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| VGH Bayern, 12.01.1998 - 1 ZB 97.3683 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7)
- VGH Bayern, 19.05.2010 - 1 B 10.255
Gegenvorstellung und Anhörungsrüge gegen Streitwertfestsetzung im …
Rn. 27 Ob nach diesem Maßstab eine Gehörsverletzung vorliegt, weil der Senat die Beteiligten im Berufungsverfahren nicht ausdrücklich - unter Hinweis auf seine Rechtsprechung zum Streitwert bei der Geltendmachung einer Verletzung der Planungshoheit durch die Gemeinde im Berufungsverfahren (vgl. BayVGH vom 12.1.1998 - 1 ZB 97.3683 - juris; vom 31.5.2007 - 1 ZB 07.570 - juris; vom 26.6.2008 - 1 ZB 07.1506 - juris) - darauf aufmerksam gemacht hat, dass für das Berufungsverfahren ein anderer, deutlich niedrigerer Streitwert in Betracht kommt, muss nicht entschieden werden. - VGH Bayern, 19.05.2010 - 1 B 10.248
Streitwert bei Verletzung der Planungshoheit der Beigeladenen
Rn. 13 Ob nach diesem Maßstab eine Gehörsverletzung vorliegt, weil der Senat die Beteiligten im Berufungsverfahren nicht ausdrücklich - auch unter Hinweis auf seine Rechtsprechung zum Streitwert bei der Geltendmachung einer Verletzung der Planungshoheit durch die Gemeinde im Berufungsverfahren (vgl. BayVGH vom 12.1.1998 - 1 ZB 97.3683 - juris; vom 31.5.2007 - 1 ZB 07.570 - juris; vom 26.6.2008 - 1 ZB 07.1506 - juris) - darauf aufmerksam gemacht hat, dass für das Berufungsverfahren ein anderer, deutlich niedrigerer Streitwert in Betracht kommt, muss nicht entschieden werden. - VGH Bayern, 20.01.2010 - 1 B 06.517
Streitwert für baurechtlichen Vorbescheid
Gegenstand der Prüfung in dem von der Beigeladenen betriebenen Berufungsverfahren war nicht die Frage des Anspruchs des Klägers auf Erteilung des beantragten Vorbescheids, sondern die Frage, ob die Planungshoheit der Beigeladenen durch die Feststellung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens verletzt wird (vgl. BayVGH vom 12.1.1998 - 1 ZB 97.3683 - juris; vom 31.5.2007 - 1 ZB 07.570 - juris; Blanke in Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, vor § 124 RdNr. 67 mit weiteren Nachweisen).
- VGH Bayern, 20.01.2010 - 1 B 06.500
Streitwert für baurechtlichen Vorbescheid
Gegenstand der Prüfung in dem von der Beigeladenen betriebenen Berufungsverfahren war nicht die Frage des Anspruchs der Kläger auf Erteilung des beantragten Vorbescheids, sondern die Frage, ob die Planungshoheit der Beigeladenen durch die Feststellung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens verletzt wird (vgl. BayVGH vom 12.1.1998 - 1 ZB 97.3683 - juris; vom 31.5.2007 - 1 ZB 07.570 - juris; Blanke in Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, vor § 124 RdNr. 67 mit weiteren Nachweisen). - VGH Bayern, 20.01.2010 - 1 B 06.518
Streitwert für baurechtlichen Vorbescheid
Gegenstand der Prüfung in dem von der Beigeladenen betriebenen Berufungsverfahren war nicht die Frage des Anspruchs des Klägers auf Erteilung des beantragten Vorbescheids, sondern die Frage, ob die Planungshoheit der Beigeladenen durch die Feststellung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens verletzt wird (vgl. BayVGH vom 12.1.1998 - 1 ZB 97.3683 - juris; vom 31.5.2007 - 1 ZB 07.570 - juris; Blanke in Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, vor § 124 RdNr. 67 mit weiteren Nachweisen). - VGH Bayern, 19.05.2010 - 1 B 10.254
Anhörungsrüge gegen Streitwertfestsetzung im Berufungsverfahren
Rn. 13 Ob nach diesem Maßstab eine Gehörsverletzung vorliegt, weil der Senat die Beteiligten im Berufungsverfahren nicht ausdrücklich - auch unter Hinweis auf seine Rechtsprechung zum Streitwert bei der Geltendmachung einer Verletzung der Planungshoheit durch die Gemeinde im Berufungsverfahren (vgl. BayVGH vom 12.1.1998 - 1 ZB 97.3683 - juris; vom 31.5.2007 - 1 ZB 07.570 - juris; vom 26.6.2008 - 1 ZB 07.1506 - juris) - darauf aufmerksam gemacht hat, dass für das Berufungsverfahren ein anderer, deutlich niedrigerer Streitwert in Betracht kommt, muss nicht entschieden werden. - VGH Bayern, 26.06.2008 - 1 ZB 07.1506
Übereinstimmende Erledigungserklärungen im Zulassungsverfahren; …
Denn Gegenstand der Prüfung im Berufungsverfahren ist nicht mehr die Frage des Anspruchs der Klägerin auf Erteilung des beantragten Vorbescheids, sondern die Frage einer möglichen Verletzung der subjektiven Rechte des Beigeladenen, nämlich seiner Mitwirkungsrechte nach § 36 Abs. 1 BauGB (vgl. BayVGH vom 12.1.1998 - 1 ZB 97.3683; vom 31.5.2007 - 1 ZB 07.570; Blanke in Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, Vor § 124 RdNr. 67 mit weiteren Nachweisen).
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