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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 24.11.2008 - 1 ZB 08.1516   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,46399
VGH Bayern, 24.11.2008 - 1 ZB 08.1516 (https://dejure.org/2008,46399)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.11.2008 - 1 ZB 08.1516 (https://dejure.org/2008,46399)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. November 2008 - 1 ZB 08.1516 (https://dejure.org/2008,46399)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Berufungszulassung (abgelehnt); Begriff der "ernstlichen Zweifel"; Verstoß gegen gerichtliche Aufklärungspflicht (verneint); Baugenehmigung für Schweineställe im Außenbereich; Nachbarschutz; Gebot der Rücksichtnahme; Zumutbarkeit von Geruchsbelästigungen; relevante ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (33)

  • VGH Bayern, 17.09.2007 - 15 BV 07.142

    Bauplanungsrecht: Immissionsabstand bei Schweinehaltung im Dorfgebiet // …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2008 - 1 ZB 08.1516
    Es ist anerkannt, dass zur Beurteilung der Zumutbarkeit der von Schweineställen verursachten Gerüche grundsätzlich auf die Abstandsregelungen der "VDI-Richtlinie Emissionsminderung Tierhaltung - Schweine (VDI 3471)" vom Juni 1986 (…abgedruckt bei König/ Roeser/Stock, BauNVO, 2. Aufl., Anhang 9) als "brauchbare Orientierungshilfe" zurückgegriffen werden kann (vgl. BVerwG vom 2.8.2005 ZfBR 2005, 806; vom 28.2.2002 NVwZ 2002, 1114; BayVGH vom 1.7.2005 BayVBl 2006, 71; vom 27.11.2006 - 15 BV 06.422 - juris; vom 17.9.2007 - 15 BV 07.142 - juris).

    Im Übrigen stellt die GIRL keine geeignete Grundlage für die Beurteilung der Gerüche aus landwirtschaftlichen Tierhaltungen dar (BayVGH vom 21.1.2008 - 1 ZB 05.1454 u.a. - juris; vom 27.10.2006 - 1 ZB 05.2465 - juris; vom 17.9.2007 - 15 BV 07.142 - juris).

  • BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06

    Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2008 - 1 ZB 08.1516
    Das ist etwa der Fall, wenn die Stellungnahme offen erkennbare Mängel enthält, insbesondere Zweifel an der Sachkunde oder Unparteilichkeit aufkommen lässt, von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht oder unlösbare Widersprüche beinhaltet (vgl. BVerfG vom 20.2.2008 - 1 BvR 2722/06 - juris; BVerwG vom 19.12.1968 BVerwGE 31, 149; vom 6.2.1985 NJW 1986, 2268; vom 4.1.2007 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 353).
  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2008 - 1 ZB 08.1516
    Das ist etwa der Fall, wenn die Stellungnahme offen erkennbare Mängel enthält, insbesondere Zweifel an der Sachkunde oder Unparteilichkeit aufkommen lässt, von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht oder unlösbare Widersprüche beinhaltet (vgl. BVerfG vom 20.2.2008 - 1 BvR 2722/06 - juris; BVerwG vom 19.12.1968 BVerwGE 31, 149; vom 6.2.1985 NJW 1986, 2268; vom 4.1.2007 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 353).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2010 - 2 A 1475/09

    Erheblichkeit einer Geruchsbelastung bei einem Abstand eines Wohnhauses von zwölf …

    Rn. 52 - 1 ZB 08.1516 -, juris Rn. 29.
  • VGH Bayern, 16.06.2015 - 15 B 13.424

    Zum Anspruch auf Erteilung eines abgrabungsrechtlichen Vorbescheids für ein …

    Zwar kommt es, da § 3 Abs. 1 BImSchG auf Immissionen (§ 3 Abs. 2 BImSchG) und nicht auf Emissionen (§ 3 Abs. 3 BImSchG) abstellt, bei der Beurteilung der Zumutbarkeit grundsätzlich nicht nur auf diejenigen Anteile an, die von der betreffenden Anlage verursacht werden, sondern auf die sich aus Vor- und Zusatzbelastung zusammensetzende Gesamtbelastung am Einwirkungsort an (vgl. Nr. 2.4. Abs. 3 und 3.2.1 Abs. 1 TA Lärm; BayVGH, B.v. 24.11.2008 - 1 ZB 08.1516 - Rn. 16 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.10.2008 - 2 BV 04.863

    Verpflichtungsklage; (hilfsweise) Fortsetzungsfeststellungsklage; Vorbescheid; …

    Dass zur Beurteilung der Zumutbarkeit der von Schweineställen verursachten Gerüche insbesondere auf die in der VDI 3471 enthaltenen Abstandsregelungen - ungeachtet des fehlenden Rechtsnormcharakters dieser Richtlinie -jedenfalls als "Orientierungshilfe" zurückgegriffen werden kann, ist allgemein anerkannt (vgl. BVerwG vom 2.8.2005 ZfBR 2005, 806; vom 28.2.2002 NVwZ 2002, 1114; BayVGH vom 1.7.2005 BayVBl 2006, 71; vom 27.11.2006 Az. 15 BV 06.422 - juris; vom 17.9.2007 Az. 15 BV 07.142 - juris; vom 24.11.2008 Az. 1 ZB 08.1516 - juris).
  • VG München, 17.07.2017 - M 9 SN 17.2380

    Erfolgloser Eilantrag des Eigentümers eines benachbarten Baudenkmals gegen …

    Vorbelastungen i.S.v. Nr. 2.4 Abs. 1 TA Lärm können im Rahmen der sich aus Vor- und Zusatzbelastung zusammensetzenden Gesamtbelastung am Einwirkungsort (sog. Summenwirkung) zu einer Anhebung, aber auch zu einer Absenkung der Zumutbarkeitsschwelle führen (BayVGH, B.v. 24.11.2008 - 1 ZB 08.1516 - juris).

    Eine Festlegung "ohne nähere Ermittlung oder Bewertung" - mithin: unter Verkennung eines weiteren Aufklärungsbedarfs - ist darin nicht zu sehen; die Antragstellerin behauptet gerade nicht, dass diese Stellungnahme in Verbindung mit den vorgegebenen Immissionsschutzauflagen offen erkennbare Mängel enthalte, insbesondere Zweifel an der Sachkunde oder Unparteilichkeit aufkommen lasse, von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgehe oder unlösbare Widersprüche beinhalte (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2008 - 1 ZB 08.1516 - juris).

  • VGH Bayern, 03.11.2009 - 1 ZB 06.1842

    Berufungszulassung (abgelehnt); tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten der …

    Bei einer nicht nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungspflichtigen Anlage ist gemäß Nr. 4.2 Buchst. a TA Lärm grundsätzlich sicherzustellen, dass die Geräuschimmissionen der Anlage - gegebenenfalls zusammen mit einer Vorbelastung durch eine andere Anlage ("Summenwirkung"; vgl. BayVGH vom 24.11.2008 -1 ZB 08.1516 - juris; BVerwG vom 21.3.1996 BVerwGE 101, 1 = NVwZ 1996, 1003) - an den maßgeblichen Immissionsorten die Richtwerte nach Nr. 6 TA Lärm nicht überschreiten.
  • VG München, 22.03.2012 - M 11 K 10.985

    Nachbarklage; Schweinemaststall; Wohnhaus in 300 m Entfernung; Immissionsschutz; …

    Die Abstandsempfehlungen nach Nr. 5.4.7.1 der TA Luft können, auch wenn sie gemäß Nr. 1 Abs. 3 und Nr. 5.1.1 TA Luft nur die Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen und nicht den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geruchsimmissionen zum Gegenstand haben (BayVGH vom 25.5.2004 Az. 20 B 01.2294), jedenfalls insoweit herangezogen werden, als bei einer Überschreitung der maßgeblichen Abstände die Zumutbarkeit der Gerüche bejaht werden kann (BayVGH vom 24.11.2008, Az. 1 ZB 08.1516; vom 19.6.1996 - 22 B 95.4078; NdsOVG vom 28.3.2006 RdL 2006, 180).
  • VG München, 22.03.2012 - M 11 K 10.1011

    Nachbarklage; Schweinemaststall; Wohnhaus in 300 m Entfernung; Immissionsschutz; …

    Die Abstandsempfehlungen nach Nr. 5.4.7.1 der TA Luft können, auch wenn sie gemäß Nr. 1 Abs. 3 und Nr. 5.1.1 TA Luft nur die Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen und nicht den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geruchsimmissionen zum Gegenstand haben (BayVGH vom 25.5.2004 Az. 20 B 01.2294), jedenfalls insoweit herangezogen werden, als bei einer Überschreitung der maßgeblichen Abstände die Zumutbarkeit der Gerüche bejaht werden kann (BayVGH vom 24.11.2008, Az. 1 ZB 08.1516; vom 19.6.1996 - 22 B 95.4078; NdsOVG vom 28.3.2006 RdL 2006, 180).
  • VG Regensburg, 17.06.2010 - RN 7 K 09.1442

    Bei einer Nachbarklage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines …

    Hinzu komme, dass die Immissionswerte allein nach Wohn-/Mischgebieten einerseits und Gewerbe-/Industriegebieten andererseits unterschieden und damit die typische Hedonik und Ortsüblichkeit der Gerüche aus landwirtschaftlicher Tierhaltung im Dorfgebiet nicht berücksichtigten (…vgl. z.B. Urt. v. 27.11.2006, Az. 15 BV 06.422; Urt. v. 17.9.2007, Az. 15 BV 07.142, Beschl. v. 21.1.2008, Az. 1 ZB 05.1454, Beschl. v. 24.11.2008, Az. 1 ZB 08.1516).
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