Rechtsprechung
| VGH Bayern, 31.05.2021 - 1 ZB 19.2034 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BauGB § 31 Abs. 2
Befreiung von Baugrenzen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 31 Abs. 2
Nachbarrechliche Bedenken gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses - rechtsportal.de
BauGB § 31 Abs. 2
Nachbarklage; Drittschutz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 18.09.2019 - M 9 K 18.4318
- VGH Bayern, 31.05.2021 - 1 ZB 19.2034
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (11)
- VGH Bayern, 24.07.2020 - 15 CS 20.1332
Wannsee-Rechtsprechung, Nachbarschutz und Art der baulichen Nutzung
Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2021 - 1 ZB 19.2034
Soweit sich die Kläger auf die Rechtsprechung der sogenannten "Wannsee-Entscheidung" des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 9.8.2018 - 4 C 7.17 - BayVBl 2019, 855) beziehen, kann hier offenbleiben, ob die Möglichkeit einer nachträglichen subjektiv-rechtlichen Aufladung von Festsetzungen eines Bebauungsplans bei jüngeren Bebauungsplänen überhaupt in Betracht kommt (…vgl. BayVGH, B.v. 2.11.2020 - 1 CS 20.1955 - juris Rn. 3; B.v. 24.7.2020 - 15 CS 20.1332 - BayVBl 2020, 704).Denn auch nach der "Wannsee-Entscheidung" können Festsetzungen jedenfalls nur dann über eine nachträgliche subjektiv-rechtliche Aufladung als nachbarschützend angesehen werden, wenn der Plangeber - unabhängig von einem Willen oder einem Bewusstsein, subjektiv-rechtlichen Nachbarschutz zu begründen - die Planbetroffenen mit der Festsetzung tatsächlich in ein wechselseitiges nachbarliches Austauschverhältnis eingebunden hat (vgl. BayVGH, B.v. 24.7.2020 a.a.O.).
- VGH Bayern, 21.05.2019 - 1 CS 19.474
Erfolglose Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutz wegen Baunachbarrechts
Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2021 - 1 ZB 19.2034
…, Gemarkung S … Der hiergegen gerichtete Eilantrag (M 9 SN 18.4319) sowie die Beschwerde (1 CS 19.474) blieben erfolglos.Der Senat verweist hierzu auf die bereits im Rahmen des Eilverfahrens erfolgten Ausführungen unter Randnummer 9 im Beschluss vom 21. Mai 2019 - 1 CS 19.474.
- VG München, 20.02.2019 - M 9 SN 18.4319
Abgelehnter Nachbareilantrag gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines …
Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2021 - 1 ZB 19.2034
…, Gemarkung S … Der hiergegen gerichtete Eilantrag (M 9 SN 18.4319) sowie die Beschwerde (1 CS 19.474) blieben erfolglos.Es zeigt jedoch nicht auf, dass die vom Verwaltungsgericht angenommene Zu- und Durchgangsmöglichkeit (vgl. die Ausführungen des Verwaltungsgerichts auf S. 13 f. des Beschlusses vom 20. Februar 2019 - M 9 SN 18.4319, auf den es im angegriffenen Urteil Bezug genommen hat) nicht geschaffen werden kann.
- BVerwG, 09.08.2018 - 4 C 7.17
Endgültiges Aus für Mehrgeschosser am Großen Wannsee
Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2021 - 1 ZB 19.2034
Soweit sich die Kläger auf die Rechtsprechung der sogenannten "Wannsee-Entscheidung" des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 9.8.2018 - 4 C 7.17 - BayVBl 2019, 855) beziehen, kann hier offenbleiben, ob die Möglichkeit einer nachträglichen subjektiv-rechtlichen Aufladung von Festsetzungen eines Bebauungsplans bei jüngeren Bebauungsplänen überhaupt in Betracht kommt (…vgl. BayVGH, B.v. 2.11.2020 - 1 CS 20.1955 - juris Rn. 3; B.v. 24.7.2020 - 15 CS 20.1332 - BayVBl 2020, 704). - BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98
Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung; …
Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2021 - 1 ZB 19.2034
Es kann dabei dahingestellt bleiben, ob die erteilte Befreiung die Grundzüge der Planung berührt oder hierdurch bodenrechtliche Spannungen erzeugt werden, denn auf eine allein objektiv rechtswidrige Befreiung von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung des Bebauungsplans kann sich ein Nachbar nur berufen, wenn er durch das Vorhaben infolge der zu Unrecht erteilten Befreiung unzumutbar beeinträchtigt wird (vgl. BVerwG, B.v. 8.7.1998 - 4 B 64.98 - NVwZ-RR 1999, 8). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2021 - 1 ZB 19.2034
Rn. 3 1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (…vgl. BVerfG, B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838). - BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2021 - 1 ZB 19.2034
Rn. 3 1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (…vgl. BVerfG, B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838). - BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvR 657/19
Nichtannahmebeschluss: Vorverlagerung der Prognose- und Abwägungsentscheidung …
Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2021 - 1 ZB 19.2034
Rn. 3 1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838). - VGH Bayern, 02.11.2020 - 1 CS 20.1955
Eilantrag des Nachbarn gegen Mehrfamilienhaus im unbeplanten Innenbereich
Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2021 - 1 ZB 19.2034
Soweit sich die Kläger auf die Rechtsprechung der sogenannten "Wannsee-Entscheidung" des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 9.8.2018 - 4 C 7.17 - BayVBl 2019, 855) beziehen, kann hier offenbleiben, ob die Möglichkeit einer nachträglichen subjektiv-rechtlichen Aufladung von Festsetzungen eines Bebauungsplans bei jüngeren Bebauungsplänen überhaupt in Betracht kommt (vgl. BayVGH, B.v. 2.11.2020 - 1 CS 20.1955 - juris Rn. 3; B.v. 24.7.2020 - 15 CS 20.1332 - BayVBl 2020, 704). - BVerwG, 18.05.1993 - 4 B 65.93
Fehlendes Erschließungsangebot als Grund für die Versagung einer Baugenehmigung
Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2021 - 1 ZB 19.2034
Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge hingegen nicht (…vgl. BVerwG, B.v. 20.4.2017 - 8 B 56.16 - juris Rn. 5; B.v. 18.5.1993 - 4 B 65.93 - NVwZ 1993, 1101), sodass eine Divergenz auf die vermeintlich unterbliebene Prüfung, ob den Festsetzungen des Bebauungsplans Drittschutz zukommt, nicht gestützt werden kann. - BVerwG, 20.04.2017 - 8 B 56.16
Zahlung einer Entschädigung für ein Grundstück; Zulassung der Revision wegen …
- VGH Bayern, 04.10.2022 - 1 CS 22.1871
Erfolgloser Eilantrag der Nachbarn gegen Neubau von Mehrfamilienhäusern
Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche sind grundsätzlich nicht drittschützend (vgl. BVerwG, B.v. 23.6.1995 - 4 B 52.95 - NVwZ 1996, 170; BayVGH, B.v. 31.5.2021 - 1 ZB 19.2034 - juris Rn. 5).(vgl. BVerwG, B.v. 8.7.1998 - 4 B 64.98 - NVwZ-RR 1999, 8; BayVGH, B.v. 31.5.2021 - 1 ZB 19.2034 - juris Rn. 5).
- VGH Bayern, 20.03.2024 - 1 CS 24.4
Erfolglose Beschwerde gegen eine Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutz: …
Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche sind - wie auch das Beschwerdevorbringen anerkennt - grundsätzlich nicht drittschützend (vgl. BVerwG, B.v. 23.6.1995 - 4 B 52.95 - NVwZ 1996, 170; BayVGH, B.v. 31.5.2021 - 1 ZB 19.2034 - juris Rn. 5).In der Rechtsprechung ist geklärt, dass sich ein Nachbar auf eine allein objektiv rechtswidrige Befreiung von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung des Bebauungsplans nur berufen kann, wenn er durch das Vorhaben infolge der zu Unrecht erteilten Befreiung unzumutbar beeinträchtigt wird (vgl. BVerwG, B.v. 8.7.1998 - 4 B 64.98 - NVwZ-RR 1999, 8; BayVGH, B.v. 31.5.2021 - 1 ZB 19.2034 - juris Rn. 5).
- VGH Bayern, 23.09.2022 - 1 ZB 22.1296
Erfolglose Nachbarklage - Verschattung von Photovoltaikmodulen
Unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung von nicht nachbarschützenden Vorschriften die Rechte des Nachbarn verletzt, ist nach den Maßstäben zu beantworten, die das Bundesverwaltungsgericht zum drittschützenden Gebot der Rücksichtnahme entwickelt hat (vgl. BVerwG, B.v. 8.7.1998 - 4 B 64.98 - NVwZ-RR 1999, 8; BayVGH, B.v. 31.5.2021 - 1 ZB 19.2034 - juris Rn. 5). - VerfGH Bayern, 03.05.2024 - 65-VI-21
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Baugenehmigung
Rn. 6 3. Der Antrag der Beschwerdeführer auf Zulassung der Berufung gegen diese Entscheidung wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 31. Mai 2021 Az. 1 ZB 19.2034, dem Prozessbevollmächtigten zugestellt am 14. Juni 2021, abgelehnt. - VG Ansbach, 11.08.2021 - AN 9 K 20.02766
Bestimmtheit eines Vorbescheids
Rn. 50 4. Soweit der Klägervertreter die Verletzung einer rückwärtigen (faktischen) Baugrenze rügt, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass ein Verstoß gegen eine Festsetzung zur überbaubaren Grundstücksfläche im Regelfall nicht drittschützend ist (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 31.5.2021 -1 ZB 19.2034).
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