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   VGH Bayern, 15.11.2006 - 1 ZB 06.30992   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,56344
VGH Bayern, 15.11.2006 - 1 ZB 06.30992 (https://dejure.org/2006,56344)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.11.2006 - 1 ZB 06.30992 (https://dejure.org/2006,56344)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. November 2006 - 1 ZB 06.30992 (https://dejure.org/2006,56344)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Bayern, 12.12.2017 - 11 ZB 17.31689

    Erfolgloses auf Verletzung rechtlichen Gehörs gestütztes …

    Vielmehr ist jeweils nach den Umständen des Falles zu prüfen, ob der Verfahrensbeteiligte ohne Terminsaufhebung bzw. -verlegung in seinen Möglichkeiten beschränkt würde, sich in dem der Sache nach gebotenen Umfang zu äußern; das bloße Anwesenheitsinteresse einer anwaltlich ausreichend vertretenen Partei wird dagegen durch ihren Gehörsanspruch nicht geschützt (…BVerwG, B.v. 4.2.2002 - 1 B 313/01, 1 PKH 40/01 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 31 = juris Rn. 5 m.w.N.;… vgl. auch BayVGH, B.v. 8.2.2017 - 11 ZB 17.30041 - juris Rn. 17;… B.v. 25.22.2015 - 15 ZB 15.30229 - juris Rn. 3; B.v. 15.11.2006 - 1 ZB 06.30992 - juris Rn. 4;… Geiger in Eyermann" VwGO" § 102 Rn. 6).
  • VG Hannover, 02.05.2018 - 11 A 7726/17

    Gruppenverfolgung; inländische Fluchtalternative; Pakistan; Religion; Schiiten; …

    Eine Terminsverlegung kommt daher allenfalls in Betracht, wenn die persönliche Anwesenheit des anwaltlich vertretenen Klägers aus besonderen Gründen erforderlich erscheint, insbesondere wenn es entscheidungserheblich auf die Glaubhaftigkeit des Klägervortrages ankommt (…vgl. Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2017 - 11 ZB 17.31689 -, juris Rn. 4, vom 15. November 2006 - 1 ZB 06.30992 -, juris Rn. 4, …und vom 25. August 2006 - 1 ZB 06.30747 -, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 20.04.2018 - 11 ZB 18.30839

    Zum Anspruch auf Terminsverlegung im Asylverfahren

    Vielmehr ist jeweils nach den Umständen des Falles zu prüfen, ob der Verfahrensbeteiligte ohne Terminsaufhebung bzw. -verlegung in seinen Möglichkeiten beschränkt würde, sich in dem der Sache nach gebotenen Umfang zu äußern; das bloße Anwesenheitsinteresse einer anwaltlich ausreichend vertretenen Partei wird dagegen durch ihren Gehörsanspruch nicht geschützt (…BVerwG, B.v. 4.2.2002 - 1 B 313/01, 1 PKH 40/01 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 31 = juris Rn. 5 m.w.N.;… vgl. auch BayVGH, B.v. 8.2.2017 - 11 ZB 17.30041 - juris Rn. 17;… B.v. 25.11.2015 - 15 ZB 15.30229 - juris Rn. 3; B.v. 15.11.2006 - 1 ZB 06.30992 - juris Rn. 4;… Geiger in Eyermann" VwGO" 14. Aufl. 2014, § 102 Rn. 6).
  • VGH Bayern, 26.07.2010 - 10 ZB 10.75

    Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten einer Ausländerin mit einer …

    Rn. 10 Denn ein erheblicher Grund für eine Vertagung ist grundsätzlich dann nicht gegeben, wenn ein anwaltlich vertretener Verfahrensbeteiligter wegen Krankheit verhindert ist, selbst an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen; das bloße Anwesenheitsinteresse einer anwaltlich ausreichend vertretenen Partei wird durch den Gehörsanspruch nicht geschützt (vgl. BVerwG vom 4.2.2002 Az. 1 B 313/01, 1 PKH 40/01 ‹juris› RdNr. 5; BayVGH vom 15.11.2006 Az. 1 ZB 06.30992 ‹juris› RdNr. 4).
  • VGH Bayern, 07.07.2009 - 6 ZB 07.30077

    Asyl (Afghanistan); Rechtliches Gehör; Darlegung; Vertagung

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die persönliche Anwesenheit zur Aufklärung des Sachverhalts oder aus sonstigen Gründen erforderlich erscheint (vgl. BayVGH, B.v. 15.11.2006 - 1 ZB 06.30992 - juris m.w.N.).
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