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   VK Sachsen, 28.03.2019 - 1/SVK/044-18   

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VK Sachsen, 28.03.2019 - 1/SVK/044-18 (https://dejure.org/2019,19022)
VK Sachsen, Entscheidung vom 28.03.2019 - 1/SVK/044-18 (https://dejure.org/2019,19022)
VK Sachsen, Entscheidung vom 28. März 2019 - 1/SVK/044-18 (https://dejure.org/2019,19022)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Konzeptbewertung durch Mittelwert ist zulässig und muss nicht im Vorfeld mitgeteilt werden! (VPR 2019, 185)

Papierfundstellen

  • ZfBR 2020, 207
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17

    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    Auszug aus VK Sachsen, 28.03.2019 - 1/SVK/044-18
    Vorliegend führe der Umstand, dass ein relativ offenes Wertungsschema gewählt worden sei, nach der Rechtsprechung des BGH (B. v. 4. April 2017, X ZB 3/17) dazu, dass erhöhte Anforderungen an die Dokumentation des Wertungsprozesses zu stellen seien.

    Sodann ging er dezidiert darauf ein, dass der Wertungsvorgang insgesamt vergaberechtskonform durchgeführt wurde, dies auch gemessen an den Vorgaben des BGH vom 4. April 2017 (X ZB 3/17).

    Wohl aber ist der Auftraggeber nach der Rechtsprechung des BGH (B. v. 4.4. 2017 - X ZB 3/17) verpflichtet, die Gründe für die Auswahlentscheidung und den Zuschlag zu dokumentieren (§ 8 Abs. 1 Satz 2 VgV).

    Auch wenn dem öffentlichen Auftraggeber bei der Bewertung und Benotung ein Beurteilungsspielraum zustehen muss, sind seine diesbezüglichen Bewertungsentscheidungen in diesem Rahmen insbesondere auch darauf hin überprüfbar, ob die jeweiligen Noten im Vergleich ohne Benachteiligung des einen oder anderen Bieters plausibel vergeben wurden (BGH, B. v. 4.4. 2017 - X ZB 3/17).

    Nach Auffassung des BGH (B. v. 04. April 2017 - X ZB 3/17) ist ein Auftraggeber verpflichtet, die Gründe für die Auswahlentscheidung und den Zuschlag zu dokumentieren.

    Die Vergabekammer versteht diese Vorgehen als "Bemühung" des Auftraggebers der - vielleicht falsch verstandenen - Forderung und dem Anspruch, den der BGH in seiner Entscheidung vom 04. April 2017 (X ZB 3/17) mit folgendem Satz zum Ausdruck gebracht hat,: "Auch wenn dem öffentlichen Auftraggeber bei der Bewertung und Benotung ein Beurteilungsspielraum zustehen muss, sind seine diesbezüglichen Bewertungsentscheidungen in diesem Rahmen insbesondere auch darauf hin überprüfbar, ob die jeweiligen Noten im Vergleich ohne Benachteiligung des einen oder anderen Bieters plausibel vergeben wurden." gerecht zu werden.

  • BGH, 18.03.2014 - X ZB 12/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Streitwertbemessung für ein Beschwerdeverfahren

    Auszug aus VK Sachsen, 28.03.2019 - 1/SVK/044-18
    Die Ungewissheit, ob der Auftraggeber die Option ziehen wird, ist dann dadurch zu berücksichtigen, dass im Zweifel nur 50 % des Optionswertes berücksichtigt werden (Glahs, in: Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 4. Aufl., § 182 GWB Rn. 8 ff.; BGH, B. v. 18.3. 2014 - X ZB 12/13).
  • OLG München, 19.03.2009 - Verg 2/09

    Bieterrechte im Vergabeverfahren: Anspruch auf Mitteilung von Unterkriterien und

    Auszug aus VK Sachsen, 28.03.2019 - 1/SVK/044-18
    Damit wäre ein eventueller Bewertungsfehler in diesem Unterkriterium unerheblich (vgl. OLG München, B. v. 19.3. 2009 - Verg 2/09).
  • VK Bund, 24.06.2014 - VK 2-39/14

    Nachprüfungsverfahren: Rahmenvertrag über Dienstleistungen

    Auszug aus VK Sachsen, 28.03.2019 - 1/SVK/044-18
    Nur ausnahmsweise, d. h., wenn eine bestimmte Wertung zwingend ist, also der Beurteilungsspielraum auf Null reduziert ist, dürfen die Nachprüfungsinstanzen die Wertung der Vergabestelle selbst revidieren und ihre Einschätzung an deren Stelle setzen (vgl. bspw. VK Bund, B. v. 24.6. 2014 - VK 2 - 39/14).
  • VK Bund, 25.10.2013 - VK 2-90/13

    Nachprüfungsverfahren: Beratung eines IT-Projektmanagements

    Auszug aus VK Sachsen, 28.03.2019 - 1/SVK/044-18
    Weiter ist der Überprüfung vorauszuschicken, dass bei der Wertung von Konzepten nicht zugunsten des jeweiligen Bieters zunächst von der maximal erreichbaren Punktzahl auszugehen ist, von der die Vergabestelle im Rahmen der Wertung bei Nicht- oder Schlechterfüllung Punkte abzieht sondern es ist grundsätzlich von null Punkten auszugehen und abhängig vom Angebotsinhalt werden Punkte addiert (VK Bund , B. v. 25.10.- - VK 2-90/13).
  • VK Südbayern, 02.01.2018 - Z3-3-3194-1-47-08/17

    Vollständige Zurverfügungstellung der Vergabeunterlagen bei einem zweistufigen

    Auszug aus VK Sachsen, 28.03.2019 - 1/SVK/044-18
    Rechtsprechung hierzu ist derzeit kaum existent und die Entscheidungen, die die Frage zum Gegenstand haben, inwieweit die Verantwortung für die Vergabe an externe Dritte vollständig übertragen werden kann, sind derzeit nicht einheitlich (vgl. nur OLG Düsseldorf, B. v.14.11.2018 - Verg 31/18; VK Lüneburg, B. v. 02.11.2018 - VgK-40/2018; VK Südbayern, B. v. 02.01.2018 - Z3-3-3194-1-47-08/17).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2018 - Verg 31/18

    Nachforderung von Unterlagen: Frist von sechs Tagen ist angemessen!

    Auszug aus VK Sachsen, 28.03.2019 - 1/SVK/044-18
    Rechtsprechung hierzu ist derzeit kaum existent und die Entscheidungen, die die Frage zum Gegenstand haben, inwieweit die Verantwortung für die Vergabe an externe Dritte vollständig übertragen werden kann, sind derzeit nicht einheitlich (vgl. nur OLG Düsseldorf, B. v.14.11.2018 - Verg 31/18; VK Lüneburg, B. v. 02.11.2018 - VgK-40/2018; VK Südbayern, B. v. 02.01.2018 - Z3-3-3194-1-47-08/17).
  • EuGH, 12.03.2015 - C-538/13

    eVigilo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliches Auftragswesen -

    Auszug aus VK Sachsen, 28.03.2019 - 1/SVK/044-18
    Dabei ist der Maßstab eines durchschnittlich fachkundigen Bieters, der die übliche Sorgfalt anwendet, anzulegen (vgl. EuGH, Urt. v. 12. März 2015 - Rs. C-538/13).
  • VK Niedersachsen, 02.11.2018 - VgK-40/18

    Vergabeverfahren darf nicht komplett "outgesourct" werden!

    Auszug aus VK Sachsen, 28.03.2019 - 1/SVK/044-18
    Rechtsprechung hierzu ist derzeit kaum existent und die Entscheidungen, die die Frage zum Gegenstand haben, inwieweit die Verantwortung für die Vergabe an externe Dritte vollständig übertragen werden kann, sind derzeit nicht einheitlich (vgl. nur OLG Düsseldorf, B. v.14.11.2018 - Verg 31/18; VK Lüneburg, B. v. 02.11.2018 - VgK-40/2018; VK Südbayern, B. v. 02.01.2018 - Z3-3-3194-1-47-08/17).
  • VK Sachsen, 29.08.2018 - 1/SVK/027-18

    Konzeptionelle oder innovative Leistungen dürfen funktional beschrieben werden!

    Auszug aus VK Sachsen, 28.03.2019 - 1/SVK/044-18
    Nach Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens besteht demnach - wegen Zweckerreichung - kein schützenswertes Interesse mehr, die Verletzung der Informationspflicht des § 134 Abs. 1 GWB geltend zu machen, jedenfalls kann sie isoliert nicht zum Erfolg im Nachprüfungsverfahren führen (vgl. hierzu Gnittke/Hattig in: Müller-Wrede, GWB, § 134 Rn. 122-123 und § 135 Rn. 70 jeweils m. w. N. sowie VK Sachsen, B. v. 29.8. 2018 - 1/SVK/027-18).
  • VK Sachsen, 06.11.2015 - 1/SVK/024-15

    Wertung von Konzepten: Auftraggeber muss kein Musterkonzept aufstellen!

  • VK Sachsen, 22.03.2021 - 1/SVK/046-20

    Kehrseite eines weiten Beurteilungsspielraums ist die Dokumentation!

    Die Prüfung bezieht sich darauf, ob der öffentliche Auftraggeber den ihm eingeräumten Beurteilungsspielraum überschritten hat, indem er von unzutreffenden oder unvollständigen Tatsachen ausgegangen ist, er sachfremde Erwägungen anstellt oder sich nicht an den von ihm aufgestellten Beurteilungsmaßstab hält bzw. willkürlich handelte (VK Sachen, Beschluss vom 28. März 2019 - 1/SVK/044-18 -; VK Bund, Beschluss vom 1. September 2011 - VK 3-110/11 -).

    Somit ist eine Kontrolle, ob die Bewertung der einen Präsentation im Vergleich zu der anderen plausibel ist, nicht möglich (vgl. VK Sachsen, Beschluss vom 28. März 2019 - 1/SVK/044-18 - und BGH, Beschluss vom 4. April 2017 - X ZB 3/17 -).

  • VK Sachsen, 14.05.2019 - 1/SVK/006-19

    Nur eine konkrete Vorbefasstheit verzerrt den Wettbewerb!

    Die Prüfung bezieht sich darauf, ob der öffentliche Auftraggeber den ihm eingeräumten Beurteilungsspielraum überschritten hat, indem er von unzutreffenden oder unvollständigen Tatsachen ausgegangen ist, er sachfremde Erwägungen anstellt oder sich nicht an den von ihm aufgestellten Beurteilungsmaßstab hält bzw. willkürlich handelte (VK Sachen, Beschluss vom 28. März 2019 - 1/SVK/044-18 - VK Bund, Beschluss vom 1. September 2011 - VK 3 110/11).
  • VK Berlin, 06.01.2021 - VK-B2-53/20

    Vollständige Akteneinsicht ist die Regel, nicht die Ausnahme!

    Mit diesem geht eine nur eingeschränkte Überprüfbarkeit durch die Nachprüfungsinstanzen einher (vgl. etwa KG, Beschluss vom 31. Juli 2017 - Verg 6/17, ZfBR 2019, 199, 200; VK Sachsen, Beschluss v. 28. März 2019 - 1/SVK/044-18, BeckRS 2019, 13487 Rn. 71).
  • VK Sachsen, 28.07.2023 - 1/SVK/011-23

    Mündliche Kommunikation mit Bietern muss hinreichend dokumentiert werden!

    Die Prüfung bezieht sich darauf, ob der öffentliche Auftraggeber den ihm eingeräumten Beurteilungsspielraum überschritten hat, indem er von unzutreffenden oder unvollständigen Tatsachen ausgegangen ist, er sachfremde Erwägungen anstellt oder sich nicht an den von ihm aufgestellten Beurteilungsmaßstab hält bzw. willkürlich handelte (VK Sachen, B. v. 28.3 2019 - 1/SVK/044-18; VK Bund, B. v. 1.9. 2011 - VK 3-110/11).
  • VK Hessen, 14.05.2020 - 69d-VK-2-22/20

    Wie ist die Eignung einer GbR zu prüfen?

    Es ist nicht zu beanstanden, wenn zwei unterschiedliche Beurteiler eingereichte Konzepte zunächst unabhängig voneinander bewerten und sodann aus deren Bewertungen ein rechnerischer oder sonstiger Mittelwert gebildet wird (zuletzt VK Sachsen, Beschluss vorn 28. März 2019 - 1/SVK/044-18 -).
  • VK Nordbayern, 19.09.2019 - RMF-SG21-3194-4-42

    Angebotswertung startet bei Null!

    a) Allein die fehlerhafte Information gemäß § 134 GWB begründet keine Rechtsverletzung der Antragstellerin, sondern führt nur zur Unwirksamkeit eines bereits erfolgten Zuschlags und damit der Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags überhaupt (vgl. nur zuletzt VK Sachsen, Beschluss vom 28.03.2019 - 1/SVK/044-18 m.w.N.).
  • VK Sachsen, 25.06.2021 - 1/SVK/009-21

    Vorgabe eines anteiligen Selbstausführungsgebots ist rechtzeitig zu rügen!

    Aus diesem Grund ist ihrer hiergegen gerichteten Rüge nach Erhalt des Informationsschreibens nach § 134 GWB entgegen zu halten, dass ein durchschnittlicher fachkundiger Bieter die (mögliche) Intransparenz der Wertungssystematik im Allgemeinen und der Auswirkung von verschiedenen Punktszenarien qualitativer Art einschließlich einer Niedrigpreis-Strategie erkennen kann und diese daher rechtzeitig rügen muss, sofern er diese für vergaberechtswidrig und intransparent hält (VK Bund, B. v. 23.12.2020 - VK 1-104/20; VK Berlin, B. v. 30.07.2019 - VK B 1-09/19; VK Sachsen, B. v. 28.03.2019 - 1/SVK/044-18; OLG Naumburg, B. v. 16.12.2016 - 7 Verg 6/16).
  • VK Nordbayern, 19.09.2019 - RMF-SG21-3194-4/42

    Umnutzung und Sanierung der Dienstleistungen von Architekturbüros als

    a) Allein die fehlerhafte Information gemäß § 134 GWB begründet keine Rechtsverletzung der Antragstellerin, sondern führt nur zur Unwirksamkeit eines bereits erfolgten Zuschlags und damit der Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags überhaupt (vgl. nur zuletzt VK Sachsen, Beschluss vom 28.03.2019 - 1/SVK/044-18 m.w.N.).
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