Rechtsprechung
| VGH Bayern, 06.11.2019 - 1 ZB 17.2132 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 35 Abs. 2 ; BauGB § 35 Abs. 3 S. 1
Streit um die Ablehnung einer Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses im Außenbereich; Beeinträchtigung öffentlicher Belange durch ein nicht privilegiertes Außenbereichsvorhaben; Fehlender Bebauungszusammenhang; Abgrenzung des Innenbereichs vom ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 23.05.2017 - M 1 K 16.3526
- VGH Bayern, 06.11.2019 - 1 ZB 17.2132
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (19)
- BVerwG, 08.10.2015 - 4 B 28.15
Baumreihen und Hecken als Grenzen des Bebauungszusammenhangs
Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2019 - 1 ZB 17.2132
Wie eng die Aufeinanderfolge von Baulichkeiten sein muss, um sich als zusammenhängende Bebauung darzustellen, ist nicht nach geografisch-mathematischen Maßstäben, sondern aufgrund einer umfassenden Würdigung der tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten einzelfallbezogen zu entscheiden (stRspr, zuletzt BVerwG" B.v. 16.7.2018 - 4 B 51.17 - NVwZ 2018" 1651; B.v. 8.10.2015 - 4 B 28.15 - ZfBR 2016, 67;… BayVGH, B.v. 6.4.2018 - 1 ZB 16.2599 - juris Rn. 5).Am Ortsrand endet der Bebauungszusammenhang - unabhängig vom Verlauf der Grundstücksgrenzen - grundsätzlich hinter dem letzten Gebäude (vgl. BVerwG, U.v. 8.10.2015 - 4 B 28.15 - ZfBR 2016, 67;… B.v. 4.1.1995 - 4 B 273.94 - juris Rn. 3).
Die Frage, ob der für die Zurechnung zum Bebauungszusammenhang entscheidende "Eindruck der Geschlossenheit" (Zusammengehörigkeit) vermittelt wird, richtet sich nur nach den äußerlich wahrnehmbaren örtlichen Verhältnissen (BVerwG, U.v. 12.12.1990 - 4 C 40.87 - ZfBR 1991, 126; B.v. 8.10.2015 - 4 B 28.15 - ZfBR 2016, 67).
- BVerwG, 12.12.1990 - 4 C 40.87
Zuordnung eines Baugrundstücks bei Belastung mit Verkehrslärm
Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2019 - 1 ZB 17.2132
Mit zunehmender Größe der Freifläche wird allerdings das Vorliegen einer Baulücke weniger wahrscheinlich (vgl. BVerwG, U.v. 12.12.1990 - 4 C 40.87 - ZfBR 1991, 126).Die Frage, ob der für die Zurechnung zum Bebauungszusammenhang entscheidende "Eindruck der Geschlossenheit" (Zusammengehörigkeit) vermittelt wird, richtet sich nur nach den äußerlich wahrnehmbaren örtlichen Verhältnissen (BVerwG, U.v. 12.12.1990 - 4 C 40.87 - ZfBR 1991, 126; B.v. 8.10.2015 - 4 B 28.15 - ZfBR 2016, 67).
- BVerwG, 19.04.2012 - 4 C 10.11
Hafengebiet; Stellplätze; Parkplatz; Parkhaus; Lagerhalle; Nutzungsänderung; …
Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2019 - 1 ZB 17.2132
Eine durch verbindliche Bauleitplanung nicht geordnete Ausweitung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils in den Außenbereich hinein ist ein Vorgang der städtebaulich unerwünschten, unorganischen Siedlungsweise, die zu vermeiden ein öffentlicher Belang im Sinn des § 35 Abs. 2 und 3 BauGB ist (…vgl. BVerwG, B.v. 17.3.2015 - 4 B 45.14 - juris Rn. 6; U.v. 19.4.2012 - 4 C 10.11 - NVwZ 2012, 1631;… BayVGH, U.v. 12.2.2015 - 2 B 14.2817 - juris Rn. 37).Höchstrichterlich geklärt ist auch, dass die - durch eine verbindliche Bauleitplanung nicht geordnete - Ausweitung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils in den Außenbereich hinein ein Vorgang der städtebaulich unerwünschten, unorganischen Siedlungsweise ist, die zu vermeiden ein öffentlicher Belang im Sinn des § 35 Abs. 2 und Abs. 3 BauGB ist (…vgl. BVerwG, B.v. 17.3.2015 - 4 B 45.14 - juris Rn. 6; U.v. 19.4.2012 - 4 C 10.11 - NVwZ 2012).
- BVerwG, 17.03.2015 - 4 B 45.14
Begriff der Splittersiedlung; Außenbereich und Landschaftsschutzgebiet
Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2019 - 1 ZB 17.2132
Eine durch verbindliche Bauleitplanung nicht geordnete Ausweitung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils in den Außenbereich hinein ist ein Vorgang der städtebaulich unerwünschten, unorganischen Siedlungsweise, die zu vermeiden ein öffentlicher Belang im Sinn des § 35 Abs. 2 und 3 BauGB ist (vgl. BVerwG, B.v. 17.3.2015 - 4 B 45.14 - juris Rn. 6; U.v. 19.4.2012 - 4 C 10.11 - NVwZ 2012, 1631;… BayVGH, U.v. 12.2.2015 - 2 B 14.2817 - juris Rn. 37).Höchstrichterlich geklärt ist auch, dass die - durch eine verbindliche Bauleitplanung nicht geordnete - Ausweitung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils in den Außenbereich hinein ein Vorgang der städtebaulich unerwünschten, unorganischen Siedlungsweise ist, die zu vermeiden ein öffentlicher Belang im Sinn des § 35 Abs. 2 und Abs. 3 BauGB ist (vgl. BVerwG, B.v. 17.3.2015 - 4 B 45.14 - juris Rn. 6; U.v. 19.4.2012 - 4 C 10.11 - NVwZ 2012).
- BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95
Rechtliches Gehör - Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen …
Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2019 - 1 ZB 17.2132
Ein Verfahrensfehler liegt nur vor, wenn das Gericht einen entscheidungserheblichen Vortrag der Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen bzw. bei seiner Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. BVerwG, U.v. 20.11.1995 - 4 C 10.95 - NVwZ 1996, 378). - BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14
Bauvorbescheid; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Wohnbauvorhaben; …
Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2019 - 1 ZB 17.2132
Baulichkeiten, die nur vorübergehend genutzt werden oder in einem weiteren Sinn "Nebenanlagen" zu einer landwirtschaftlichen, (klein-)gärtnerischen oder sonstigen Hauptnutzung sind, sind in aller Regel keine Bauten, die für sich genommen ein für die Siedlungsstruktur prägendes Element darstellen (vgl. BVerwG, B.v. 5.4.2017 - 4 B 46.16 - ZfBR 2017, 471; U.v. 30.6.2015 - 4 C 5.14 - BVerwGE 152, 275). - BVerwG, 07.06.2016 - 4 B 47.14
Wochenendhaus im Landschaftsschutzgebiet; zu den Tatbestandsmerkmalen der §§ 34 …
Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2019 - 1 ZB 17.2132
Da die Tatbestandsmerkmale "Bebauungszusammenhang" und "Ortsteil" nicht ineinander aufgehen, sondern kumulativer Natur sind (vgl. BVerwG, B.v. 7.6.2016 - 4 B 47.14 - juris Rn. 10), es im vorliegenden Fall bereits an dem erforderlichen Bebauungszusammenhang fehlt, kommt es auf die Frage der Ortsteilqualität nicht entscheidend an. - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2019 - 1 ZB 17.2132
Ernstliche Zweifel, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen" sind zu bejahen" wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG" B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011" 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG" B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004" 838). - BVerwG, 16.07.2018 - 4 B 51.17
Abgrenzung von Einfügen; Abgrenzungskriterien; Bebauungszusammenhang; …
Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2019 - 1 ZB 17.2132
Wie eng die Aufeinanderfolge von Baulichkeiten sein muss, um sich als zusammenhängende Bebauung darzustellen, ist nicht nach geografisch-mathematischen Maßstäben, sondern aufgrund einer umfassenden Würdigung der tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten einzelfallbezogen zu entscheiden (stRspr, zuletzt BVerwG" B.v. 16.7.2018 - 4 B 51.17 - NVwZ 2018" 1651; B.v. 8.10.2015 - 4 B 28.15 - ZfBR 2016, 67;… BayVGH, B.v. 6.4.2018 - 1 ZB 16.2599 - juris Rn. 5). - BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2019 - 1 ZB 17.2132
Ernstliche Zweifel, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen" sind zu bejahen" wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG" B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011" 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG" B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004" 838). - BVerwG, 05.04.2017 - 4 B 46.16
Zur städtebaulich prägenden Wirkung von Gewächshäusern; Bindungswirkung eines …
- BVerwG, 12.06.1970 - IV C 77.68
Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich; Nichtberücksichtung des …
- BVerwG, 08.11.1999 - 4 B 85.99
Ortsteil und Bebauungszusammenhang i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB
- BVerwG, 30.03.2005 - 1 B 11.05
Rechtsgrundsätzliche Bedeutung; Gesetzesänderung nach Erlass des …
- BVerwG, 09.06.1999 - 11 B 47.98
Klage gegen Zweite Teilbetriebsgenehmigung für Kernkraftwerk Brokdorf endgültig …
- BVerwG, 04.01.1995 - 4 B 273.94
- VGH Bayern, 12.02.2015 - 2 B 14.2817
Bebauungsplan; Geschossflächenzahl; Befreiung; Grundzüge der Planung; …
- BVerwG, 06.04.2017 - 4 B 5.16
Erstmalige Zulassung von Flugverkehr in den Nachtrandstunden; ehemaliger …
- VGH Bayern, 06.04.2018 - 1 ZB 16.2599
In Ortsrandlage unzulässige Wohnhäuser - Beeinträchtigung der Eigenart der …
- VG München, 15.10.2019 - M 1 K 17.4328
Erfolglose Klage auf einen Vorbescheid für den Neubau von zwei Einfamilienhäusern …
Im Hinblick auf Freiflächen ist von einer Baulücke auszugehen, wenn sie von der angrenzenden zusammenhängenden Bebauung so stark geprägt werden, dass die Errichtung eines Vorhabens auf dieser Fläche als Fortsetzung der vorhandenen Bebauung erscheint (vgl. BayVGH, B.v. 6.11.2019 - 1 ZB 17.2132 - Rn. 4).Letztlich entscheidend für die Bestimmung einer Baulücke sind die Umstände des konkreten Einzelfalls, was sich nicht zuletzt daran zeigt, dass auch in späteren Entscheidungen des BayVGH auf eine umfassende Bewertung der Umstände des Einzelfalls und nicht auf die "Faustformel" Bezug genommen wurde (…vgl. z.B. BayVGH, U.v. 16.6.2015 - 1 B 14.2772 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 6.11.2019 - 1 ZB 17.2132 - Rn. 4).
- VG München, 27.06.2022 - M 8 K 20.1565
Unzulässigkeit eines Wohnbauvorhabens im Innenbereich hinsichtlich des Maßes der …
Eine unbebaute Fläche ist - als Baulücke - Teil des Bebauungszusammenhangs, wenn sie von der angrenzenden zusammenhängenden Bebauung so stark geprägt wird, dass die Errichtung eines Gebäudes auf dieser Fläche als Fortsetzung der vorhandenen Bebauung erscheint (vgl. BayVGH, B.v. 6.11.2019 - 1 ZB 17.2132 - Rn. 4).
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