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   BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 1085/12   

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BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 1085/12 (https://dejure.org/2014,12485)
BAG, Entscheidung vom 09.04.2014 - 10 AZR 1085/12 (https://dejure.org/2014,12485)
BAG, Entscheidung vom 09. April 2014 - 10 AZR 1085/12 (https://dejure.org/2014,12485)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Beitragspflicht - Sozialkasse für das Maler- und Lackiererhandwerk - Korrosionsschutzarbeiten an Schiffen

  • openjur.de

    Beitragspflicht; Sozialkasse für das Maler- und Lackiererhandwerk; Korrosionsschutzarbeiten an Schiffen

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Beitragspflicht - Sozialkasse für das Maler- und Lackiererhandwerk - Korrosionsschutzarbeiten an Schiffen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG
    Beitragspflicht - Sozialkasse für das Maler- und Lackiererhandwerk - Korrosionsschutzarbeiten an Schiffen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sozialkassenpflicht eines auf Entrostungsarbeiten auf Werften spezialisierten Betriebes nach VTV u. RTV Maler; Abgrenzung von Handwerk u. der industriellen Ausführung von Arbeiten

  • bag-urteil.com
  • Betriebs-Berater

    Beitragspflicht - Sozialkasse für das Maler- und Lackiererhandwerk

  • rewis.io

    Beitragspflicht - Sozialkasse für das Maler- und Lackiererhandwerk - Korrosionsschutzarbeiten an Schiffen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialkassenpflicht eines Entrostungsarbeiten auf Werften ausführenden Betriebes nach VTV und RTV Maler

  • rechtsportal.de

    Sozialkassenpflicht eines Entrostungsarbeiten auf Werften ausführenden Betriebes nach VTV und RTV Maler

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beitragspflicht in Sozialkasse (hier: Maler- und Lackiererhandwerk)? ? Abgrenzung von handwerklicher und industrieller Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Korrosionsschutzarbeiten an Schiffen - und die Sozialkasse für das Maler- und Lackiererhandwerk

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Beitragspflicht - Sozialkasse für das Maler- und Lackiererhandwerk

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Beitragspflicht in der Sozialkasse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 1360
  • BB 2014, 1588
  • DB 2014, 1384
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 26.03.2013 - 3 AZR 89/11

    Berufsbildung - Angemessene Ausbildungsvergütung - Abgrenzung von industrieller

    Auszug aus BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 1085/12
    Ob es sich im Einzelfall um einen Handwerks- oder Industriebetrieb handelt, ist im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Umstände unter Berücksichtigung der jeweiligen tariflichen Regelungen zu ermitteln (st. Rspr., BAG 26. März 2013 - 3 AZR 89/11 - Rn. 16; 13. April 2011 - 10 AZR 838/09 - Rn. 23) .

    Für eine handwerksmäßige Betriebsweise spricht es daher, wenn überwiegend fachlich qualifizierte, handwerklich ausgebildete Arbeitskräfte beschäftigt werden (BAG 26. März 2013 - 3 AZR 89/11 - Rn. 16; 13. April 2011 - 10 AZR 838/09 - Rn. 22; 27. Juni 1984 - 5 AZR 25/83  - zu II 2 c, d, e, g der Gründe) .

    Werden dagegen als Folge der Technisierung wesentliche Kenntnisse und Fertigkeiten des betreffenden Handwerks durch den Einsatz von Maschinen entbehrlich und bleibt kein Raum mehr für das handwerkliche Können, liegt eine handwerksmäßige Betriebsform fern (BAG 26. März 2013 - 3 AZR 89/11 - Rn. 16) .

    Die Beurteilung der Frage, ob ein Betrieb dem Handwerk zuzuordnen ist oder ob es sich um einen Industriebetrieb handelt, obliegt in erster Linie den Gerichten der Tatsacheninstanzen, sie haben insoweit einen Beurteilungsspielraum, der nur einer eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung unterliegt (BAG 26. März 2013 - 3 AZR 89/11 - Rn. 17; 13. April 2011 - 10 AZR 838/09 - Rn. 23) .

  • BAG, 13.04.2011 - 10 AZR 838/09

    Baugewerbe - Einschränkung der Allgemeinverbindlichkeit

    Auszug aus BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 1085/12
    Ob es sich im Einzelfall um einen Handwerks- oder Industriebetrieb handelt, ist im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Umstände unter Berücksichtigung der jeweiligen tariflichen Regelungen zu ermitteln (st. Rspr., BAG 26. März 2013 - 3 AZR 89/11 - Rn. 16; 13. April 2011 - 10 AZR 838/09 - Rn. 23) .

    Für eine handwerksmäßige Betriebsweise spricht es daher, wenn überwiegend fachlich qualifizierte, handwerklich ausgebildete Arbeitskräfte beschäftigt werden (BAG 26. März 2013 - 3 AZR 89/11 - Rn. 16; 13. April 2011 - 10 AZR 838/09 - Rn. 22; 27. Juni 1984 - 5 AZR 25/83  - zu II 2 c, d, e, g der Gründe) .

    Die Beurteilung der Frage, ob ein Betrieb dem Handwerk zuzuordnen ist oder ob es sich um einen Industriebetrieb handelt, obliegt in erster Linie den Gerichten der Tatsacheninstanzen, sie haben insoweit einen Beurteilungsspielraum, der nur einer eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung unterliegt (BAG 26. März 2013 - 3 AZR 89/11 - Rn. 17; 13. April 2011 - 10 AZR 838/09 - Rn. 23) .

  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 415/13

    Sozialkassen - Beitragspflicht - Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 1085/12
    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass in einem Betrieb überwiegend Tätigkeiten des betrieblichen Geltungsbereichs eines Sozialkassentarifvertrags verrichtet werden, obliegt der Sozialkasse (st. Rspr., zuletzt BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 415/13 -) .
  • BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 756/05

    Baugewerbe - Vermietung von Baumaschinen mit Bedienungspersonal

    Auszug aus BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 1085/12
    Werden solche Tätigkeiten erbracht, sind ihnen diejenigen Nebentätigkeiten zuzuordnen, die zu einer sachgerechten Ausführung der Tätigkeiten notwendig sind und deshalb mit ihnen im Zusammenhang stehen (st. Rspr., zuletzt zum VTV Bau: BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 669/13 - Rn. 12) , auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst oder auf handels- und gewerberechtliche Kriterien kommt es nicht an (st. Rspr., BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 669/13 - Rn. 12; 1. April 2009 - 10 AZR 593/08 - Rn. 16; 1. August 2007 - 10 AZR 369/06 - Rn. 13; 2. August 2006 - 10 AZR 756/05 - Rn. 13) .
  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 669/13

    Bautenschutzarbeiten - Inspektion von Kabelschächten

    Auszug aus BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 1085/12
    Werden solche Tätigkeiten erbracht, sind ihnen diejenigen Nebentätigkeiten zuzuordnen, die zu einer sachgerechten Ausführung der Tätigkeiten notwendig sind und deshalb mit ihnen im Zusammenhang stehen (st. Rspr., zuletzt zum VTV Bau: BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 669/13 - Rn. 12) , auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst oder auf handels- und gewerberechtliche Kriterien kommt es nicht an (st. Rspr., BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 669/13 - Rn. 12; 1. April 2009 - 10 AZR 593/08 - Rn. 16; 1. August 2007 - 10 AZR 369/06 - Rn. 13; 2. August 2006 - 10 AZR 756/05 - Rn. 13) .
  • BVerwG, 01.04.2004 - 6 B 5.04

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision; Voraussetzungen für ein

    Auszug aus BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 1085/12
    Die technische Entwicklung hat zwar dazu geführt, dass auch Handwerksbetriebe in zunehmendem Maße auf die Verwendung von Maschinen und vorgefertigtem Material angewiesen sind; technische, wirtschaftliche und soziale Entwicklungen können sogar dazu führen, dass einzelne Zweige des Handwerks oder einzelne Betriebe zu anderen Betriebsformen überwechseln (vgl. BVerwG 1. April 2004 - 6 B 5.04 - zu 1 a aa der Gründe) .
  • BAG, 01.04.2009 - 10 AZR 593/08

    Baugewerbe - Gleisbauarbeiten - Weichenmontage

    Auszug aus BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 1085/12
    Werden solche Tätigkeiten erbracht, sind ihnen diejenigen Nebentätigkeiten zuzuordnen, die zu einer sachgerechten Ausführung der Tätigkeiten notwendig sind und deshalb mit ihnen im Zusammenhang stehen (st. Rspr., zuletzt zum VTV Bau: BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 669/13 - Rn. 12) , auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst oder auf handels- und gewerberechtliche Kriterien kommt es nicht an (st. Rspr., BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 669/13 - Rn. 12; 1. April 2009 - 10 AZR 593/08 - Rn. 16; 1. August 2007 - 10 AZR 369/06 - Rn. 13; 2. August 2006 - 10 AZR 756/05 - Rn. 13) .
  • BAG, 01.08.2007 - 10 AZR 369/06

    Malerhandwerk - Ausführung von Putzarbeiten

    Auszug aus BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 1085/12
    Werden solche Tätigkeiten erbracht, sind ihnen diejenigen Nebentätigkeiten zuzuordnen, die zu einer sachgerechten Ausführung der Tätigkeiten notwendig sind und deshalb mit ihnen im Zusammenhang stehen (st. Rspr., zuletzt zum VTV Bau: BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 669/13 - Rn. 12) , auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst oder auf handels- und gewerberechtliche Kriterien kommt es nicht an (st. Rspr., BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 669/13 - Rn. 12; 1. April 2009 - 10 AZR 593/08 - Rn. 16; 1. August 2007 - 10 AZR 369/06 - Rn. 13; 2. August 2006 - 10 AZR 756/05 - Rn. 13) .
  • BAG, 13.11.1991 - 4 AZR 78/91

    Betrieblicher Geltungsbereich des Verfahrens-TV Maler

    Auszug aus BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 1085/12
    Der betriebliche Geltungsbereich des VTV Maler und des RTV Maler erfasst ausschließlich Betriebe des Maler- und Lackierer handwerks ; Betriebe, die ihre Leistungen industriell erbringen, fallen nicht unter den Geltungsbereich (BAG 13. November 1991 - 4 AZR 78/91 -) .
  • LAG Hessen, 31.10.2012 - 18 Sa 752/11

    Schiffsbau - Korrosionsschutz; Schiffsbau - Korrosionsschutz

    Auszug aus BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 1085/12
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 31. Oktober 2012 - 18 Sa 752/11 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 27.06.1984 - 5 AZR 25/83
  • LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16

    Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der

    bb) Ob es sich im Einzelfall um einen Handwerks- oder Industriebetrieb handelt, ist im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Umstände unter Berücksichtigung der jeweiligen tariflichen Regelungen zu ermitteln (st. Rspr., vgl. BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 15, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler; BAG 26. März 2013 - 3 AZR 89/11 - Rn. 16, EzA § 17 BBiG 2005 Nr. 1; BAG 25. April 2007 - 10 AZR 246/06 - Rn. 39, NZA-RR 2007, 528 [BAG 25.04.2007 - 10 AZR 246/06] ).

    Dafür ist entscheidend, dass die Handfertigkeit der am Produktionsprozess beteiligten Mitarbeiter prägend für die Produktherstellung ist, die eingesetzten Maschinen und technischen Hilfsmittel nur der Erleichterung und Unterstützung der Handfertigung dienen und durch ihren Einsatz nicht wesentliche Kenntnisse und Fertigkeiten des Handwerks entbehrlich werden [vgl. BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 15, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler).

    Für eine handwerksmäßige Betriebsweise spricht es daher, wenn überwiegend fachlich qualifizierte, handwerklich ausgebildete Arbeitskräfte beschäftigt werden (vgl. BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 15, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler).

    Werden dagegen als Folge der Technisierung wesentliche Kenntnisse und Fertigkeiten des betreffenden Handwerks durch den Einsatz von Maschinen entbehrlich und bleibt kein Raum mehr für das handwerkliche Können, liegt eine handwerksmäßige Betriebsform fern (vgl. BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 15, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler).

  • LAG Hessen, 12.06.2020 - 10 Sa 1537/19

    1. Arbeiten an Schiffen fallen nach traditionellem Verständnis der beteiligten

    § 1 Abs. 2 Abschn. IV Nr. 2 VTV-Bau kann nicht in der Weise ausgelegt werden, dass Korrosionsschutzarbeiten an Schiffen erfasst werden (Abgrenzung zu BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12).

    Auch das Bundesarbeitsgericht habe in zwei Urteilen vom 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 sowie 10 AZR 890/13 - es für möglich gehalten, dass Korrosionsschutzarbeiten an Schiffen vom betrieblichen Anwendungsbereich erfasst würden, wenn diese industriell erfolgten.

    Allein vom Wortlaut aus betrachtet wären demnach auch Beschichtungs- oder Korrosionsschutzarbeiten an Schiffen (vgl. hierzu auch BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 12, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler) oder sogar an sonstigen Fahrzeugen denkbar.

    (1) Bauten- und Eisenschutzarbeiten gehören auch zu dem Maler- und Lackiererhandwerk (vgl. bzgl. Korrosionsarbeiten an Schiffen BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 12, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler; bzgl. Beschichtung von Böden BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 223/96 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler).

    Dies hat das BAG in einer Entscheidung aus dem Jahre 2014 angenommen (vgl. BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 18 f., AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler).

    dd) An diesem Ergebnis ändert auch die Entscheidung des BAG vom 9. April 2014 nichts (vgl. BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler).

    Allerdings könnte man die Ausführungen unter Rn. 12 eventuell so verstehen, dass der Senat annimmt, dass Entrostungs- und Eisenanstricharbeiten unter den VTV unabhängig von der Frage fallen, auf welches Objekt (Brücken, Hallen etc., aber ggf. auch Schiffe) sich diese beziehen (vgl. BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 12, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler) .

  • LAG Hessen, 04.05.2018 - 10 Sa 1659/17

    1. Arbeiten an Schiffen fallen nach traditionellem Verständnis der beteiligten

    § 1 Abs. 2 Abschn. IV Nr. 2 VTV-Bau kann nicht in der Weise ausgelegt werden, dass Korrosionsschutzarbeiten an Schiffen erfasst werden (Abgrenzung zu BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12).

    Allein vom Wortlaut aus betrachtet wären demnach auch Beschichtungs- oder Korrosionsschutzarbeiten an Schiffen (vgl. hierzu auch BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 12, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler) oder sogar an sonstigen Fahrzeugen denkbar.

    (1) Bauten- und Eisenschutzarbeiten gehören auch zu dem Maler- und Lackiererhandwerk (vgl. bzgl. Korrosionsarbeiten an Schiffen BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 12, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler; bzgl. Beschichtung von Böden BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 223/96 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler).

    Dies hat das BAG in einer Entscheidung aus dem Jahre 2014 angenommen (vgl. BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 18 f., AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler).

    dd) An diesem Ergebnis ändert auch die Entscheidung des BAG vom 9. April 2014 nichts (vgl. BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler).

    Allerdings könnte man die Ausführungen unter Rn. 12 eventuell so verstehen, dass der Senat annimmt, dass Entrostungs- und Eisenanstricharbeiten unter den VTV unabhängig von der Frage fallen, auf welches Objekt (Brücken, Hallen etc., aber ggf. auch Schiffe) sich diese beziehen (vgl. BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 12, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler) .

  • LAG Hessen, 05.03.2019 - 12 Sa 525/18
    Allein vom Wortlaut aus betrachtet wären demnach auch Beschichtungs- oder Korrosionsschutzarbeiten an Schiffen (vgl. hierzu auch BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 12, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler) oder sogar an sonstigen Fahrzeugen denkbar.

    (1) Bauten- und Eisenschutzarbeiten gehören auch zu dem Maler- und Lackiererhandwerk (vgl. bzgl. Korrosionsarbeiten an Schiffen BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 12, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler; bzgl. Beschichtung von Böden BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 223/96 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler).

    Dies hat das BAG in einer Entscheidung aus dem Jahre 2014 angenommen (vgl. BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 18 f., AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler).

    dd) An diesem Ergebnis ändert auch die Entscheidung des BAG vom 9. April 2014 nichts (vgl. BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler).

    Allerdings könnte man die Ausführungen unter Rn. 12 eventuell so verstehen, dass der Senat annimmt, dass Entrostungs- und Eisenanstricharbeiten unter den VTV unabhängig von der Frage fallen, auf welches Objekt (Brücken, Hallen etc., aber ggf. auch Schiffe) sich diese beziehen (vgl. BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 12, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler).

  • BAG, 27.01.2021 - 10 AZR 138/19

    Eisenschutzarbeiten und Bauwirtschaft

    Betriebe, die ihre Leistungen industriell erbringen, fallen damit nicht unter ihren betrieblichen Geltungsbereich (BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 14; 13. November 1991 - 4 AZR 78/91 -) .

    Werden Eisenschutzarbeiten nicht in einer handwerklich, sondern einer industriell geprägten Arbeitsweise ausgeführt, ist der betriebliche Geltungsbereich des § 1 Abs. 2 Abschn. IV Nr. 2 der Verfahrenstarifverträge des Baugewerbes eröffnet (BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 14) .

    (4) Ob es sich im Einzelfall um einen Handwerks- oder Industriebetrieb handelt, ist im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Umstände unter Berücksichtigung der jeweiligen tariflichen Regelungen zu ermitteln (vgl. - auch zu den zu berücksichtigenden Gesichtspunkten - BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 337/18 - Rn. 35; 20. September 2017 - 10 AZR 40/16 - Rn. 15; 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 15) .

  • BAG, 21.01.2015 - 10 AZR 55/14

    Beitragspflicht - Sozialkassen des Baugewerbes - Druckrohrsystem

    Die Beurteilung der Frage, ob ein Betrieb dem Handwerk zuzuordnen ist oder ob es sich um einen Industriebetrieb handelt, obliegt dabei in erster Linie den Gerichten der Tatsacheninstanzen; sie haben insoweit einen Beurteilungsspielraum, der nur einer eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung unterliegt (BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 16 mwN) .

    Ob es sich im Einzelfall um einen Handwerks- oder um einen Industriebetrieb handelt, lässt sich deshalb nur im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Umstände unter Berücksichtigung der jeweiligen tariflichen Regelungen ermitteln (BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 15 mwN) .

  • BAG, 27.01.2021 - 10 AZR 384/18

    Eisenschutzarbeiten an Schiffen - Bearbeitung von Rotorblättern

    Betriebe, die ihre Leistungen industriell erbringen, fallen damit nicht in ihren betrieblichen Geltungsbereich (BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 14; 13. November 1991 - 4 AZR 78/91 -) .

    Werden Eisenschutzarbeiten nicht in einer handwerklich, sondern einer industriell geprägten Arbeitsweise ausgeführt, ist der betriebliche Geltungsbereich des § 1 Abs. 2 Abschn. IV Nr. 2 der Verfahrenstarifverträge des Baugewerbes eröffnet (BAG 27. Januar 2021 - 10 AZR 138/19 - Rn. 38; 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 14) .

    (4) Ob es sich im Einzelfall um einen Handwerks- oder Industriebetrieb handelt, ist im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Umstände unter Berücksichtigung der jeweiligen tariflichen Regelungen zu ermitteln (BAG 27. Januar 2021 - 10 AZR 138/19 - Rn. 39; zu den zu berücksichtigenden Gesichtspunkten BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 337/18 - Rn. 35; 20. September 2017 - 10 AZR 40/16 - Rn. 15; 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 15) .

  • LAG Hessen, 30.06.2017 - 10 Sa 1354/16

    1. Ein Betrieb, der Fertiggaragen aus Beton herstellt und montiert, fällt bei

    (a) Ob es sich im Einzelfall um einen Handwerks- oder Industriebetrieb handelt, ist im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Umstände unter Berücksichtigung der jeweiligen tariflichen Regelungen zu ermitteln (st. Rspr., vgl. BAG 9. April 2014 -10 AZR 1085/12 - Rn. 15, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler; BAG 26. März 2013 - 3 AZR 89/11 - Rn. 16, EzA § 17 BBiG 2005 Nr. 1; BAG 25. April 2007 - 10 AZR 246/06 - Rn. 39, NZA-RR 2007, 528; vgl. auch Hess. LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - Rn. 49 ; Juris) .

    Dafür ist entscheidend, dass die Handfertigkeit der am Produktionsprozess beteiligten Mitarbeiter prägend für die Produktherstellung ist, die eingesetzten Maschinen und technischen Hilfsmittel nur der Erleichterung und Unterstützung der Handfertigung dienen und durch ihren Einsatz nicht wesentliche Kenntnisse und Fertigkeiten des Handwerks entbehrlich werden (vgl. BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 15, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler).

    Für eine handwerksmäßige Betriebsweise spricht es daher, wenn überwiegend fachlich qualifizierte, handwerklich ausgebildete Arbeitskräfte beschäftigt werden (vgl. BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 15, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler) .

    Werden dagegen als Folge der Technisierung wesentliche Kenntnisse und Fertigkeiten des betreffenden Handwerks durch den Einsatz von Maschinen entbehrlich und bleibt kein Raum mehr für das handwerkliche Können, liegt eine handwerksmäßige Betriebsform fern (vgl. BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 15, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler) .

  • LAG Hessen, 09.10.2015 - 10 Sa 572/15

    Bodenbelagsarbeiten werden nach § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 38 VTV-Bau nur dann vom

    Werden solche Tätigkeiten erbracht, sind ihnen diejenigen Nebentätigkeiten zuzuordnen, die zu einer sachgerechten Ausführung der Tätigkeiten notwendig sind und deshalb mit ihnen im Zusammenhang stehen (st. Rspr, BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 11, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler), auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst oder auf handels- und gewerberechtliche Kriterien kommt es nicht an (vgl. BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 669/13 - Rn. 12, Juris).

    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass in einem Betrieb überwiegend Tätigkeiten des betrieblichen Geltungsbereichs eines Sozialkassentarifvertrags verrichtet werden, obliegt der Sozialkasse (BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 11, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler).

  • LAG Hessen, 07.06.2018 - 9 Sa 1128/17

    Mit der Berufung auf das SokaSiG hat der Kläger keinen neuen Streitgegenstand in

    Werden dagegen als Folge der Technisierung wesentliche Kenntnisse und Fertigkeiten des betreffenden Handwerks durch den Einsatz von Maschinen entbehrlich und bleibt kein Raum mehr für das handwerkliche Können, liegt eine handwerksmäßige Betriebsform fern ( BAG, Urteil vom 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12, nach juris; BAG, Urteil vom 13. April 2011 - 10 AZR 838/09, nach juris) .
  • LAG Hessen, 12.09.2017 - 12 Sa 1106/16

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

  • LAG Hessen, 13.11.2013 - 18 Sa 366/13

    Sozialkassenverfahren - industrieller Rohrleitungsbau

  • LAG Hessen, 05.11.2014 - 18 Sa 1474/14

    Säurebau - Aussetzung

  • LAG Hessen, 05.11.2014 - 18 Sa 172/14

    Säurebau - Aussetzung

  • LAG Hessen, 03.07.2013 - 18 Sa 262/12

    Einzelfall - erfolglose Berufung gegen Auskunftsurteil - kein ausreichender

  • LAG Nürnberg, 28.02.2019 - 1 TaBV 16/18

    Eingruppierung - Zustimmungsersetzung - Tarifzuständigkeit - Geltungsbereich

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