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   BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 198/95   

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https://dejure.org/1995,306
BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 198/95 (https://dejure.org/1995,306)
BAG, Entscheidung vom 06.12.1995 - 10 AZR 198/95 (https://dejure.org/1995,306)
BAG, Entscheidung vom 06. Dezember 1995 - 10 AZR 198/95 (https://dejure.org/1995,306)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zahlung einer Weihnachtsgratifikation - Inhalt eines Freiwilligkeitsvorbehalts bezüglich einer Weihnachtsgratifikation im Arbeitsvertrag - Ausnahme vom Anspruch auf die Weihnachtsgratifikation für Arbeitnehmer, die sich im Erziehungsurlaub befinden - Auslegung eines ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611
    Inhalt eines Freiwilligkeitsvorbehalts

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611
    Weihnachtsgratifikation: Freiwilligkeitsvorbehalt in allgemeinen Arbeitsbedingungen gestattet einseitige Änderung der Leistungsvoraussetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1996, 1027
  • BB 1996, 1617
  • BB 1996, 596
  • DB 1996, 739
  • JR 1996, 528
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 25.04.1991 - 6 AZR 532/89

    Gratifikation; Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 198/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Arbeitgeber, der in seinem Betrieb nach von ihm gesetzten allgemeinen Regeln freiwillige Leistungen gewährt, an den arbeitsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden (BAG Urteil vom 25. April 1991 - 6 AZR 532/89 - BAGE 68, 32 = AP Nr. 137 zu § 611 BGB Gratifikation).

    Damit konnte eine entsprechende betriebliche Übung nicht entstehen (BAG Urteil vom 23. Juni 1988 - 6 AZR 137/86 - BAGE 59, 73 = AP Nr. 33 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; Urteil vom 25. April 1991 - 6 AZR 532/89 -, aaO).

  • BAG, 23.06.1988 - 6 AZR 137/86

    Arbeitszeit: Fahrplanbedingten Lenkunterbrechungen eines Omnibusfahrers,

    Auszug aus BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 198/95
    Damit konnte eine entsprechende betriebliche Übung nicht entstehen (BAG Urteil vom 23. Juni 1988 - 6 AZR 137/86 - BAGE 59, 73 = AP Nr. 33 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; Urteil vom 25. April 1991 - 6 AZR 532/89 -, aaO).
  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 881/78

    Ungleichbehandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen bei der

    Auszug aus BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 198/95
    Eine Differenzierung zwischen einem Arbeitsverhältnis, das tatsächlich unter Erfüllung der beiderseitigen Hauptpflichten vollzogen wird, und einem Arbeitsverhältnis, dessen Hauptpflichten ruhen, ist jedoch nicht sachwidrig oder willkürlich (BAGE 33, 57; 45, 76 = AP Nr. 44 und 67 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 25.01.1984 - 5 AZR 89/82

    Gleichbehandlung bei Gratifikationen an Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 198/95
    Eine Differenzierung zwischen einem Arbeitsverhältnis, das tatsächlich unter Erfüllung der beiderseitigen Hauptpflichten vollzogen wird, und einem Arbeitsverhältnis, dessen Hauptpflichten ruhen, ist jedoch nicht sachwidrig oder willkürlich (BAGE 33, 57; 45, 76 = AP Nr. 44 und 67 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 24.11.1993 - 10 AZR 704/92

    Tarifliche Sonderzahlung anlässlich eines Erziehungsurlaubs - Ruhen des

    Auszug aus BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 198/95
    Das hat der Senat wiederholt entschieden (z.B. Urteil vom 24. November 1993 - 10 AZR 704/92 - AP Nr. 158 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 28. September 1994 - 10 AZR 697/93 - AP Nr. 165 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 28.09.1994 - 10 AZR 697/93

    Erziehungsurlaub - tarifliche Sonderzahlung

    Auszug aus BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 198/95
    Das hat der Senat wiederholt entschieden (z.B. Urteil vom 24. November 1993 - 10 AZR 704/92 - AP Nr. 158 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 28. September 1994 - 10 AZR 697/93 - AP Nr. 165 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 27.10.1978 - 5 AZR 273/77

    Weihnachtsgratifikationen - Begründung eines Rechtsanspruchs -

    Auszug aus BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 198/95
    Diese Bindung an den Gleichbehandlungsgrundsatz wird auch durch einen in den Vorjahren regelmäßig erklärten Freiwilligkeitsvorbehalt für das Jahr der Zahlung nicht ausgeschlossen (BAG Urteil vom 27. Oktober 1978 - 5 AZR 273/77 - AP Nr. 97 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 28.02.1996 - 10 AZR 516/95

    Betriebliche Übung - Weihnachtsgeld

    Ein solcher Freiwilligkeitsvorbehalt hat zum Inhalt, daß der Arbeitgeber sich für die Zukunft die Entscheidung darüber vorbehält, ob und unter welchen Voraussetzungen er an welche Arbeitnehmer im darauffolgenden Jahr in welcher Höhe ein Weihnachtsgeld zahlen will (vgl. BAG Urteil vom 6. Dezember 1995 - 10 AZR 198/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • LAG Baden-Württemberg, 07.10.1998 - 20 Sa 181/97

    Anspruch auf eine Gratifikation während des Erziehungsurlaubs; Auslegung einer

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  • BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 840/98

    Weihnachtsgratifikation unter Freiwilligenvorbehalt im Erziehungsurlaub

    Ein solcher Freiwilligkeitsvorbehalt ist zulässig (BAG 6. Dezember 1995 - 10 AZR 198/95 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 187 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 134; 5. Juni 1996 - 10 AZR 883/95 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 193 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 141).

    Ein Anspruch für ein bestimmtes Jahr entsteht erst entweder mit der vorbehaltlosen Zusage, auch in diesem Jahr eine Gratifikation zahlen zu wollen oder mit der tatsächlichen Zahlung der Gratifikation nach Maßgabe des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes (BAG 6. Dezember 1995 - 10 AZR 198/95 - aaO; 5. Juni 1996 - 10 AZR 883/95 - aaO).

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Arbeitgeber, der in seinem Betrieb nach von ihm gesetzten allgemeinen Regeln freiwillige Leistungen gewährt, an den arbeitsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden (BAG 25. April 1991 - 6 AZR 532/89 - BAGE 68, 32 ff. mwN; 6. Dezember 1995 - 10 AZR 198/95 - aaO).

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