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VG Hannover, 19.05.2014 - 10 A 6312/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Anspruch auf Einschreiten; Auswahlermessen; Blockade; Blockadeversammlung; Feststellungsklage; Polizeitaktik; Räumungsverfügung; Versammlungsblockade; Versammlungsfreiheit
- RA Kotz
Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Polizeieinsatz in Bad Nenndorf im August 2013 war nach Auffassung des Gerichts noch rechtmäßig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Rechtmäßigkeit eines Polizeieinsatzes
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Polizeieinsatz in Bad Nenndorf im August 2013 war nach Auffassung des Gerichts noch rechtmäßig
- niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Klage gegen Polizeieinsatz bei Versammlung in Bad Nenndorf im August 2013
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90
Republikaner
Auszug aus VG Hannover, 19.05.2014 - 10 A 6312/13
Grundsätzlich erstreckt sich der Schutz des Art. 8 GG nicht auf Personen, die nicht die Absicht haben, an einer Versammlung teilzunehmen, sondern diese verhindern wollen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.6.1991 - 1 BvR 772/90 -, BVerfGE 84, 203 ). - VG Braunschweig, 28.02.2007 - 5 A 685/05
Feststellung der Rechtmäßigkeit eines Schlagstockeinsatzes im Rahmen der …
Auszug aus VG Hannover, 19.05.2014 - 10 A 6312/13
Dagegen kann auch die Blockade einer Versammlung ihrerseits unter den Schutz der Versammlungsfreiheit fallen, wenn die Teilnehmer über die Blockade hinaus einen kommunikativen Zweck verfolgen (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 28.2.2007 - 5 A 685/05 - www.dbovg.niedersachsen.de); dieser kommunikative Zweck wird selbst dann als ausreichend erachtet, wenn er sich darauf richtet, mit der eigenen Versammlung den angemeldeten Versammlungsort der anderen Versammlung "physisch in Beschlag zu nehmen" und sich damit im Kern wiederum auf die Verhinderung einer nicht verbotenen Versammlung beschränkt (vgl. VG Berlin…, Urteil vom 23.2.2005 - 1 A 188.02 - juris Rn. 21). - VG Hannover, 29.07.2013 - 10 B 5753/13
Bad Nenndorf; Buchstabenkombination; Erstanmelderprinzip; Gegenversammlung; …
Auszug aus VG Hannover, 19.05.2014 - 10 A 6312/13
Hiergegen erhob der Kläger Klage (10 A 5752/13) und beantragte vorläufigen Rechtsschutz (10 B 5753/13). - VG Berlin, 23.02.2005 - 1 A 188.02
Auszug aus VG Hannover, 19.05.2014 - 10 A 6312/13
Dagegen kann auch die Blockade einer Versammlung ihrerseits unter den Schutz der Versammlungsfreiheit fallen, wenn die Teilnehmer über die Blockade hinaus einen kommunikativen Zweck verfolgen (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 28.2.2007 - 5 A 685/05 - www.dbovg.niedersachsen.de); dieser kommunikative Zweck wird selbst dann als ausreichend erachtet, wenn er sich darauf richtet, mit der eigenen Versammlung den angemeldeten Versammlungsort der anderen Versammlung "physisch in Beschlag zu nehmen" und sich damit im Kern wiederum auf die Verhinderung einer nicht verbotenen Versammlung beschränkt (vgl. VG Berlin, Urteil vom 23.2.2005 - 1 A 188.02 - juris Rn. 21).