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   FG Baden-Württemberg, 28.07.2014 - 10 K 3184/13   

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https://dejure.org/2014,54558
FG Baden-Württemberg, 28.07.2014 - 10 K 3184/13 (https://dejure.org/2014,54558)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.07.2014 - 10 K 3184/13 (https://dejure.org/2014,54558)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Juli 2014 - 10 K 3184/13 (https://dejure.org/2014,54558)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rückstellung wegen Erfüllungsrückstands in der Anfangszeit eines konzerninternen Darlehens mit steigenden Zinsen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Passivierung der Zinsverbindlichkeit einer GmbH im Rahmen der gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages zur Körperschaftsteuer

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 5 Abs 1 EStG 2002, § 8 Abs 1 EStG 2002, § 240 Abs 2 HGB, § 242 HGB, EStG VZ 2008
    Rückstellung wegen Erfüllungsrückstands in der Anfangszeit eines konzerninternen Darlehens mit steigenden Zinsen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 5 Abs. 4a
    Keine Rückstellung wegen eines Erfüllungsrückstands bei einer Zinsverbindlichkeit zwischen Schwestergesellschaften

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Rückstellung wegen eines Erfüllungsrückstands bei einer Zinsverbindlichkeit zwischen Schwestergesellschaften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Passivierung einer zukünftigen Zinsverbindlichkeit

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Rückstellung für zukünftige Zinsverbindlichkeiten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 20.01.1993 - I R 115/91

    Keine Rückstellung für künftigen Zinsaufwand bei Sparverträgen mit steigender

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.07.2014 - 10 K 3184/13
    Auch das vom beklagten Finanzamt zitierte Urteil des BFH vom 20.1.1993 I R 115/91, BStBl II 1993, 373 stehe dem nicht entgegen.

    Der Begriff des Erfüllungsrückstandes knüpft eng an den schuldrechtlich gebotenen Zeitpunkt der Erfüllung an (BFH-Urteil vom 20. Januar 1993 I R 115/91, BStBl 1993, 373).

    Die schuldrechtliche Ausgeglichenheit von Leistung und Gegenleistung, die jährlich durch die Kapitalüberlassung einerseits und Zinsgutschrift andererseits ihren Niederschlag findet, lässt auch die Annahme eines Erfüllungsrückstandes entfallen (BFH-Urteil vom 20.1.1993 I R 115/91, a.a.O.; Lambrecht in Kirchhof/Söhn, § 5 Rdnr. D 400, § 5 Stichwort Sparverträge).

  • BFH, 27.07.2011 - I R 77/10

    Rechnungsabgrenzung bei Darlehen mit fallenden Zinssätzen - Aufnahme von sog.

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.07.2014 - 10 K 3184/13
    Dieses Urteil werde auch bestätigt durch ein weiteres BFH-Urteil vom 27.7.2011 I R 77/10, BStBl II 2012, 284, in dem der BFH entschieden habe, dass bei jährlich fallenden Zinssätzen der Teil der jährlich geschuldeten Zinsen, der den für die gesamte Vertragslaufzeit entfallenden rechnerischen Durchschnittszins übersteige, eine Vorleistung für die Überlassung der Darlehensvaluta in der restlichen Darlehenslaufzeit darstelle und insoweit ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden sei.

    Außerdem habe der BFH in seinem Urteil vom 27.7.2011 I R 77/10 ausdrücklich eine Abgrenzung zu dem früheren Urteil vorgenommen.

  • BFH, 12.12.1990 - I R 153/86

    Bilanzsteuerrechtliche Behandlung einer bedingt rückzahlbaren "Einlage" bei

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.07.2014 - 10 K 3184/13
    b) Verbindlichkeiten sind Verpflichtungen des Unternehmens gegenüber Dritten, die nach Grund und Höhe feststehen (Urteile des BFH vom 22. November 1988 VIII R 62/85, Sammlung der amtlich veröffentlichten Entscheidungen des BFH -BFHE- 155, 322, BStBl II 1989, 359; vom 12.Dezember 1990 I R 153/86, BFHE 163, 146, BStBl II 1991, 479).

    Die Verbindlichkeit muss eindeutig quantifizierbar sein (BFH in BFHE 163, 146, 149, BStBl II 1991, 479).

  • BFH, 17.07.1974 - I R 195/72

    Teilzahlungsbank - Passive Abgrenzung - Vereinnahmte Kreditgebühr -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.07.2014 - 10 K 3184/13
    Soweit die Zinsverbindlichkeiten die Gegenleistung für die erst künftige Kapitalüberlassung abbildet, handelt es sich um ein schwebendes Geschäft und ist dementsprechend nicht zu passivieren (BFH-Urteile vom 17. Juli 1974 I R 195/72, BStBl II 1974, 684; vom 24. Mai 1984 I R 166/78, BStBl II 1984, 747).
  • BFH, 24.05.1984 - I R 166/78

    A) Zur verdeckten Einlage bei Kapitalgesellschaften - b) Zur gleichmäßigen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.07.2014 - 10 K 3184/13
    Soweit die Zinsverbindlichkeiten die Gegenleistung für die erst künftige Kapitalüberlassung abbildet, handelt es sich um ein schwebendes Geschäft und ist dementsprechend nicht zu passivieren (BFH-Urteile vom 17. Juli 1974 I R 195/72, BStBl II 1974, 684; vom 24. Mai 1984 I R 166/78, BStBl II 1984, 747).
  • BFH, 22.11.1988 - VIII R 62/85

    Passivierungsverbot für Verbindlichkeiten bei fehlender wirtschaftlicher

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.07.2014 - 10 K 3184/13
    b) Verbindlichkeiten sind Verpflichtungen des Unternehmens gegenüber Dritten, die nach Grund und Höhe feststehen (Urteile des BFH vom 22. November 1988 VIII R 62/85, Sammlung der amtlich veröffentlichten Entscheidungen des BFH -BFHE- 155, 322, BStBl II 1989, 359; vom 12.Dezember 1990 I R 153/86, BFHE 163, 146, BStBl II 1991, 479).
  • BFH, 25.05.2016 - I R 17/15

    Passivierung eines Darlehens mit steigenden Zinssätzen - Höhe eines zu

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 28. Juli 2014  10 K 3184/13 aufgehoben.

    Dagegen wandte sich die Klägerin erfolglos mit Einspruch und Klage (Urteil des Finanzgerichts --FG-- Baden-Württemberg vom 28. Juli 2014  10 K 3184/13).

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