Fläche oder Bauvolumen gezogen wird (…vgl. Söfker, a.a.O.; eventuell weitergehender BayVGH, B.v. 12.9.2006 - 1 ZB 05.2076 - juris Rn. 14: Grenze einer Zunahme von etwa 25% bis 50%), hier nicht mehr von einer Angemessenheit auszugehen.
  • VG München, 09.10.2018 - M 1 K 17.5951

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer nachträgliche Baugenehmigung für die Nutzung …

    Die Grenze der angemessenen Erweiterung wird in Rechtsprechung und Literatur jedoch - mit Variationen je nach den Umständen des Einzelfalls - in dem Bereich einer Flächen- oder Bauvolumenzunahme von etwa 25% bis 50% gezogen (BayVGH, B.v. 12.9.2006 - 1 ZB 05.2076 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 21.11.2024 - 1 ZB 23.1328

    Baurechtliche Beseitigungsanordnung, Begünstigtes bzw. teilprivilegiertes …

    Maßgeblich ist hierbei - wie bei § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB - eine konkret betriebsbezogene Betrachtungsweise (vgl. BVerwG, U.v. 17.2.2011 - 4 C 9.10 - BVerwGE 139, 21 unter Bezugnahme auf BVerwG, B.v. 4.10.2006 - 4 B 64.06 - BauR 2007, 338; vgl. hierzu auch BayVGH, B.v. 12.9.2006 - 1 ZB 05.2076 - juris Rn. 14).
  • VG Magdeburg, 07.07.2015 - 4 A 222/14

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung einer …

    Diese Frage lässt sich zwar nicht schematisch nach einem bestimmten fixen Prozentsatz beurteilen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 16.12.1993, a. a. O.), jedoch wird die Grenze der angemessenen Erweiterung in Rechtsprechung und Literatur - je nach den Umständen des Einzelfalls - in dem Bereich einer Flächen- oder Bauvolumenzunahme von 20 % bis 25 % (vgl. OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 22.05.2002 - 1 A 11346/01 -, juris), teilweise aber auch bis etwa 25 % bis 50 % gezogen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 12.09.2006 - 1 ZB 05.2076 -, juris).
  • VG München, 19.03.2024 - M 1 K 21.4049

    Vorbescheid für Hackschnitzellager, Außenbereich, teilprivilegierte Erweiterung …

    Der Umstand, dass die Errichtung des Hackschnitzellagers nach Auskunft des Klägers für die Fortführung des Betriebs unabdingbar sein soll, ist nicht von Bedeutung, weil die bloße Notwendigkeit einer betrieblichen Erweiterung nicht zu ihrer Privilegierung führt (vgl. BayVGH B.v. 12.9.2006 - 1 ZB 05.2076 - juris Rn. 15).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2025 - 2 A 1310/23

    Erteilung der Baugenehmigung zur Errichtung eines Nebengebäudes zu einem …

    Rn. 62 Vgl. BVerwG, 28. September 1992 - ; 4 B 175.92 -, BRS 54 Nr. 71 = juris Rn. 3; BayVGH, Beschluss vom 12. September 2006 - 1 ZB 05.2076 -, juris Rn. 15; Dürr, a.a.O, § 35 Rn. 316 m. w. N.
  • VG Düsseldorf, 15.06.2023 - 28 K 4622/22
    Rn. 57 Vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 12. September 2006 - 1 ZB 05.2076 -, juris Rn. 15.
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