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   VGH Bayern, 08.11.2012 - 10 CE 12.2401   

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https://dejure.org/2012,34500
VGH Bayern, 08.11.2012 - 10 CE 12.2401 (https://dejure.org/2012,34500)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.11.2012 - 10 CE 12.2401 (https://dejure.org/2012,34500)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. November 2012 - 10 CE 12.2401 (https://dejure.org/2012,34500)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Abschiebung eines Drittstaatsangehörigen; unanfechtbarer asylrechtlicher Bescheid mit Abschiebungsandrohung; Rückkehrentscheidung; angemessene Frist; Abschiebung aus der Abschiebungshaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2012 - 10 CE 12.2401
    Im vorliegenden Fall kann dabei offen bleiben, ob die Richtlinie 2008/115/EG, die von den Mitgliedstaaten gemäß Art. 20 Abs. 1 dieser Richtlinie bis zum 24. Dezember 2010 umzusetzen war, für davor erlassene Abschiebungsandrohungen oder "Rückkehrentscheidungen" überhaupt Geltung beansprucht (vgl. dazu BVerwG vom 10.7.2012 Az. 1 C 19.11 RdNr. 45 m.w.N. zum Meinungsstand).
  • BGH, 16.05.2013 - V ZB 44/12

    Abschiebungshaftverfahren: Androhung der Abschiebung als Rückkehrentscheidung;

    Dass diese in Fällen, in denen die Ausreisepflicht nicht bereits durch Verwaltungsakt statuiert worden ist, durch die Androhung der Abschiebung begründet werden soll, geht aus den Gesetzesmaterialien klar hervor (BT-Drucks. 17/5470, S. 24; vgl. auch VGH Mannheim, InfAuslR 2013, 98, 99; VGH München, Beschluss vom 8. November 2012 - 10 CE 12.2401, juris Rn. 7; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand August 2012, § 59 AufenthG Rn. 2a).

    Der Bescheid enthält die Anordnung der Abschiebung (§ 34a Abs. 1 Satz 1 AsylVfG); diese stellt eine Rückkehrentscheidung im Sinne der Rückführungsrichtlinie dar (vgl. VGH Mannheim, InfAuslR 2013, 98, 99; VGH München, Beschluss vom 8. November 2012 - 10 CE 12.2401, juris Rn. 7) und macht eine Abschiebungsandrohung entbehrlich (§ 34a Abs. 1 Satz 3 AsylVfG).

  • VG Düsseldorf, 31.01.2018 - 27 L 5743/17

    Isolierte Abschiebungsandrohung, bestandskräftige Verlustfeststellung, erneute

    vgl. zur Abschiebung aus der Abschiebehaft ohne Setzung einer Ausreisefrist: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 8. November 2012 - 10 CE 12.2401 -, juris, Rn. 12.
  • VG München, 08.02.2018 - M 12 S 18.476

    Vollziehbare Ausreisepflicht nach Gambia

    Vielmehr wird nach Art. 7 Abs. 4 und Art. 15 der Rück-führungsRL eine Inhaftnahme des betroffenen Drittstaatsangehörigen für Zwecke der Abschiebung (unter den dort genannten Voraussetzungen) unter Absehung von einer Fristsetzung für die freiwillige Ausreise zugelassen (BayVGH, B.v. 8.11.2012 - 10 CE 12.2401 - BeckRS 2012, VGH Mannheim Urt. v. 29.3.2017 - 11 S 2029/16 - BeckRS 2017, 115876).).
  • VG Karlsruhe, 27.03.2019 - A 5 K 7928/18

    Pflicht zur Beachtung der europäischen Vorgaben bei Ablehnung eines Antrages auf

    Vor diesem Hintergrund kann dahinstehen, ob die Anwendung des Maßstabs aus § 36 Abs. 4 AsylG unionsrechtlich deswegen Bedenken begegnet, weil die Abschiebungsandrohung zugleich die Rückkehrentscheidung im Sinne des Art. 3 Nr. 4 der Richtlinie 2008/115/EG vom 16.12.2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (ABl. L 348 vom 24.12.2008, S. 98 - Rückführungsrichtlinie/RFRL) darstellt (siehe hierzu BVerwG, Urteil vom 21.08.2018 - 1 C 21.17 -, juris Rn. 18; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.11.2013 - A 10 S 2362/13 -, juris; VGH Bayern, Beschluss vom 08.11.2012 - 10 CE 12.2401 -, juris Rn. 6 f.) und sich Hinweise auf die Zulässigkeit eines eingeschränkten gerichtlichen Prüfungsmaßstabs in Art. 13 RFRL nicht wiederfinden (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.12.2018 - 11 S 2125/18 -, juris Rn. 15).
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