Rechtsprechung
| VGH Bayern, 09.08.2010 - 1 ZB 08.3038 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Berufungszulassung (abgelehnt); Nachbarklage; Baugenehmigung zum Umbau eines als Denkmal geschützten Stadels; Gebot der Rücksichtnahme; schädliche Umwelteinwirkungen; erhebliche Belästigungen; landwirtschaftliche Immissionen; Rinder- und Schafhaltung; Arbeitskreis ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- VGH Bayern, 04.08.2008 - 1 CS 07.2770
Zu den Voraussetzungen, unter denen ein an einen Gewerbebetrieb heranrückendes …
Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2010 - 1 ZB 08.3038
Rn. 9 Es ist nicht ernstlich fraglich, dass die - nicht teilbare - Baugenehmigung Rechte der Kläger verletzt (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO), weil zumindest die im ersten Obergeschoss/Ost geplante Ferienwohnung wegen der Gerüche aus der Rinder- und Schafhaltung der Kläger schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB bzw. unzumutbaren Belästigungen gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO ausgesetzt sein wird und die Kläger somit bei einer Realisierung des Vorhabens eine Verschärfung der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen an ihre Tierhaltung befürchten müssen (BVerwG vom 25.11.1985 NVwZ 1986, 469; BayVGH vom 4.8.2008 BayVBl 2009, 208).Rn. 13 c) Der Einwand des Beklagten, dass der Betrieb trotz des an sich zu geringen Abstandes wegen schon bestehender Rücksichtnahmeverpflichtungen jedenfalls keine weiteren Einschränkungen zu befürchten habe, trifft nicht zu (vgl. BVerwG vom 25.11.1985 NVwZ 1986, 469; BayVGH vom 4.8.2008 BayVBl 2009, 208).
- BVerwG, 20.02.1998 - 11 B 37.97
Nachtflugbeschränkungen; Widerruf einer Flughafengenehmigung; Fluglärm; …
Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2010 - 1 ZB 08.3038
Denn das Urteil des Verwaltungsgerichts beruht auf zwei selbständig tragenden Gründen, weshalb die Berufung nur zugelassen werden darf, wenn hinsichtlich jeder der Begründungen ein Zulassungsgrund vorliegt (BVerwG vom 20.2.1998 NVwZ 1998, 850; BayVGH vom 30.10.2003 NVwZ-RR 2004, 391). - VGH Bayern, 23.11.2004 - 25 B 00.366
Zulässigkeit der Errichtung eines Wohnhauses im Dorfgebiet im Abstand von 10 m zu …
Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2010 - 1 ZB 08.3038
Es trifft zwar zu, dass im Rahmen der weder gesetzlich noch durch die einschlägige Rechtsprechung näher definierten Maßnahmen der "architektonischen Selbsthilfe" dem Bauherrn alles das zumutbar ist, was er für sich als Auflage akzeptiert, um die Genehmigungsfähigkeit seines Vorhabens herzustellen (vgl. BayVGH vom 23.11.2004 BayVBl 2006, 279 f, RdNr. 32).
- VGH Bayern, 17.09.2007 - 15 BV 07.142
Bauplanungsrecht: Immissionsabstand bei Schweinehaltung im Dorfgebiet // …
Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2010 - 1 ZB 08.3038
Die Stellungnahme beruht jedoch auf der Methodik der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL), die nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs keine geeignete Grundlage für die Beurteilung der Gerüche landwirtschaftlicher Tierhaltungen darstellt (vgl. BayVGH vom 24.11.2008 Az. 1 ZB 08.1442; vom 21.1.2008 Az. 1 ZB 05.1454 u.a.; vom 17.9.2007 Az. 15 BV 07.142 ). - VGH Bayern, 24.11.2008 - 1 ZB 08.1442
Berufungszulassung (abgelehnt); Begriff der "ernstlichen Zweifel"; Verstoß gegen …
Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2010 - 1 ZB 08.3038
Die Stellungnahme beruht jedoch auf der Methodik der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL), die nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs keine geeignete Grundlage für die Beurteilung der Gerüche landwirtschaftlicher Tierhaltungen darstellt (vgl. BayVGH vom 24.11.2008 Az. 1 ZB 08.1442; vom 21.1.2008 Az. 1 ZB 05.1454 u.a.; vom 17.9.2007 Az. 15 BV 07.142 ). - VGH Baden-Württemberg, 31.08.1995 - 8 S 1819/95
Abwehrrecht eines Wohnhauseigentümers im Außenbereich gegen Maststall - …
Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2010 - 1 ZB 08.3038
Ein schutzbedürftiges Vorhaben muss die typischen Belästigungen durch die Immissionen eines landwirtschaftlichen Betriebs im Außenbereich grundsätzlich in demselben Umfang hinnehmen wie in einem Dorfgebiet (VGH BW vom 31.8.1995 UPR 1996, 78 [zu einem Schweinemastbetrieb]). - VGH Bayern, 21.01.2008 - 1 ZB 05.1454
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Bestimmung des Vorhabens durch den …
Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2010 - 1 ZB 08.3038
Die Stellungnahme beruht jedoch auf der Methodik der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL), die nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs keine geeignete Grundlage für die Beurteilung der Gerüche landwirtschaftlicher Tierhaltungen darstellt (vgl. BayVGH vom 24.11.2008 Az. 1 ZB 08.1442; vom 21.1.2008 Az. 1 ZB 05.1454 u.a.; vom 17.9.2007 Az. 15 BV 07.142 ). - VGH Bayern, 28.06.2010 - 1 N 08.668
Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Ausweisung eines allgemeinen …
Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2010 - 1 ZB 08.3038
Rn. 12 Der Beklagte stellt die Richtigkeit des Urteils insoweit nicht in Frage, als es sich unter Berücksichtigung des Gutachtens vom 29. November 2006 mit der Bestimmung der Erheblichkeitsschwelle von Rinderstallgerüchen, den hierfür maßgeblichen Beurteilungsgrundlagen und ihrer Anwendung auf die Grundstückssituation befasst und die "Abstandsregelung Rinderhaltung" des Arbeitskreises "Immissionsschutz in der Landwirtschaft" - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (zuletzt: BayVGH vom 28.6.2010, Az. 1 N 08.668 RdNr. 19 m.w.N.) - als geeignete Orientierungshilfe ansieht (vgl. S. 9 bis 11 des Urteils).
- VGH Bayern, 08.06.2018 - 9 CS 18.92
Nachbarantrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen Tekturgenehmigung zur Errichtung …
Darüber hinaus geht das Beschwerdevorbringen nicht darauf ein, dass das Grundstück in einem durch Ortsabrundungssatzung des Marktes W ... festgesetzten Dorfgebiet liegt, die grundsätzlich für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Immissionen maßgeblich ist; im Falle deren Unwirksamkeit spricht hier sogar einiges dafür, dass das Grundstück der Antragstellerin dem planungsrechtlichen Außenbereich zuzurechnen sein dürfte (vgl. BayVGH, B.v. 9.8.2010 - 1 ZB 08.3038 - juris Rn. 10). - VG München, 08.11.2011 - M 1 K 11.3889
An Rinderhaltungsbetrieb heranrückende Wohnbebauung
Als brauchbaren Anhalt und Orientierungshilfe für die Bestimmung der Erheblichkeitsschwelle von Rinderstallgerüchen werden in der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs neben der Abstandsregelung für Rinderhaltungen des Bayerischen Arbeitskreises "Immissionsschutz in der Landwirtschaft" die Erhebungen der Bayerischen Landesanstalt für Landtechnik der Technischen Universität München - Weihenstephan - "Geruchsimmissionen aus Rinderställen" vom März 1994 (Gelbes Heft 52) und "Geruchsfahnenbegehungen an Rinderställen" vom Juni 1999 (Gelbes Heft 63) zu Grunde gelegt (vgl. etwa BayVGH v. 12.7.2004 Az. 25 B 98.3351 ; BayVGH v. 23.11.2004 Az. 25 ZB 00.366 ; BayVGH v. 22.3.2010 Az. 15 ZB 09.3047 ; BayVGH v. 9.8.2010 Az. 1 ZB 08.3038 ; BayVGH v. 3.2.11 Az. 1 ZB 10.718 ; BayVGH v. 18.4.2011 Az. 15 ZB 09.1763 ). - VG Minden, 06.02.2012 - 1 L 568/11
Voraussetzungen für den Anspruch eines Nachbarn auf Aufhebung einer …
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