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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 09.12.2015 - 1 ZB 14.1937   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,39452
VGH Bayern, 09.12.2015 - 1 ZB 14.1937 (https://dejure.org/2015,39452)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.12.2015 - 1 ZB 14.1937 (https://dejure.org/2015,39452)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Dezember 2015 - 1 ZB 14.1937 (https://dejure.org/2015,39452)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestehen von konkreten Anhaltspunkten für das Vorliegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Baugenehmigungspflicht bei der Nutzung einer Wohnung; Betreten von Grundstücken und Anlagen einschließlich der Wohnungen bei Vorliegen einer dringenden Gefahr für die ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen von konkreten Anhaltspunkten für das Vorliegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Baugenehmigungspflicht bei der Nutzung einer Wohnung; Betreten von Grundstücken und Anlagen einschließlich der Wohnungen bei Vorliegen einer dringenden Gefahr für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 26.03.2012 - 9 ZB 08.1359

    Berufungszulassungsantrag; Fortsetzungsfeststellungsklage; Wiederholungsgefahr; …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2015 - 1 ZB 14.1937
    Dies ist beispielsweise der Fall, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei der Nutzung einer Wohnung gegen die Vorschriften über die Baugenehmigungspflicht verstoßen wird (…vgl. Schwarzer/König, Bayerische Bauordnung, 4. Aufl. 2012, Art. 54 Rn. 41; BayVGH, B.v. 26.3.2012 - 9 ZB 08.1359 - juris Rn. 15).

    Auf eine Einsicht von außen durch die Fenster muss sich die Aufsichtsbehörde weder beschränken noch verweisen lassen (vgl. BayVGH, B.v. 26.3.2012 - 9 ZB 08.1359 - juris Rn. 16).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2015 - 1 ZB 14.1937
    Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung sind regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzurechnen (vgl. BVerwG, B.v. 19.8.1997 - 7 B 261.97 - juris Rn. 7).
  • VG München, 13.03.2019 - M 9 K 17.6073

    Erfolglose Klage gegen eine Anordnung zum Betreten eines Einfamilienhauses

    In aller Regel stellt die Einhaltung der formellen und materiellen Anforderungen des Baurechts ein derartiges Rechtsgut dar; damit berechtigen bspw. konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die Vorschriften über die Baugenehmigungspflicht, Art. 55ff. BayBO, bei der Nutzung einer Wohnung zum Betreten (vgl. BayVGH, B.v. 9.12.2015 - 1 ZB 14.1937 - juris; B.v. 26.3.2012 - 9 ZB 08.1359 - juris).

    Auf eine Einsicht durch die Fenster muss sich die Behörde regelmäßig nicht verweisen lassen (BayVGH, B.v. 9.12.2015 - 1 ZB 14.1937 - juris; B.v. 26.3.2012 - 9 ZB 08.1359 - juris).

    Die Kläger hätten Mietverträge vorlegen und deren Inhalte bspw. durch Vorlage von Nachweisen über geleistete Mietzahlungen glaubhaft machen und somit selbst darlegen müssen, dass sie trotz ihrer Eigentümerstellung nicht mehr Inhaber der tatsächlichen Gewalt sind (BayVGH, B.v. 9.12.2015 - 1 ZB 14.1937 - juris).

  • VG Ansbach, 29.11.2018 - AN 3 S 18.02282

    Duldungsanordnung zur Durchsetzung eines Betretungsrechts für Baukontrolle

    In aller Regel stellt die Einhaltung der formellen und materiellen Anforderungen des Baurechts ein derartiges Rechtsgut dar (BayVGH, B.v. 9.12.2015 - 1 ZB 14.1937, B.v. 26.3.2012 - 9 ZB 08.1359).

    Schon allein dies begründet nach der Rechtsprechung eine dringende Gefahr im Sinne des Art. 13 Abs. 7 GG (BayVGH, B.v. 9.12.2015 a.a.O.).

    Auf eine Einsicht von Außen bzw. lediglich durch die Fenster muss sich die Behörde regelmäßig nicht verweisen lassen (BayVGH, B.v. 9.12.2015 - 1 ZB 14.1937, B.v. 26.3.2012 - 9 ZB 08.1359).

  • VG München, 13.03.2019 - M 9 K 17.6072

    Rechtmäßige Betretensanordnung - Nutzung für Dauerwohnzwecke

    In aller Regel stellt die Einhaltung der formellen und materiellen Anforderungen des Baurechts ein derartiges Rechtsgut dar; damit berechtigen bspw. konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die Vorschriften über die Baugenehmigungspflicht, Art. 55ff. BayBO, bei der Nutzung einer Wohnung zum Betreten (vgl. BayVGH, B.v. 9.12.2015 - 1 ZB 14.1937 - juris; B.v. 26.3.2012 - 9 ZB 08.1359 - juris).

    Auf eine Einsicht durch die Fenster muss sich die Behörde regelmäßig nicht verweisen lassen (BayVGH, B.v. 9.12.2015 - 1 ZB 14.1937 - juris; B.v. 26.3.2012 - 9 ZB 08.1359 - juris).

    Die Klägerin hätte Mietverträge vorlegen und deren Inhalte bspw. durch Vorlage von Nachweisen über geleistete Mietzahlungen glaubhaft machen und somit selbst darlegen müssen, dass sie trotz ihrer Eigentümerstellung nicht mehr Inhaber der tatsächlichen Gewalt ist (BayVGH, B.v. 9.12.2015 - 1 ZB 14.1937 - juris).

  • VG München, 11.06.2019 - M 9 S 19.1004

    Betretungsrecht nach dem Zweckentfremdungsgesetz

    c) Tatbestandlich setzt das Betretungsrecht, Art. 3 Abs. 1 Satz 1, 2 ZwEWG, § 12 Abs. 1 Satz 1 ZeS, unter Berücksichtigung der Anforderungen des Art. 13 Abs. 7 GG das Vorliegen hinreichender Anhaltspunkte für eine zweckfremde Nutzung voraus, aus denen die Erforderlichkeit der Überwachung der Einhaltung des Zweckentfremdungsverbots - durch Nachschau - hergeleitet werden kann (vgl. nur BayVGH, B.v. 9.11.2010 - 12 CS 10.2508 - juris; VG München, U.v. 3.4.2019 - M 9 K 19.1398 - juris; B.v. 11.4.2016 - M 9 S 16.1595 - unveröffentlicht; B.v. 26.09.2013 - M 8 S 13.4280 - juris; auch VG München, U.v. 12.12.2018 - M 9 K 18.4553 - juris; zum Betretungsrecht der Baufaufsichtsbehörden: BayVGH, B.v. 9.12.2015 - 1 ZB 14.1937 - juris; B.v. 26.3.2012 - 9 ZB 08.1359 - juris).

    Es handelt sich um das mildeste Mittel, das im vorliegenden Fall angewandt werden konnte; auf eine Einsicht durch die Fenster muss sich die Behörde regelmäßig nicht verweisen lassen (BayVGH, B.v. 9.12.2015 - 1 ZB 14.1937 - juris; B.v. 26.3.2012 - 9 ZB 08.1359 - juris zum baurechtlichen Betretungsrecht; VG München, U.v. 3.4.2019 - M 9 K 19.1398 - juris zum Zweckentfremdungsrecht).

  • VG München, 03.04.2019 - M 9 K 19.1398

    Klage gegen eine Betretungsanordnung wegen Verdachts der Zweckentfremdung einer …

    cc) Tatbestandlich setzt das Betretungsrecht, Art. 3 Abs. 1 Satz 1, 2 ZwEWG, § 12 Abs. 1 Satz 1 ZeS, unter Berücksichtigung der Anforderungen des Art. 13 Abs. 7 GG das Vorliegen hinreichender Anhaltspunkte für eine zweckfremde Nutzung voraus, aus denen die Erforderlichkeit der Überwachung der Einhaltung des Zweckentfremdungsverbots - durch Nachschau - hergeleitet werden kann (vgl. nur BayVGH, B.v. 9.11.2010 - 12 CS 10.2508 - juris; VG München, B.v. 11.4.2016 - M 9 S 16.1595 - unveröffentlicht; B.v. 26.09.2013 - M 8 S 13.4280 - juris; auch VG München, U.v. 12.12.2018 - M 9 K 18.4553 - juris; zum Betretungsrecht der Baufaufsichtsbehörden: BayVGH, B.v. 9.12.2015 - 1 ZB 14.1937 - juris; B.v. 26.3.2012 - 9 ZB 08.1359 - juris).

    Es handelt sich um das mildeste Mittel, das im vorliegenden Fall angewandt werden konnte; auf eine Einsicht durch die Fenster, die nach Angaben der Klägerseite ohnehin nur nach Betreten des Anwesens möglich wäre, muss sich die Behörde regelmäßig nicht verweisen lassen (BayVGH, B.v. 9.12.2015 - 1 ZB 14.1937 - juris; B.v. 26.3.2012 - 9 ZB 08.1359 - juris zum baurechtlichen Betretungsrecht).

  • VG München, 08.03.2017 - M 9 K 16.2327

    Zwangsvollstreckung einer Verpflichtung zur Gestattung des Zutritts zu einem …

    Rn. 3 Nachdem bei mehreren Ortsbesichtigungen festgestellt wurde, dass das Gebäude durch Bauarbeiten umgestaltet wird und der begründete Verdacht (vgl. BayVGH, B.v. 9.12.2015 - 1 ZB 14.1937 - juris) im Raum stand, dass abweichend von der erteilten Baugenehmigung das Dachgeschoss ausgebaut wurde, der Keller bewohnt und darüber hinaus im gesamten Gebäude dauerhaft gewohnt wird, hatte das Landratsamt mehrfach versucht, mit den Klägern einen Termin zur Besichtigung des Gebäudes zu vereinbaren.

    Rn. 7 Die Kammer wies die gegen diesen (Grund-) Bescheid gerichtete Klage mit Urteil vom 9. Juli 2014 ab (VG München, B.v. 8.7.2014 - M 9 S. 14.2912 -, U.v. 9.7.2014 - M 9 K 14.1887 - juris); der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnte mit Beschluss vom 9. Dezember 2015 den Antrag auf Zulassung der Berufung ab (BayVGH, B.v. 9.12.2015 - 1 ZB 14.1937 - juris).

  • VGH Bayern, 16.08.2021 - 15 CS 21.2022

    Anordnung zur Duldung der Betretung eines Grundstücks

    Die Einhaltung der formellen und materiellen Anforderungen des Baurechts stellt in aller Regel ein solches wichtiges Rechtsgut dar (zum Ganzen vgl. BayVGH, B.v. 19.6.1991 - 2 CS 91.625 - S. 7, nicht veröffentlicht;… B.v. 25.2.2009 - 9 C 08.2244 und 9 C 08.2245 - jeweils juris Rn. 2;… B.v. 26.3.2012 - 9 ZB 08.1359 - juris Rn. 15; B.v. 9.12.2015 - 1 ZB 14.1937 - juris Rn. 4;… OVG RhPf, U.v. 15.2.2006 - 8 A 11500/05 - BauR 2006, 971 = juris Rn. 16;… VG München, U.v. 13.3.2019 - M 9 K 17.6073 - juris Rn. 19;… VG Augsburg, U.v. 26.4.2010 - Au 5 K 09.1474 - juris Rn. 37;… Molodovsky/Famers/Waldmann, BayBO, Art. 54 Rn. 105;… Dirnberger in Busse/Kraus, BayBO, Art. 54 Rn. 138).
  • VG Würzburg, 10.09.2020 - W 5 K 19.490

    Anordnung auf Durchführung einer Baukontrolle gegen Grundstückseigentümer

    Die Kläger hätten einen Pachtvertrag vorlegen und dessen Inhalt etwa durch Vorlage von Nachweisen über geleistete Pachtzahlungen glaubhaft machen und somit selbst darlegen müssen, dass sie trotz ihrer Eigentümerstellung nicht mehr Inhaber der tatsächlichen Gewalt sind (BayVGH, B.v. 9.12.2015 - 1 ZB 14.1937 - juris); dies umso mehr, als sich der Eigentümer durch eine Verpachtung nicht jeglicher tatsächlicher Gewalt begibt - er wird dadurch zum mittelbaren Besitzer und behält in der Regel Schlüssel für das Objekt.
  • VGH Bayern, 09.09.2019 - 1 ZB 19.836

    Zum Betretungsrecht der Bauaufsichtsbehörde

    Das Verwaltungsgericht hat die angeordnete Überprüfungsbefugnis einschließlich des Betretungsrechts nach Art. 54 Abs. 2 Satz 4 BayBO i.V.m. Art. 13 Abs. 7 GG bejaht, da eine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestehe (vgl. BayVGH, B.v. 9.12.2015 - 1 ZB 14.1937 - juris Rn. 4;… BayVGH, B.v. 26.3.2012 - 9 ZB 08.1359 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 09.09.2019 - 1 ZB 19.838

    Ablehnung der Berufungszulassung: Keine ausreichende Darlegung von …

    Das Verwaltungsgericht hat die angeordnete Überprüfungsbefugnis einschließlich des Betretungsrechts nach Art. 54 Abs. 2 Satz 4 BayBO i.V.m. Art. 13 Abs. 7 GG bejaht, da eine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestehe (vgl. BayVGH, B.v. 9.12.2015 - 1 ZB 14.1937 - juris Rn. 4;… BayVGH, B.v. 26.3.2012 - 9 ZB 08.1359 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 09.09.2019 - 1 ZB 19.839

    Baurechtliche Betretensanordnung - erfolgloser Berufungszulassungsantrag

  • VGH Bayern, 09.09.2019 - 1 ZB 19.837

    Erfolglose Klage gegen eine Betretensanordnung zur Baukontrolle

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