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| VGH Bayern, 26.06.2008 - 1 ZB 07.1506 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Übereinstimmende Erledigungserklärungen im Zulassungsverfahren; Dispositionsbefugnis des Beigeladenen; Kostenentscheidung nach Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens; abweichender Streitwert im Rechtsmittelverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 12.01.1998 - 1 ZB 97.3683
Auszug aus VGH Bayern, 26.06.2008 - 1 ZB 07.1506
Denn Gegenstand der Prüfung im Berufungsverfahren ist nicht mehr die Frage des Anspruchs der Klägerin auf Erteilung des beantragten Vorbescheids, sondern die Frage einer möglichen Verletzung der subjektiven Rechte des Beigeladenen, nämlich seiner Mitwirkungsrechte nach § 36 Abs. 1 BauGB (vgl. BayVGH vom 12.1.1998 - 1 ZB 97.3683; vom 31.5.2007 - 1 ZB 07.570; Blanke in Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, Vor § 124 RdNr. 67 mit weiteren Nachweisen). - VGH Bayern, 31.05.2007 - 1 ZB 07.570
Auszug aus VGH Bayern, 26.06.2008 - 1 ZB 07.1506
Denn Gegenstand der Prüfung im Berufungsverfahren ist nicht mehr die Frage des Anspruchs der Klägerin auf Erteilung des beantragten Vorbescheids, sondern die Frage einer möglichen Verletzung der subjektiven Rechte des Beigeladenen, nämlich seiner Mitwirkungsrechte nach § 36 Abs. 1 BauGB (vgl. BayVGH vom 12.1.1998 - 1 ZB 97.3683; vom 31.5.2007 - 1 ZB 07.570; Blanke in Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, Vor § 124 RdNr. 67 mit weiteren Nachweisen).
- VGH Bayern, 19.05.2010 - 1 B 10.255
Gegenvorstellung und Anhörungsrüge gegen Streitwertfestsetzung im …
Rn. 27 Ob nach diesem Maßstab eine Gehörsverletzung vorliegt, weil der Senat die Beteiligten im Berufungsverfahren nicht ausdrücklich - unter Hinweis auf seine Rechtsprechung zum Streitwert bei der Geltendmachung einer Verletzung der Planungshoheit durch die Gemeinde im Berufungsverfahren (vgl. BayVGH vom 12.1.1998 - 1 ZB 97.3683 - juris; vom 31.5.2007 - 1 ZB 07.570 - juris; vom 26.6.2008 - 1 ZB 07.1506 - juris) - darauf aufmerksam gemacht hat, dass für das Berufungsverfahren ein anderer, deutlich niedrigerer Streitwert in Betracht kommt, muss nicht entschieden werden. - VGH Bayern, 17.04.2020 - 15 ZB 19.2388
Bauaufsichtliches Einschreiten wegen Abstandsflächenunterschreitung - …
Beendet durch die Erledigungserklärung der Beigeladenen, der die übrigen Beteiligten zugestimmt haben, ist vorliegend nur das Zulassungsverfahren - und nicht auch das erstinstanzliche Verfahren -, weil die hier rechtsmittelführende Beigeladene nur insoweit dispositionsbefugt war (BayVGH, B.v. 26.6.2008 - 1 ZB 07.1506 - juris Rn. 7 m.w.N.;… vgl. auch Wysk in Wysk, VwGO, 2. Aufl. 2016, § 161 Rn. 13). - VGH Bayern, 19.05.2010 - 1 B 10.248
Streitwert bei Verletzung der Planungshoheit der Beigeladenen
Rn. 13 Ob nach diesem Maßstab eine Gehörsverletzung vorliegt, weil der Senat die Beteiligten im Berufungsverfahren nicht ausdrücklich - auch unter Hinweis auf seine Rechtsprechung zum Streitwert bei der Geltendmachung einer Verletzung der Planungshoheit durch die Gemeinde im Berufungsverfahren (vgl. BayVGH vom 12.1.1998 - 1 ZB 97.3683 - juris; vom 31.5.2007 - 1 ZB 07.570 - juris; vom 26.6.2008 - 1 ZB 07.1506 - juris) - darauf aufmerksam gemacht hat, dass für das Berufungsverfahren ein anderer, deutlich niedrigerer Streitwert in Betracht kommt, muss nicht entschieden werden. - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2019 - 6 B 650/19
Einstellung des durch die übereinstimmenden Erledigungserklärungen beendeten …
Rn. 2 BVerwG, Beschluss vom 9. Juni 1992 - 5 B 166.91 -, juris Rn. 3; Bay. VGH, Beschluss vom 26. Juni 2008 - 1 ZB 07.1506 , juris Rn. 7; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12. November 1999 - 2 S 1397/99 -, juris Rn. 1 jeweils m. w. N. - VGH Bayern, 19.05.2010 - 1 B 10.254
Anhörungsrüge gegen Streitwertfestsetzung im Berufungsverfahren
Rn. 13 Ob nach diesem Maßstab eine Gehörsverletzung vorliegt, weil der Senat die Beteiligten im Berufungsverfahren nicht ausdrücklich - auch unter Hinweis auf seine Rechtsprechung zum Streitwert bei der Geltendmachung einer Verletzung der Planungshoheit durch die Gemeinde im Berufungsverfahren (vgl. BayVGH vom 12.1.1998 - 1 ZB 97.3683 - juris; vom 31.5.2007 - 1 ZB 07.570 - juris; vom 26.6.2008 - 1 ZB 07.1506 - juris) - darauf aufmerksam gemacht hat, dass für das Berufungsverfahren ein anderer, deutlich niedrigerer Streitwert in Betracht kommt, muss nicht entschieden werden.
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