Rechtsprechung
| VGH Bayern, 29.08.2017 - 1 ZB 15.2013 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beseitigungsanordnung; Feldstadel mit Einzäunung; Fehlende Zuordnung zum landwirtschaftlichen Betrieb des Pächters; Keine notwendige Beiladung des Pächters im Klageverfahren; Keine Verletzung der Aufklärungs- und Hinweispflicht des Gerichts; Nutzungsuntersagung; ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 09.07.2015 - M 11 K 14.2217
- VGH Bayern, 29.08.2017 - 1 ZB 15.2013
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70
Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"
Auszug aus VGH Bayern, 29.08.2017 - 1 ZB 15.2013
Rn. 4 Ein Vorhaben dient im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB einem landwirtschaftlichen Betrieb nur dann, wenn ein vernünftiger Landwirt - auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebots größtmöglicher Schonung des Außenbereichs - dieses Vorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde und das Vorhaben durch diese Zuordnung zu dem konkreten Betrieb auch äußerlich erkennbar geprägt wird (BVerwG, U.v. 3.11.1972 - IV C 9.70 - BVerwGE 41, 138).Soweit geltend gemacht wird, dass es betriebswirtschaftlich sinnvoll sei, dass der Pächter für die Frage, ob die Schweinezucht im Gesamtbetrieb Sinn mache, zunächst ein vorhandenes Gebäude in Anspruch nehme, liegt eine privilegierte Nutzung nur vor, wenn sie nachhaltig betrieben werden soll (vgl. BVerwG, U.v. 3.11.1972, a.a.O.).
- BVerwG, 07.05.2008 - 9 B 35.07
Voraussetzungen für das Vorliegen einer sog. "Überraschungsentscheidung"; …
Auszug aus VGH Bayern, 29.08.2017 - 1 ZB 15.2013
Eine Verpflichtung des Gerichts vor Verkündung des Urteils seine Rechtsauffassung zu einer privilegierten Nutzung des Grundstücks durch den Pächter mitzuteilen" ergibt sich weder aus der Aufklärungs- und Hinweispflicht noch aus der Pflicht zur Gewährung des rechtlichen Gehörs (vgl. BVerwG" B.v. 7.5.2008 - 9 B 35.07 - juris Rn. 3). - BVerwG, 22.11.1985 - 4 C 71.82
Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines im Außenbereichs gelegenen Wohn- und …
Auszug aus VGH Bayern, 29.08.2017 - 1 ZB 15.2013
Grundsätzlich ist eine räumliche Nähe der einem landwirtschaftlichen Betrieb dienenden Vorhaben zu den Schwerpunkten der betrieblichen Abläufe zu verlangen; davon ist auch für landwirtschaftliche Tierhaltungsanlagen auszugehen (vgl. BVerwG, U.v. 22.11.1985 - 4 C 71.82 - NVwZ 1986, 644;… BayVGH, B.v. 16.4.2015 - 15 ZB 13.2647 - juris Rn. 25;… Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand 1. Februar 2017, § 35 Rn. 35).
- BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 29.08.2017 - 1 ZB 15.2013
Ernstliche Zweifel im Sinn dieser Vorschrift, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838). - BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Auszug aus VGH Bayern, 29.08.2017 - 1 ZB 15.2013
Ernstliche Zweifel im Sinn dieser Vorschrift, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838). - BVerwG, 19.06.1991 - 4 C 11.89
Bauplanungsrecht: Privilegierung landwirtschaftlicher Gebäude nach § 35 Abs. 1 …
Auszug aus VGH Bayern, 29.08.2017 - 1 ZB 15.2013
Bei einem Vorhaben, das auch für Freizeitzwecke geeignet ist, kann eine zu große Entfernung von der Hofstelle dazu führen, dass es nicht durch eine - auch äußerlich erkennbare - Zuordnung zu dem Betrieb geprägt ist (vgl. BVerwG, U.v. 19.6.1991 - 4 C 11.89 - NVwZ-RR 1992, 401). - BVerwG, 28.04.1972 - IV C 42.69
Wochenendhaus - Erbengemeinschaft - § 65 LBO, eine evtl. neben einer …
Auszug aus VGH Bayern, 29.08.2017 - 1 ZB 15.2013
Das Miteigentum oder die sonstige Nebenberechtigung (z.B. Miete oder Pacht) eines Dritten berührt nicht die Rechtmäßigkeit der nicht auch an ihn gerichteten Beseitigungsverfügung, sondern bildet nur ein Vollzugshindernis, das nachträglich durch eine gegen den Dritten gerichtete Verfügung ausgeräumt werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 28.4.1972 - IV C 42.69 - BVerwGE 40, 101; B.v. 24.7.1998 - 4 B 69.98 - NVwZ-RR 1999, 147). - BVerwG, 04.10.2006 - 4 BN 26.06
Eingriff in Natur und Landschaft; Ausgleich von Eingriffsmaßnahmen; …
Auszug aus VGH Bayern, 29.08.2017 - 1 ZB 15.2013
Unabhängig davon, dass die geschilderten Vorgänge in der Vergangenheit liegen, steht der Gemeinde und der Baugenehmigungsbehörde insofern kein Beurteilungsspielraum zu (vgl. BVerwG, B.v. 4.10.2006 - 4 BN 26.06 - BayVBl 2007, 120). - BVerwG, 20.12.2012 - 4 B 20.12
Verletzung der Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung
Auszug aus VGH Bayern, 29.08.2017 - 1 ZB 15.2013
Die Aufklärungsrüge dient nicht dazu" Versäumnisse eines anwaltschaftlich vertretenen Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren und insbesondere Beweisanträge zu ersetzen" die ein Beteiligter zumutbarerweise hätte stellen können" jedoch zu stellen unterlassen hat (vgl. BVerwG" B.v. 20.12.2012 - 4 B 20.12 - juris Rn. 6 m.w.N.). - BVerwG, 24.07.1998 - 4 B 69.98
Bauaufsichtliches Einschreiten; öffentlich-rechtlicher Nachbarrechtsstreit; …
Auszug aus VGH Bayern, 29.08.2017 - 1 ZB 15.2013
Das Miteigentum oder die sonstige Nebenberechtigung (z.B. Miete oder Pacht) eines Dritten berührt nicht die Rechtmäßigkeit der nicht auch an ihn gerichteten Beseitigungsverfügung, sondern bildet nur ein Vollzugshindernis, das nachträglich durch eine gegen den Dritten gerichtete Verfügung ausgeräumt werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 28.4.1972 - IV C 42.69 - BVerwGE 40, 101; B.v. 24.7.1998 - 4 B 69.98 - NVwZ-RR 1999, 147). - VGH Bayern, 16.04.2015 - 15 ZB 13.2647
An Landwirt verpachteter Feldstadel mit Photovoltaikanlage im Außenbereich
- VGH Bayern, 04.07.2017 - 1 ZB 14.1681
Errichtung eines Fischerhauses und eines Bootshauses im Außenbereich
- VGH Bayern, 20.11.2013 - 10 ZB 13.827
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Darlegungsanforderungen; Unzumutbarkeit …
- VGH Bayern, 01.06.2012 - 1 ZB 11.189
Verpachtung eines Gebäudes im Außenbereich; fehlende Zuordnung zum …
- VGH Bayern, 05.09.2016 - 10 ZB 16.998
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung - Untersagung der Hundehaltung
- VGH Bayern, 13.11.2017 - 15 ZB 16.1885
Beseitigungsanordnung für einen Wildschutzzaun
Aufgrund der umfangreichen fachlichen Äußerungen des AELF ist im vorliegenden Fall auch nicht ersichtlich, inwiefern sich dem Verwaltungsgericht mit Blick eine weitere Aufklärung hätte aufdrängen sollen (…vgl. BVerwG" B.v. 20.12.2012 - 4 B 20.12 - BRS 79 Nr. 73 (2012) = juris Rn. 6 m.w.N.;… B.v. 14.2.2014 - 8 B 69/13 - juris Rn. 13;… vgl. BVerwG, B.v. 21.7.2016 - 10 BN 1.15 - juris Rn. 3;… BayVGH, B.v. 23.8.2016 - 15 ZB 15.2668 - juris Rn. 26; B.v. 29.8.2017 - 1 ZB 15.2013 - juris Rn. 10;… B.v. 4.9.2017 - 6 ZB 17.1325 - juris Rn. 16), zumal der Kläger die fachlichen Aussagen des AELF nicht durch substanziiertes Aufzeigen erheblicher Fehler in Frage gestellt bzw. "erschüttert" hat (…vgl. BayVGH, B.v. 20.4.2016 - 15 ZB 14.2686 u.a. - juris Rn. 68 m.w.N.). - VG Hannover, 18.05.2021 - 4 B 6438/20
Abänderungsverfahren; Bioaerosole; Brandschutz; Geruch; Hähnchenmast; Stickstoff; …
Dem Antragsteller ist darin beizupflichten, dass an die räumliche Anordnung und Ausdehnung eines Betriebes Anforderungen zu stellen sind, die sich am funktionellen Zusammenhang und den Betriebsabläufen zu orientieren haben (BayVGH, Beschl. v. 29.08.2017 - 1 ZB 15.2013 -, Rn. 4, juris).
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