Rechtsprechung
| VGH Bayern, 28.06.2021 - 1 ZB 19.2067 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BauGB § 29 Abs. 1, § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 lit. c; BayBO Art. 55 Abs. 1, Art. 57 Abs. 6
Änderung einer baulichen Anlage durch Erneuerung des Dachs - Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BauGB § 35 Abs. 4.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 2
Verlust des Bestandsschutzes durch Umbauarbeiten; Beseitigungsanordnung - rechtsportal.de
BauGB § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 2
Verlust des Bestandsschutzes durch Umbauarbeiten; Abgrenzung der Instandhaltungsarbeiten von der Änderung einer baulichen Anlage i.R.e. Beseitigungsanordnung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Komplette Dacherneuerung ist keine Instandhaltungsmaßnahme!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vollständige Dacherneuerung ist keine Instandhaltungsmaßnahme! (IBR 2021, 544)
Verfahrensgang
- VG München, 11.04.2019 - M 11 K 17.190
- VGH Bayern, 28.06.2021 - 1 ZB 19.2067
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 10.10.2005 - 4 B 60.05
Begriff der Änderung i.S. von § 29 BauGB; Für längere Zeit durch den Eigentümer …
Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2021 - 1 ZB 19.2067
Ein solcher Identitätsverlust tritt ein, wenn der Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv ist, dass er die Standfestigkeit des gesamten Bauwerks berührt und eine statische Nachberechnung erforderlich macht, oder wenn die für die Instandsetzung notwendigen Arbeiten den Aufwand für einen Neubau erreichen oder gar übersteigen, oder wenn die Bausubstanz ausgetauscht oder das Bauvolumen wesentlich erweitert wird oder die Baumaßnahmen sonst praktisch einer Neuerrichtung gleichkommen (stRspr. BVerwG, vgl. B.v. 10.10.2005 - 4 B 60.05 - BauR 2006, 481; U.v. 21.3.2001 - 4 B 18.01 - NVwZ 2002, 92; U.v. 14.4.2000 - 4 C 5.99 - NVwZ 2000, 1048).Der Vortrag im Zulassungsvorbringen, wonach sich nach der Bestandsaufnahme des Planers der Neubauanteil des Gebäudes auf lediglich 28, 4% belaufe, vermag daher - unabhängig davon, dass sich eine rein mathematische Betrachtung verbietet, sondern eine tatrichterliche Würdigung im jeweiligen Einzelfall erforderlich ist (vgl. BVerwG, B.v. 10.10.2005 - 4 B 60.05 - BauR 2006, 481) - keine andere Beurteilung zu rechtfertigen.
Der Eigentümer muss das Wohngebäude über längere Zeit ununterbrochen bis zur Neuerrichtung eines gleichartigen Ersatzbaus selbst zu Wohnzwecken genutzt haben (vgl. BVerwG, B.v. 10.10.2005 - 4 B 60.05 a.a.O.).
- VGH Bayern, 15.04.2019 - 1 CS 19.150
Baueinstellung - Umfangreiche Bauarbeiten an Gebäude mit geduldeter Wohnnutzung
Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2021 - 1 ZB 19.2067
Mit ihnen können einzelne Bauteile ausgebessert oder ausgetauscht werden, um die durch Abnutzung, Alterung oder Witterungseinflüsse entstandenen baulichen Mängel zu beseitigen, wenn hinsichtlich Konstruktion, Standsicherheit, Bausubstanz und äußerem Erscheinungsbild keine wesentliche Änderung erfolgt (vgl. BayVGH, B.v. 15.4.2019 - 1 CS 19.150 - juris Rn. 8;… OVG Berlin-Bbg, B.v. 22.12.2016 - OVG 10 S 42.15 - juris Rn. 4;… VGH BW, B.v. 11.5.2011 - 8 S 93/11 - juris Rn. 19).Rn. 6 Die komplette Erneuerung des Dachs (neuer Dachstuhl und neue Dacheindeckung) ist hiernach keine Instandhaltungsmaßnahme im Sinn von Art. 57 Abs. 6 BayBO (…vgl. BayVGH, B.v. 25.11.2020 - 1 ZB 20.512 - juris Rn. 4; B.v. 15.4.2019 - 1 CS 19.150 - juris Rn. 9;… B.v. 16.5.2018 - 9 ZB 14.653 - juris Rn. 5), zumal hier die Wände im unteren Drittel statisch verstärkt, der Dachstuhl stärker dimensioniert, die Dachüberstände vergrößert, das Dach verlängert und neue Stütz- bzw. Firstbalken verbaut wurden.
- BVerwG, 21.03.2001 - 4 B 18.01
Beanstandung der gerichtlichen Feststellungen des streitigen Sachverhalts - …
Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2021 - 1 ZB 19.2067
Ein solcher Identitätsverlust tritt ein, wenn der Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv ist, dass er die Standfestigkeit des gesamten Bauwerks berührt und eine statische Nachberechnung erforderlich macht, oder wenn die für die Instandsetzung notwendigen Arbeiten den Aufwand für einen Neubau erreichen oder gar übersteigen, oder wenn die Bausubstanz ausgetauscht oder das Bauvolumen wesentlich erweitert wird oder die Baumaßnahmen sonst praktisch einer Neuerrichtung gleichkommen (stRspr. BVerwG, vgl. B.v. 10.10.2005 - 4 B 60.05 - BauR 2006, 481; U.v. 21.3.2001 - 4 B 18.01 - NVwZ 2002, 92; U.v. 14.4.2000 - 4 C 5.99 - NVwZ 2000, 1048).
- BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99
Außenbereichsvorhaben; Verstoß gegen das Bauplanungsrecht; Beseitigungsanordnung; …
Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2021 - 1 ZB 19.2067
Ein solcher Identitätsverlust tritt ein, wenn der Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv ist, dass er die Standfestigkeit des gesamten Bauwerks berührt und eine statische Nachberechnung erforderlich macht, oder wenn die für die Instandsetzung notwendigen Arbeiten den Aufwand für einen Neubau erreichen oder gar übersteigen, oder wenn die Bausubstanz ausgetauscht oder das Bauvolumen wesentlich erweitert wird oder die Baumaßnahmen sonst praktisch einer Neuerrichtung gleichkommen (stRspr. BVerwG, vgl. B.v. 10.10.2005 - 4 B 60.05 - BauR 2006, 481; U.v. 21.3.2001 - 4 B 18.01 - NVwZ 2002, 92; U.v. 14.4.2000 - 4 C 5.99 - NVwZ 2000, 1048). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2021 - 1 ZB 19.2067
Rn. 4 1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (…vgl. BVerfG, B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838). - BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2021 - 1 ZB 19.2067
Rn. 4 1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (…vgl. BVerfG, B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838). - VGH Bayern, 04.09.2013 - 14 ZB 13.6
Nutzungsuntersagung
Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2021 - 1 ZB 19.2067
Die Nutzung zu zeitweiligem Wohnen während der Freizeit ist, anders als das "alltägliche" Wohnen, keine Dauerwohnnutzung (vgl. BayVGH, B.v. 4.9.2013 - 14 ZB 13.6 - juris Rn. 14;… OVG Berlin-Bbg, B.v. 26.10.2005 - OVG 10 S 15.05 - juris Rn. 5). - VGH Baden-Württemberg, 11.05.2011 - 8 S 93/11
Abgrenzung eines genehmigungspflichtigen Umbaus eines Gebäudes von …
Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2021 - 1 ZB 19.2067
Mit ihnen können einzelne Bauteile ausgebessert oder ausgetauscht werden, um die durch Abnutzung, Alterung oder Witterungseinflüsse entstandenen baulichen Mängel zu beseitigen, wenn hinsichtlich Konstruktion, Standsicherheit, Bausubstanz und äußerem Erscheinungsbild keine wesentliche Änderung erfolgt (…vgl. BayVGH, B.v. 15.4.2019 - 1 CS 19.150 - juris Rn. 8;… OVG Berlin-Bbg, B.v. 22.12.2016 - OVG 10 S 42.15 - juris Rn. 4; VGH BW, B.v. 11.5.2011 - 8 S 93/11 - juris Rn. 19). - BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvR 657/19
Nichtannahmebeschluss: Vorverlagerung der Prognose- und Abwägungsentscheidung …
Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2021 - 1 ZB 19.2067
Rn. 4 1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838). - VGH Bayern, 27.11.2018 - 1 B 16.1879
Baugenehmigung für ein als Wochenendhaus genehmigtes Gebäude - Erfolgreiche Klage …
Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2021 - 1 ZB 19.2067
Dauerwohnen setzt eine nicht von vorneherein begrenzte Aufenthaltsdauer sowie eine Nutzung voraus, die sich nicht in der Freizeitgestaltung erschöpft (vgl. insgesamt hierzu BayVGH, U.v. 27.11.2018 - 1 B 16.1879 - juris Rn. 30). - OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2016 - 10 S 42.15
Anordnung der Baueinstellung; Verwaltungsakt mit Dauerwirkung; Anfangsverdacht; …
- VGH Bayern, 11.11.2019 - 1 ZB 19.1449
Anfechtung der Beseitigungsanordnung für ein Wochenendhaus samt Nebengebäude
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2005 - 10 S 15.05
Änderung der Nutzung eines Wochenendhauses durch eine dauerhafte Wohnnutzung; …
- VGH Bayern, 16.05.2018 - 9 ZB 14.653
Baueinstellung
- VGH Bayern, 25.11.2020 - 1 ZB 20.512
Baueinstellung und Beseitigungsanordnung wegen nicht genehmigter Dacherneuerung …
- VGH Bayern, 04.04.2022 - 1 ZB 21.3216
Erfolglose Berufungszulassung: Abgrenzung einer Instandsetzungsmaßnahme von einer …
Mit ihnen können einzelne Bauteile ausgebessert oder ausgetauscht werden, um die durch Abnutzung, Alterung oder Witterungseinflüsse entstandenen baulichen Mängel zu beseitigen, wenn hinsichtlich Konstruktion, Standsicherheit, Bausubstanz und äußerem Erscheinungsbild keine wesentliche Änderung erfolgt (vgl. BayVGH, B.v. 28.6.2021 - 1 ZB 19.2067 - juris Rn. 5;… B.v. 15.4.2019 - 1 CS 19.150 - juris Rn. 8;… OVG Berlin-Bbg, B.v. 22.12.2016 - OVG 10 S 42.15 - juris Rn. 4;… VGH BW, B.v. 11.5.2011 - 8 S 93/11 - juris Rn. 20).Rn. 7 Die vollständige Erneuerung des Dachs (neuer Dachstuhl und neue Dacheindeckung) und Drehung der Firstrichtung ist hiernach keine Instandhaltungsmaßnahme im Sinn von Art. 57 Abs. 6 BayBO (vgl. BayVGH, B.v. 28.6.2021 - 1 ZB 19.2067 - juris Rn. 6;… B.v. 15.4.2019 - 1 CS 19.150 - juris Rn. 9;… B.v. 16.5.2018 - 9 ZB 14.653 - juris Rn. 5), zumal hier die Wände für die Errichtung eines neuen Pultdachs auf der Südseite um 3 m und auf der Nordseite um 0, 40 m erhöht und auf den anderen Seiten entsprechend angeglichen wurden.
- VGH Bayern, 07.03.2022 - 9 CS 21.3274
Bauordnungsrechtliche Instandhaltungsarbeiten
Rn. 7 Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (…BayVGH, B.v. 20.1.2009 - 15 CS 08.1638 - juris Rn. 8;… B.v. 15.4.2019 - 1 CS 19.150 - juris Rn. 8; B.v. 28.6.2021 - 1 ZB 19.2067 - juris Rn. 5, jew. m.w.N.) sind verfahrensfreie Instandhaltungsarbeiten (gemäß Art. 57 Abs. 6 BayBO) von der die Genehmigungsfrage neu aufwerfenden Änderungen einer baulichen Anlage nach Art und Umfang der baulichen Erneuerungen abzugrenzen.Zwar tritt nach der Rechtsprechung bei Eingriffen in die Standfestigkeit eines Gebäudes in der Regel ein Identitätsverlust ein, so dass in diesen Fällen eine Änderung des Bauwerks vorliegt (vgl. BayVGH, B.v. 28.6.2021 - 1 ZB 19.2067 - juris Rn. 5 m.w.N.).
- VG München, 08.10.2025 - M 11 K 22.2981
Klage gegen Beseitigungsanordnung für Badehaus (erfolgreich), Abgrenzung von …
Hierdurch wäre ein etwaiger (formeller oder materieller) Bestandsschutz erloschen (…vgl. BayVGH, B.v. 20.7.2022 - 1 ZB 22.722 - juris Rn. 8; B.v. 28.6.2021 - 1 ZB 19.2067 - juris Rn. 5;… B.v. 25.5.2021 - 1 ZB 21.261 und 1 ZB 21.263 - juris Rn. 14;… B.v. 11.11.2019 - 1 ZB 19.1449 - juris Rn. 10).Mit ihnen können einzelne Bauteile ausgebessert oder ausgetauscht werden, um die durch Abnutzung, Alterung oder Witterungseinflüsse entstandenen baulichen Mängel zu beseitigen, wenn hinsichtlich Konstruktion, Standsicherheit, Bausubstanz und äußerem Erscheinungsbild keine wesentliche Änderung erfolgt (…BayVGH, B.v. 20.7.2022 - 1 ZB 22.722 - juris Rn. 9; B.v. 28.6.2021 - 1 ZB 19.2067 - juris Rn. 5;… B.v. 15.4.2019 - 1 CS 19.150 - juris Rn. 8).
- VG Potsdam, 13.04.2022 - 4 K 240/22 Ein solcher Identitätsverlust tritt ein, wenn der Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv ist, dass er die Standfestigkeit des gesamten Bauwerks berührt und eine statische Nachberechnung erforderlich macht, oder wenn die für die Instandsetzung notwendigen Arbeiten den Aufwand für einen Neubau erreichen oder gar übersteigen, oder wenn die Bausubstanz ausgetauscht oder das Bauvolumen wesentlich erweitert wird oder die Baumaßnahmen sonst praktisch einer Neuerrichtung gleichkommen (BVerwG…, Urteil vom 18. Oktober 1974 - IV C 75.71 -, juris Rn. 12;… Urteil vom 14. April 2000 - 4 C 5.99 -, juris Rn. 26;… Beschluss vom 21. März 2001 - 4 B 18.01 -, juris Rn. 11;… Beschluss vom 10. Oktober 2005 - 4 B 60.05 -, juris Rn. 4; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 25. Juli 2013 - OVG 10 N 39/13 -, juris Rn. 5;… Beschluss vom 16. Januar 2015 - OVG 10 N 63.11 -, juris Rn. 5;… Beschluss vom 22. Dezember 2016 - OVG 10 S 42.15 -, juris Rn. 4; VGH München, Beschluss vom 28. Juni 2021 - 1 ZB 19.2067 -, juris Rn. 5;… Reimus/Semtner/Langer, Die neue Brandenburgische Bauordnung, 4. Auflage 2017, § 61 Rn. 55).
Werden an einem Gebäude umfängliche bauliche Maßnahmen durchgeführt, die über bloße eine bloße Instandhaltung hinausgehen und vielmehr Instandsetzungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen betreffen, entfällt der Bestandsschutz für die Altsubstanz (BVerwG…, Urteil vom 18. Oktober 1974 - IV C 75.71 -, juris Rn. 18;… Urteil vom 14. April 2000 - 4 C 5.99 -, juris Rn. 26;… Beschluss vom 21. März 2001 - 4 B 18.01 -, juris Rn. 11;… Beschluss vom 10. Oktober 2005 - 4 B 60.05 -, juris Rn. 4; VGH München, Beschluss vom 28. Juni 2021 - 1 ZB 19.2067 -, juris Rn. 5;… Reimus/Semtner/Langer, Die neue Brandenburgische Bauordnung, 4. Auflage 2017, § 61 Rn. 55).
- VG Ansbach, 12.07.2022 - AN 3 K 21.01178
Anordnung zur Baubeseitigung und Wiederherstellung des natürlichen Verlaufs der …
Ein solcher Identitätsverlust trete ein, wenn der Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv sei, dass er die Standfestigkeit des gesamten Bauwerks berühre und eine statische Nachberechnung erforderlich mache oder wenn die für die Instandsetzung notwendigen Arbeiten den Aufwand für einen Neubau erreichten oder gar überstiegen oder wenn die Bausubstanz ausgetauscht oder das Bauvolumen wesentlich erweitert werde oder die Baumaßnahme sonst praktisch einer Neuerrichtung gleich komme (BayVGH, B.v. 28.6.2021 - 1 ZB 19.2067 - juris).Insoweit kann die Weiternutzung des Fundamentes, das von der Straße A. nicht einmal wahrgenommen werden kann, gerade nicht dazu führen, dass die Identität des wiederhergestellten mit dem ursprünglichen Gebäude gewahrt bleibt (…BayVGH, U.v. 18.7.2005 - 14 B 04.2285 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 28.6.2021 - 1 ZB 19.2067 - juris Rn. 5).
- VG Ansbach, 17.01.2024 - AN 3 K 23.925
Erfolglose Klage gegen die Versagung einer Baugenehmigung für die Sanierung eines …
Ein solcher Identitätsverlust tritt ein, wenn der Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv ist, dass er die Standfestigkeit des gesamten Bauwerks berührt und eine statische Nachberechnung erforderlich macht, oder wenn die für die Instandsetzung notwendigen Arbeiten den Aufwand für einen Neubau erreichen oder gar übersteigen, oder wenn die Bausubstanz ausgetauscht oder das Bauvolumen wesentlich erweitert wird oder die Baumaßnahmen sonst praktisch einer Neuerrichtung gleichkommen (BayVGH, B.v. 28.6.2021 - 1 ZB 19.2067 - juris Rn. 5 m.w.N.). - VG München, 12.05.2022 - M 11 K 19.3569
Neuerrichtung eines gleichartigen Wohngebäudes an gleicher Stelle im Außenbereich
Außerhalb des Anwendungsbereichs von § 35 Abs. 4 BauGB erlaubt der Bestandsschutz damit nur Arbeiten, die nicht zu den Vorhaben im Sinne von § 29 Abs. 1 BauGB gehören, insbesondere Reparaturarbeiten, auch Modernisierungsarbeiten, die aber keinesfalls so umfangreich sein dürfen, dass sie eine statische Neuberechnung erfordern (vgl. zur Abgrenzung BayVGH, B.v. 28.6.2021 - 1 ZB 19.2067 - juris Rn. 5, m.w.N.). - VG Karlsruhe, 30.04.2025 - 2 K 6709/24
Einordnung einer Bebauung als Ortsteil in Form eines faktischen …
Bloße Instandhaltungsarbeiten liegen nicht vor, wenn in die Bausubstanz so intensiv eingegriffen wird, dass die gesamte Anlage statisch nachgerechnet werden muss (…vgl. BVerwG, Urt. 18.10.1974 - 4 C 75.71, BVerwGE 47, 126 = juris Rn. 12; Bayerischer VGH, Beschl. v. 28.06.2021 - 1 ZB 19.2067 -, juris Rn. 5;… VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 11.05.2011 - 8 S 93/11 -, NVwZ-RR 2011, 754 = juris Rn. 18), oder wenn die Anlage so baufällig ist, dass sie weitgehend ersetzt werden muss, oder wenn sie durch zahlreiche, auch genehmigungsfreie Baumaßnahmen so verändert wird, dass diese einem Neubau gleichgesetzt werden müssen (…BVerwG, Beschl. v. 21.03.2001 - 4 B 18.01 -, NVwZ 2002, 92 = juris Rn. 11). - VGH Bayern, 20.07.2022 - 1 ZB 22.722
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag im Verfahren wegen der Anfechtung einer …
Mit ihnen können einzelne Bauteile ausgebessert oder ausgetauscht werden, um die durch Abnutzung, Alterung oder Witterungseinflüsse entstandenen baulichen Mängel zu beseitigen, wenn hinsichtlich Konstruktion, Standsicherheit, Bausubstanz und äußerem Erscheinungsbild keine wesentliche Änderung erfolgt (vgl. BayVGH, B.v. 28.6.2021 - 1 ZB 19.2067 - juris Rn. 5;… B.v. 15.4.2019 - 1 CS 19.150 - juris Rn. 8;… OVG Berlin-Bbg, B.v. 22.12.2016 - OVG 10 S 42.15 - juris Rn. 4;… VGH BW, B.v. 11.5.2011 - 8 S 93/11 - juris Rn. 20). - VG Potsdam, 26.09.2022 - 4 K 3271/18 Ein solcher Identitätsverlust tritt ein, wenn der Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv ist, dass er die Standfestigkeit des gesamten Bauwerks berührt und eine statische Nachberechnung erforderlich macht, oder wenn die für die Instandsetzung notwendigen Arbeiten den Aufwand für einen Neubau erreichen oder gar übersteigen, oder wenn die Bausubstanz ausgetauscht oder das Bauvolumen wesentlich erweitert wird oder die Baumaßnahmen sonst praktisch einer Neuerrichtung gleichkommen (BVerwG…, Urteil vom 18. Oktober 1974 - IV C 75.71 -, juris Rn. 12;… Urteil vom 14. April 2000 - 4 C 5.99 -, juris Rn. 26;… Beschluss vom 21. März 2001 - 4 B 18.01 -, juris Rn. 11;… Beschluss vom 10. Oktober 2005 - 4 B 60.05 -, juris Rn. 4; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 25. Juli 2013 - OVG 10 N 39/13 -, juris Rn. 5;… Beschluss vom 16. Januar 2015 - OVG 10 N 63.11 -, juris Rn. 5;… Beschluss vom 22. Dezember 2016 - OVG 10 S 42.15 -, juris Rn. 4; VGH München, Beschluss vom 28. Juni 2021 - 1 ZB 19.2067 -, juris Rn. 5;… Reimus/Semtner/Langer, Die neue Brandenburgische Bauordnung, 4. Auflage 2017, § 61 Rn. 55).
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