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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 14.01.2014 - 1 ZB 13.303   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,624
VGH Bayern, 14.01.2014 - 1 ZB 13.303 (https://dejure.org/2014,624)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.01.2014 - 1 ZB 13.303 (https://dejure.org/2014,624)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Januar 2014 - 1 ZB 13.303 (https://dejure.org/2014,624)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 08.09.2011 - 1 ZB 11.1182

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); "Kleingartenanlage"; Bebauungszusammenhang; …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2014 - 1 ZB 13.303
    Rn. 12 Abgesehen davon richtet sich die Zweckbestimmung baulicher Anlagen grundsätzlich nach der durch die jeweils erteilte Baugenehmigung vorgegebenen Nutzung (vgl. BayVGH, B.v. 8.9.2011 - 1 ZB 11.1182 - juris Rn. 9).

    Nur wenn die zuständige Behörde die jeweilige rechtswidrige Nutzung zweifelsfrei kennt und diese dennoch dauerhaft duldet, kommt ihr maßstabsbildende Bedeutung zu (vgl. BayVGH, B.v. 8.9.2011, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 55.81

    Anordnung zur Reduzierung der Höhe einer Kleingarten-Laube; Kleingartengebiet …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2014 - 1 ZB 13.303
    Rn. 11 Wie den Beteiligten bekannt ist, hat der Senat bereits mehrfach entschieden, dass die "Kleingartenanlage K... Straße" trotz ihrer Ausdehnung und der Größe der vorhandenen baulichen Anlagen kein im Zusammenhang bebauter Ortsteil im Sinn des § 34 Abs. 1 BauGB ist, weil die genehmigten Gartenhäuser einschließlich der Nebenanlagen nicht dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen (vgl. BVerwG, U.v. 17.2.1984 - 4 C 55/81 - ZfBR 1984, 254).
  • BVerwG, 20.02.1998 - 11 B 37.97

    Nachtflugbeschränkungen; Widerruf einer Flughafengenehmigung; Fluglärm; …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2014 - 1 ZB 13.303
    Beruht das angefochtene Urteil auf mehreren selbständig tragenden Gründen (Mehrfachbegründung), darf die Berufung nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder der Begründungen ein Zulassungsgrund vorliegt (vgl. BVerwG, B.v. 20.2.1998 - 11 B 37/97 - NVwZ 1998, 850).
  • VGH Bayern, 06.09.2011 - 1 ZB 10.978

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); "Kleingartenanlage"; Bebauungszusammenhang; …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2014 - 1 ZB 13.303
    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 6. September 2011 (Az. 1 ZB 10.978) ausgeführt hat, stellt die Wahrung des Charakters der Gartensiedlung einen sonstigen öffentlichen Belang im Sinn des § 35 Abs. 2 BauGB dar.
  • AG Brandenburg, 29.10.2021 - 31 C 288/20

    Kleingarten darf nicht nur der Erholung dienen!

    Selbst wenn einzelne Pächter im Sommer (bzw. über einen längeren Zeitraum) in ihren jeweiligen Lauben dort wohnen sollten, würde sich die Zweckbestimmung der baulichen Anlagen "Laube" grundsätzlich aber nach der hier vorgegebenen Nutzung richten (LG Berlin, Urteil vom 19.06.2000, Az.: 61 S 387/99; BayVGH, Beschluss vom 14.01.2014, Az.: 1 ZB 13.303; BayVGH, Beschluss vom 08.09.2011, Az.: 1 ZB 11.1182).

    Nur wenn die zuständige Behörde die jeweilige rechtswidrige Nutzung zu Wohnzwecken zweifelsfrei kennen würde und diese Nutzung dennoch dauerhaft dulden würde, würde ihr überhaupt eine maßstabsbildende Bedeutung zukommen (BayVGH, Beschluss vom 14.01.2014, Az.: 1 ZB 13.303; BayVGH, Beschluss vom 08.09.2011, Az.: 1 ZB 11.1182).

  • VerfGH Bayern, 23.09.2015 - 38-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Baubeseitigungs- und Duldungsanordnung …

    - das Schreiben vom 28. September 2011 Az. 5.4 Bb BK-20110044, mit dem die Große Kreisstadt Dachau dem Beschwerdeführer Gelegenheit gegeben hat, zur beabsichtigten Beseitigung eines Gewächshauses und zweier Holzzäune Stellung zu nehmen, - den Bescheid vom 15. November 2011 Az. 5.4 Bb BK-20110044, mit dem die Große Kreisstadt Dachau den Beschwerdeführer unter Androhung eines Zwangsgelds zur Beseitigung des Glashauses mit Fundamenten und der Holzzäune verpflichtet hat, - das Urteil vom 27. September 2012 Az. M 11 K 11.6019, mit dem das Verwaltungsgericht München die Klage des Beschwerdeführers gegen den Bescheid vom 15. November 2011 abgewiesen hat, - den Beschluss vom 14. Januar 2014 Az. 1 ZB 13.303, mit dem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Antrag des Beschwerdeführers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München abgelehnt hat, und - den Beschluss vom 13. Februar 2014 Az. 1 ZB 14.212, mit dem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Anhörungsrüge des Beschwerdeführers gegen den Beschluss vom 14. Januar 2014 zurückgewiesen hat.
  • VGH Bayern, 13.02.2014 - 1 ZB 14.212

    Beseitigungsanordnung; Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; Anhörungsrüge

    {ABSCHNITT:Gründe} Rn. 1 Die nach § 152a VwGO statthafte und zulässige Anhörungsrüge gegen den unanfechtbaren Beschluss vom 14. Januar 2014 (Az. 1 ZB 13.303) bleibt ohne Erfolg, weil der Senat den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör nicht in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat (§ 152a Abs. 1 Nr. 2 VwGO).
  • VGH Bayern, 16.01.2014 - 1 ZB 13.301

    Anordnung, das Betreten einer Grundstücksparzelle zu dulden; Entbehrlichkeit der …

    Da die "Kleingartenanlage K... Straße" im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegt, sind bauliche Anlagen im Sinn von § 29 BauGB, die nicht dem Neuordnungskonzept der Beklagten entsprechen, bauplanungsrechtlich unzulässig, weil sie die (weitere) Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen oder zumindest dem Charakter der vorhandenen Gartensiedlung widersprechen (vgl. BayVGH, B.v. 14.1.2014 -1 ZB 13.303 - juris).
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