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   VGH Bayern, 11.12.2013 - 10 CS 13.2300   

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VGH Bayern, 11.12.2013 - 10 CS 13.2300 (https://dejure.org/2013,37098)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.12.2013 - 10 CS 13.2300 (https://dejure.org/2013,37098)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Dezember 2013 - 10 CS 13.2300 (https://dejure.org/2013,37098)
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Wird zitiert von ... (16)

  • VGH Bayern, 12.09.2018 - 22 ZB 17.960

    Unionsrechtswidrigkeit von Bestimmungen des Glücksspiel-Staatsvertrags und des

    Der beschließende Senat, der bereits in seinem Beschluss vom 24. November 2017 (22 CS 17.2261 - BayVBl 2018, 320 Rn. 10) von der Einschlägigkeit des Art. 10 Satz 2 Halbs. 2 AGGlüStV in derartigen Fällen ausgegangen ist, folgt insoweit der Argumentation, die den Beschlüssen des für das Recht der Spielhallen früher zuständigen 10. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11. Dezember 2013 (10 CS 13.2296 - juris Rn. 18 - 24; 10 CS 13.2297 - juris Rn. 18 - 24; 10 CS 13.2300 - juris Rn. 17 - 25) zugrunde liegt.
  • VG Mainz, 15.04.2020 - 1 K 230/19

    Anspruch auf Erteilung einer unbefristeten glücksspielrechtlichen Erlaubnis;

    Aus dieser Konzeption des Gesetzgebers folgt, dass für eine parallele Anwendung der gewerberechtlichen Vorschrift zur Betriebsuntersagung aus § 15 Abs. 2 GewO kein Raum mehr ist (vgl. zum Vorrang glücksspielrechtlicher Untersagungsvorschriften: Ennuschat, in: Tettinger/Wank/Ennuschat, Gewerbeordnung, 8. Auflage 2011, § 15, Rn. 17, 40; siehe zur Rechtslage in Bayern: BayVGH, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - 10 CS 13.2300 -, ZfWG 2014, 60; anders noch VG Mainz, Beschluss vom 15. August 2017 - 1 L 786/17.MZ -, juris, Rn. 24 unter Verweis auf OVG RP, Beschluss vom 18. Dezember 2013 - 6 B 10882/13.OVG -, n.v.), da sich das Zuständigkeitsgefüge in sich geschlossen präsentiert und die ADD als Fachbehörde für Aufsichtsmaßnahmen, zu denen auch die Betriebsschließung zählt, in den Mittelpunkt stellt.
  • VG Augsburg, 11.04.2016 - Au 5 S 16.377

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

    Rechtsbehelfe gegen Maßnahmen der Glücksspielaufsicht nach § 9 Abs. 1 Glückspielstaatsvertrag (GlüStV) haben nach Art. 10 Satz 2 Halbs. 2 des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag (AGGlüStV) i. V. m. § 9 Abs. 2 Satz 1 GlüStV keine aufschiebende Wirkung (BayVGH, B.v. 11.12.2013 - 10 CS 13.2300 - juris-Leitsatz).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2019 - 6 A 10392/19

    Zuständigkeit für die Untersagung des Betriebs einer glücksspielrechtlich

    Von der Ermächtigung des § 24 Abs. 3 GlüStV, nähere Ausführungsbestimmungen zu Spielhallen zu erlassen, hat der rheinland-pfälzische Landesgesetzgeber Gebrauch gemacht und (auch) Aufsichtsbefugnisse gegenüber Spielhallen in § 13 Abs. 2 Sätze 1 und 2 Nr. 4 LGlüG normiert (vgl. LT-Drs. 16/1179 S. 52; zur vergleichbaren Rechtslage in Bayern: BayVGH, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - 10 CS 13.2300 -, ZfWG 2014, 60).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.12.2014 - 6 B 10994/14

    Glücksspielaufsichtliche Anordnung - Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von

    Zwar hat der Bayerische VGH (10 CS 13.2300, ZfWG 2014, 60, juris) entschieden, die Klage gegen die Untersagung des Betriebs einer ohne die erforderliche glücksspielrechtliche Erlaubnis betriebenen Spielhalle habe nach Art. 10 Satz 2 Halbsatz 2 bayAGGlüStV in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Satz 1 GlüStV keine aufschiebende Wirkung.
  • VG Schwerin, 25.06.2014 - 7 B 872/13

    Rechtmäßige Untersagung des Betriebs einer Spielhalle nach Auslaufen

    Einen Anwendungsvorrang von § 15 Abs. 2 GewO, der mit der Notwendigkeit behördlicher Sofortvollzugsanordnungen bei dringlichen Untersagungen einherginge, kann die Kammer jedenfalls nicht erkennen; beide genannten Vorschriften stellen behördliche Reaktionsmöglichkeiten für den Fall des Fehlens einer oder mehrerer kumulativ erforderlicher Erlaubnisse für die betroffene gewerbliche Betätigung bereit (s. zum grundsätzlich unabhängigen Bestehen der Erlaubniserfordernisse nach § 33i GewO einer- und §§ 4, 24 GlüStV/§ 11 GlüStVAG M-V andererseits die Regelung zur verfahrensrechtlichen Handhabung der Erlaubniserteilung in § 11 Abs. 3 Satz 5 GlüStVAG M-V; einen Vorrang der glücksspielrechtlichen Eingriffsgrundlage nehmen in Bundesländern, in denen, wie auch in Mecklenburg-Vorpommern, keine Genehmigung mit Konzentrationswirkung vorgesehen ist, etwa der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, Beschlüsse vom 11. Dezember 2013 - 10 CS 13.2296, 10 CS 13.2297 und 10 CS 13.2300 -, jeweils juris Rdnr. 25 ff. bzw. 26 f., und das VG Mainz, a. a. O., Rdnr. 3 f., an).
  • VG Augsburg, 15.06.2021 - Au 8 K 18.208

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis, Betrieb von sechs Spielhallen in einem Gebäude,

    Die Tatsache, dass § 9 GlüStV auf den Betrieb von Spielhallen nicht unmittelbar anwendbar ist, beschränkt nicht die Befugnis des jeweiligen Landes, auf der Grundlage des § 28 GlüStV eine eigene glücksspielrechtliche Eingriffsnorm zu schaffen, die auch die Möglichkeit des Erlasses von Einzelanordnungen für den Betrieb von Spielhallen umfasst (vgl. BayVGH, B.v. 11.12.2013 - 10 CS 13.2300 - juris Rn. 20; VG Augsburg, B.v. 31.3.2015 - Au 5 S 15.80 - juris Rn. 37 ff.).
  • VG Augsburg, 24.11.2014 - Au 5 S 14.1496

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

    Rechtsbehelfe gegen Maßnahmen der Glücksspielaufsicht nach § 9 Abs. 1 GlüStV haben nach Art. 10 Satz 2 Halbs. 2 AGGlüStV i.V.m. § 9 Abs. 2 Satz 1 GlüStV keine aufschiebende Wirkung (BayVGH, B.v. 11.12.2013 - 10 CS 13.2300 - juris-Leitsatz).
  • VG Augsburg, 12.04.2018 - Au 8 S 18.210

    Vollzug des Glücksspielstaatsvertrags

    Die Tatsache, dass § 9 GlüStV auf den Betrieb von Spielhallen nicht unmittelbar anwendbar ist, beschränkt nicht die Befugnis des jeweiligen Landes, auf der Grundlage des § 28 GlüStV eine eigene glücksspielrechtliche Eingriffsnorm zu schaffen, die auch die Möglichkeit des Erlasses von Einzelanordnungen für den Betrieb von Spielhallen umfasst (vgl. BayVGH, B.v. 11.12.2013 -10 CS 13.2300 - juris Rn. 20; VG Augsburg, B.v. 31.3.2015 - Au 5 S 15.80 - juris Rn. 37 ff.).
  • VG München, 10.01.2023 - M 27 S 22.5246

    Glücksspielrechtliche Sperranordnung gegen Access-Provider

    Rechtsbehelfe gegen Maßnahmen der Glücksspielaufsicht nach § 9 Abs. 1 GlüStV haben nach Art. 10 Satz 2 Halbs. 2 AGGlüStV i.V.m. § 9 Abs. 2 Satz 1 GlüStV keine aufschiebende Wirkung (BayVGH, B.v. 11.12.2013 - 10 CS 13.2300 - juris-Leitsatz).
  • VG München, 18.05.2017 - M 16 S 17.1130

    Untersagungsverfügung für Sportwetten in einer Gaststätte

  • VG Augsburg, 30.06.2016 - Au 5 K 15.1174

    Beseitigungsanordnung für Werbung an einer Spielhalle

  • VG Augsburg, 22.12.2016 - Au 5 S 16.1514

    Gleichzeitige Vermittlung von Sportwetten und Bereitstellung von Geldspielgeräten

  • VG Augsburg, 08.05.2014 - Au 5 K 13.1539

    Untersagung des Betriebs einer Spielhalle; baulicher Verbund mehrerer

  • VG Augsburg, 11.04.2016 - Au 5 S 16.375

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.12.2014 - 6 B 10 995/14
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