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   VK Sachsen, 14.04.2023 - 1/SVK/003-23   

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https://dejure.org/2023,16076
VK Sachsen, 14.04.2023 - 1/SVK/003-23 (https://dejure.org/2023,16076)
VK Sachsen, Entscheidung vom 14.04.2023 - 1/SVK/003-23 (https://dejure.org/2023,16076)
VK Sachsen, Entscheidung vom 14. April 2023 - 1/SVK/003-23 (https://dejure.org/2023,16076)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kommunikation nur über Vergabeplattform: Keine Nachforderung per E-Mail!

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kommunikation nur über Vergabeplattform: Keine Nachforderung per E-Mail! (VPR 2023, 85)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kommunikation nur über Vergabeplattform: Keine Nachforderung per E-Mail! (IBR 2023, 473)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (36)

  • BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16

    Notärztliche Dienstleistungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der

    Auszug aus VK Sachsen, 14.04.2023 - 1/SVK/003-23
    Die Einhaltung dieser Bestimmungen über das Vergabeverfahren kann jeder Bieter nach § 97 Abs. 6 GWB geltend machen (BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - X ZB 10/16).

    Im Übrigen ist darauf zu verweisen, dass die Vergabekammer bei ihrer Sachentscheidung Umstände berücksichtigen darf, deren Offenlegung sie mit Rücksicht auf ein Geheimhaltungsinteresse abgelehnt hat, das nach Abwägung aller Umstände das Interesse der Beteiligten auf rechtliches Gehör auch unter Beachtung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz überwiegt (vgl. BGH, Beschluss vom 31.01.2017 - X ZB 10/16, BGHZ 183, 153, Rn. 37, 38).

  • VK Sachsen, 28.03.2022 - 1/SVK/041-21

    Bieterreihenfolge ändert sich nicht: Wertungsfehler sind unbeachtlich!

    Auszug aus VK Sachsen, 14.04.2023 - 1/SVK/003-23
    Eine Rüge "ins Blaue hinein" liegt dann nicht vor, wenn der Bieter unter Hinweis auf seine Branchen- und Marktkenntnis und unter Bezugnahme auf konkrete Umstände das Wertungsergebnis anzweifelt (VK Sachsen, Beschluss vom 28.März 2022 - 1/SVK/041-21; Beschluss vom 16. Juni 2017 -1/SVK/009-17 und Beschluss vom 23. November 2016 - 1/SVK/025-16).

    Dies vorausgesetzt konnte der Antragstellerin über die bereits zur Verfügung gestellten Aktenbestandteile hinaus keine weitere Einsicht in die Vergabeakte gewährt werden (vgl. zuletzt VK Sachsen, Beschluss vom 11.04.2023 - 1/SVK/002-23 (noch nicht bestandskräftig); Beschluss vom 14.11.2022 - 1/SVK/018-22; Beschluss vom 28.03.2022 - 1/SVK/041-21).

  • BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17

    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    Auszug aus VK Sachsen, 14.04.2023 - 1/SVK/003-23
    Vor diesem Hintergrund war die Auftraggeberin verpflichtet, die Gründe für die Auswahlentscheidung und den Zuschlag und die von ihr vorgenommenen Verifizierungen des Leistungsversprechens gem. § 8 Abs. 1 Satz 2 VgV zu dokumentieren (vgl. jedenfalls zur Bewertung von Konzepten: BGH, Beschluss vom 04.04.2017 - X ZB 3/17).
  • VK Sachsen, 28.07.2023 - 1/SVK/011-23

    Mündliche Kommunikation mit Bietern muss hinreichend dokumentiert werden!

    Entscheidet sich der Auftraggeber jedoch dazu, weil bspw. konkrete tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an den Angaben des Bieters wecken, dessen Leistungsversprechen zu überprüfen, muss der öffentliche Auftraggeber aus Gründen der Transparenz und der Gleichbehandlung der Bieter bereit und in der Lage sein, das Leistungsversprechen des Bieters effektiv zu verifizieren (VK Sachsen, B. v. 14.04.2023 - 1/SVK/003-23; VK Südbayern, B. v. 08.02.2023 - 3194.Z3-3_01-22-42; VK Sachsen, B. v. 15.03.2022 - 1/SVK/001-22; BayObLG, B. v. 03.06.2022 - Verg 7/22, OLG Düsseldorf, B. v. 15.01.2020 - Verg 20/19 m. w. N.; OLG Karlsruhe, B. v. 29.05.2020 - 15 Verg 2/20).
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