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   FG Baden-Württemberg, 29.10.2018 - 10 K 782/17   

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https://dejure.org/2018,63533
FG Baden-Württemberg, 29.10.2018 - 10 K 782/17 (https://dejure.org/2018,63533)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.10.2018 - 10 K 782/17 (https://dejure.org/2018,63533)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Oktober 2018 - 10 K 782/17 (https://dejure.org/2018,63533)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Gewinnermittlung | Aufteilung der Schuldzinsen bei der Finanzierung gemischt genutzter Grundstücke

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Schuldzinsenabzug bei Vermischung von Eigen- und Fremdmitteln

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Nur anteiliger Schuldzinsen-Abzug bei Kauf von gemischt-genutztem Gebäude und Zusammenführung von Darlehens- und Eigenmitteln auf einem Girokonto

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 26.02.2008 - IX B 5/08

    Darlegung grundsätzlicher Bedeutung - Schuldzinsen-Abzug bei gemischt-genutzten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.10.2018 - 10 K 782/17
    Dies gilt auch dann, wenn danach von diesem Konto nach Eigenmitteln und Fremdmitteln getrennte Banküberweisungen erfolgen (BFH-Beschluss vom 26. Februar 2008 IX B 5/08, BFH/NV 2008, 1142).

    Daran ändern auch die nach Wohneinheiten und Darlehen getrennten Überweisungen des Kaufpreises nichts (BFH-Beschluss vom 26. Februar 2008 IX B 5/08, BFH/NV 2008, 1142).

  • BFH, 01.04.2009 - IX R 35/08

    Aufteilung der Anschaffungskosten bei gemischt genutztem Grundstück - Fehlende

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.10.2018 - 10 K 782/17
    Will er so vorgehen und die Zinsen aus diesem Darlehen in vollem Umfang abziehen, muss er dem jeweils vermieteten Gebäudeteil die darauf entfallenden Anschaffungskosten gesondert zuordnen und die so zugeordneten Anschaffungskosten mit Geldbeträgen aus dem dafür aufgenommenen Darlehen gesondert bezahlen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 9. Juli 2002 IX R 65/00, BStBl. II 2003, 389; vom 25. März 2003 IX R 38/00, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2003, 1049; vom 7. Juli 2005 IX R 20/04, BFH/NV 2006, 264, vom 1. April 2009 IX R 35/08, BStBl. II 2009, 663).

    Vereinbarungen der Vertragsparteien über Einzelpreise für Einzelwirtschaftsgüter haben Bindungswirkung, solange keine Anhaltspunkte dafür bestehen, der Kaufpreis sei nur zum Schein getroffen worden oder die Voraussetzungen eines Gestaltungsmissbrauchs i.S. des § 42 der Abgabenordnung (AO) seien gegeben (BFH-Urteil vom 1. April 2009 IX R 35/08, BStBl. II 2009, 663).

  • BFH, 07.07.2005 - IX R 20/04

    Kein voller Schuldzinsenabzug bei einheitlicher Kaufpreiszahlung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.10.2018 - 10 K 782/17
    Will er so vorgehen und die Zinsen aus diesem Darlehen in vollem Umfang abziehen, muss er dem jeweils vermieteten Gebäudeteil die darauf entfallenden Anschaffungskosten gesondert zuordnen und die so zugeordneten Anschaffungskosten mit Geldbeträgen aus dem dafür aufgenommenen Darlehen gesondert bezahlen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 9. Juli 2002 IX R 65/00, BStBl. II 2003, 389; vom 25. März 2003 IX R 38/00, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2003, 1049; vom 7. Juli 2005 IX R 20/04, BFH/NV 2006, 264, vom 1. April 2009 IX R 35/08, BStBl. II 2009, 663).

    Unbeschadet der Vermischung der Darlehensvaluten mit Eigenmitteln auf dem Girokonto fehlt es in diesem Fall an der nach der Rechtsprechung des BFH erforderlichen Zahlung entsprechend der Darlehenszuordnung (BFH-Urteil vom 7. Juli 2005 IX R 20/04, BFH/NV 2006, 264, m.w.N.).

  • BFH, 25.03.2003 - IX R 38/00

    Gemischt genutztes Gebäude; Schuldzinsenabzug

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.10.2018 - 10 K 782/17
    Will er so vorgehen und die Zinsen aus diesem Darlehen in vollem Umfang abziehen, muss er dem jeweils vermieteten Gebäudeteil die darauf entfallenden Anschaffungskosten gesondert zuordnen und die so zugeordneten Anschaffungskosten mit Geldbeträgen aus dem dafür aufgenommenen Darlehen gesondert bezahlen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 9. Juli 2002 IX R 65/00, BStBl. II 2003, 389; vom 25. März 2003 IX R 38/00, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2003, 1049; vom 7. Juli 2005 IX R 20/04, BFH/NV 2006, 264, vom 1. April 2009 IX R 35/08, BStBl. II 2009, 663).
  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.10.2018 - 10 K 782/17
    So verhält es sich, wenn sie für ein Darlehen geleistet worden sind, das tatsächlich dazu verwendet wurde, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen (vgl. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95, Bundessteuerblatt -BStBl.- II 1998, 193).
  • BFH, 09.07.2002 - IX R 65/00

    Absetzbarkeit von Anschaffungskosten bei teilweiser Selbstnutzung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.10.2018 - 10 K 782/17
    Will er so vorgehen und die Zinsen aus diesem Darlehen in vollem Umfang abziehen, muss er dem jeweils vermieteten Gebäudeteil die darauf entfallenden Anschaffungskosten gesondert zuordnen und die so zugeordneten Anschaffungskosten mit Geldbeträgen aus dem dafür aufgenommenen Darlehen gesondert bezahlen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 9. Juli 2002 IX R 65/00, BStBl. II 2003, 389; vom 25. März 2003 IX R 38/00, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2003, 1049; vom 7. Juli 2005 IX R 20/04, BFH/NV 2006, 264, vom 1. April 2009 IX R 35/08, BStBl. II 2009, 663).
  • BFH, 03.05.2022 - IX R 34/19

    Schuldzinsenabzug - Taggleiche Durchleitung von Anschaffungskostendarlehen durch

    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 29.10.2018 - 10 K 782/17 aufgehoben.
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