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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 14.08.2013 - 1 ZB 11.990   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,22425
VGH Bayern, 14.08.2013 - 1 ZB 11.990 (https://dejure.org/2013,22425)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.08.2013 - 1 ZB 11.990 (https://dejure.org/2013,22425)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. August 2013 - 1 ZB 11.990 (https://dejure.org/2013,22425)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Neubau einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle im Außenbereich;rechtsmissbräuchliche Schaffung von Bedarf;Nutzungsänderung einer landwirtschaftlichen Halle Dienen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 30.11.2006 - 1 B 03.481

    Betriebsleiterwohnhaus im Außenbereich; "Dienen" eines Wohnhauses für einen …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2013 - 1 ZB 11.990
    Ein vernünftiger, auf Schonung des Außenbereichs bedachter Landwirt hätte davon abgesehen, Gebäude, die er für seinen Betrieb benötigt, für Verkaufsmärkte und Vermietlager umzuwidmen und auf diese Weise erst einen Bedarf für die Inanspruchnahme des nach der gesetzlichen Wertung grundsätzlich von Bebauung freizuhaltenden Außenbereichs zu schaffen (vgl. BayVGH, U.v. 30.11.2006 - 1 N 03.481 - NVwZ-RR 2007, 664; VG München, U.v. 22.12.2009 - M 1 K 09.2420 - juris).
  • VG München, 22.12.2009 - M 1 K 09.2420

    Landwirtschaftlicher Betrieb; dienen; rechtsmissbräuchliche Schaffung von Bedarf …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2013 - 1 ZB 11.990
    Ein vernünftiger, auf Schonung des Außenbereichs bedachter Landwirt hätte davon abgesehen, Gebäude, die er für seinen Betrieb benötigt, für Verkaufsmärkte und Vermietlager umzuwidmen und auf diese Weise erst einen Bedarf für die Inanspruchnahme des nach der gesetzlichen Wertung grundsätzlich von Bebauung freizuhaltenden Außenbereichs zu schaffen (vgl. BayVGH, U.v. 30.11.2006 - 1 N 03.481 - NVwZ-RR 2007, 664; VG München, U.v. 22.12.2009 - M 1 K 09.2420 - juris).
  • VG Augsburg, 26.07.2018 - Au 5 K 17.1592

    Baugenehmigung für die Errichtung einer Außentreppe an eine landwirtschaftliche …

    Entscheidend ist nicht der behauptete Zweck des Vorhabens, sondern seine wirkliche Funktion, denn Vorhaben, die zwar objektiv geeignet wären, einem privilegierten Betrieb zu dienen, sollen verhindert werden, wenn mit ihnen in Wirklichkeit andere Zwecke verfolgt werden (…BayVGH, B.v. 29.6.2018 - 1 ZB 16.1757 - juris Rn. 4; B.v. 14.8.2013 - 1 ZB 11.990 - juris Rn. 3;… U.v. 30.11.2006 - 1 B 03.481 - NVwZ-RR 2007, 664 und juris Rn. 18;… BVerwG, U.v. 16.5.1991 - 4 C 2/89 - DÖV 1992, 73 und juris Rn. 17).

    In der geplanten Ausführung handelt es sich vielmehr um die rechtsmissbräuchliche Schaffung von Bedarf für eine Erweiterungsmaßnahme (vgl. BayVGH, B.v.14.8.2013 - 1 ZB 11.990 - juris Rn. 3), die überdies für die Betriebszwecke des Klägers nicht erforderlich ist.

  • VG München, 28.04.2016 - M 11 K 14.4978

    Versagung der Baugenehmigung für Betriebsleiterwohnhaus nach Übergabe einer …

    Nach dem auch im Verwaltungsrecht entsprechend § 242 BGB geltenden Grundsatz von Treu und Glauben, der auch das Verbot widersprüchlichen Verhaltens umfasst, darf sich der Kläger auf die fehlende Nutzungsmöglichkeit nicht berufen (…vgl. hierzu BayVGH, U. v. 30.11.2006 - 1 B 03.481 -, juris Rn. 22; B. v. 14.08.2013 - 1 ZB 11.990 -, juris Rn. 3 ff;… VG München, U. v. 07.10.2008 - M 1 K08.1990 -, juris Rn. 19).
  • VG Neustadt, 25.07.2018 - 3 K 1055/17

    Erweiterung eines Nebenerwerbsbetriebs im Außenbereich

    Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben, der auch das Verbot widersprüchlichen Verhaltens umfasst, kann es einem Bauherrn verwehrt sein, sich auf eine stark eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit zu berufen, etwa wenn ein vernünftiger, auf Schonung des Außenbereichs bedachter Landwirt davon abgesehen hätte, ein bestehendes, für den Betrieb benötigtes Gebäude umzuwidmen und auf diese Weise erst einen Bedarf für die Inanspruchnahme des nach der gesetzlichen Wertung grundsätzlich von Bebauung freizuhaltenden Außenbereichs zu schaffen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14. August 2013 - 1 ZB 11.990 -, Rdnr. 3, - juris).
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