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   OVG Niedersachsen, 29.01.2009 - 10 LA 316/08   

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OVG Niedersachsen, 29.01.2009 - 10 LA 316/08 (https://dejure.org/2009,3544)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.01.2009 - 10 LA 316/08 (https://dejure.org/2009,3544)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. Januar 2009 - 10 LA 316/08 (https://dejure.org/2009,3544)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Wahlprüfung: Beeinflussung der Direktwahl eines Bürgermeisters; Anschreiben eines ehrenamtlichen Bürgermeisters an Erstwähler; unwahre Behauptungen über einen Bewerber von privater Seite in einem Internet-Forum

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 103 Abs. 1 GG; § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO; § 46 Abs. 1 S. 1 NKWG; § 48 Abs. 1 Nr. 2 NKWG
    Anforderungen an das Neutralitätsgebot von Amtsträgern bei Kommunalwahlen; Aufzeigen eines abstrakten, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragenden Rechtssatzes als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); ...

  • Telemedicus

    Zum Neutralitätsgebot von Amtsträgern bei Wahlen

  • Telemedicus

    Zum Neutralitätsgebot von Amtsträgern bei Wahlen

  • Judicialis

    NKWG § 46 Abs. 1 S. 1; ; NKWG § 48 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NKWG § 46 Abs. 1 S. 1; NKWG § 48 Abs. 2 Nr. 2
    Wahlprüfung (Direktwahl Bürgermeister): Bürgermeisterwahl; Direktwahl; Direktwahl (Bürgermeister); Erstwähler; Internet-Forum; Neutralität; Neutralitätsgebot; Neutralitätsgebot von Amtsträgern; Wahlbeeinflussung; Wahlbeeinflussung, private; Wahleinspruch; Wahlprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Keine unzulässige Wahlwerbung durch ehrenamtlichen Bürgermeister wegen Schreibens an Erstwähler

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erstwählerwerbung durch ehrenamtlichen Bürgermeister

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an das Neutralitätsgebot von Amtsträgern bei Kommunalwahlen; Aufzeigen eines abstrakten, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragenden Rechtssatzes als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine unzulässige Wahlwerbung durch ehrenamtlichen Bürgermeister wegen Schreibens an Erstwähler - Amtsträger darf sich als Kandidat in gleicher Weise an der Wahl beteiligen, wie andere Bewerber

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2009, 399
  • DÖV 2009, 376
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Niedersachsen, 26.03.2008 - 10 LC 203/07

    Anforderungen an das Verhalten von Amtsträgern bei Wahlen auf Grund des für sie

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.01.2009 - 10 LA 316/08
    Gegenteiliges kann dem angeführten Urteil des Senats vom 26. März 2008 (- 10 LC 203/07 - Nds. VBl. 2008, 207) nicht entnommen werden.

    Allein die zulässige Verwendung der Amtsbezeichnung des Beigeladenen gibt dem Anschreiben keinen amtlichen Charakter (vgl. Senatsurteil vom 26. März 2008 - 10 LC 203/07 -, NdsVBl. 2008, 207; Hess. VGH, Urteil vom 22. September 2005, a.a.O.; Oebbecke, Amtliche Äußerungen im Bürgermeisterwahlkampf, NVwZ 2007, 30 [31]) .

    Diesbezüglich erhebt der Kläger in Bezug auf wahrheitswidrige Behauptungen im Forum der UWG den Einwand, das Verwaltungsgericht habe den insoweit geltenden Obersatz aus dem Senatsurteil vom 26. März 2008 - 10 LC 203/07 -, wonach Richtigstellungsmöglichkeiten bei unzulässiger Wahlbeeinflussung außer Betracht bleiben müssten, nicht angewandt, ohne den Obersatz ausdrücklich in Zweifel zu stellen.

    Abgesehen davon hat der Senat in seinem Urteil vom 26. März 2008 - 10 LC 203/07 - nicht den Rechtssatz aufgestellt, dass im Hinblick auf eine hinreichende Trennung von Wahlwerbung und amtlicher Erklärung eine Pflicht bestehe, die Wahlwerbung ausdrücklich als solche zu kennzeichnen.

  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96

    Unzulässige Wahlwerbung durch Bürgermeister

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.01.2009 - 10 LA 316/08
    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht darauf abgestellt, dass ein Amtsträger sich als Kandidat an der Wahl in gleichem Umfang mit gleichen Mitteln beteiligen darf wie andere Bewerber, die diese amtliche Eigenschaft und die damit verbundenen Möglichkeiten nicht besitzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - BVerwG 8 C 5.96 -, BVerwGE 104, 323 mit weiteren Nachweisen; Hess. VGH, Urteil vom 8. Mai 2008 - 8 UE 1851/07 -, juris; Urteil vom 22. September 2005 - 8 UE 609/05 -, NVwZ 2006, 610 [611]).

    Da sich Amtsträger nicht nur an Wahlen beteiligten dürfen, sondern in ihrer Eigenschaft als Bürger auch im Wahlkampf äußern und von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machen dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 1997, a.a.O. mit weiteren Nachweisen), ist mit Blick auf die Beachtung ihrer Neutralitätspflicht entscheidend, ob es sich bei der anlässlich der bevorstehenden Wahl von ihnen abgegebene Erklärung um eine ausschließlich private Meinungsäußerung ohne Amtsbezug oder - zumindest in Teilen - um eine amtliche Äußerung handelt.

  • VGH Hessen, 22.09.2005 - 8 UE 609/05

    Oberbürgermeister; Direktwahl; Anfechtung; Gestaltungsklage; Presseerklärungen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.01.2009 - 10 LA 316/08
    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht darauf abgestellt, dass ein Amtsträger sich als Kandidat an der Wahl in gleichem Umfang mit gleichen Mitteln beteiligen darf wie andere Bewerber, die diese amtliche Eigenschaft und die damit verbundenen Möglichkeiten nicht besitzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - BVerwG 8 C 5.96 -, BVerwGE 104, 323 mit weiteren Nachweisen; Hess. VGH, Urteil vom 8. Mai 2008 - 8 UE 1851/07 -, juris; Urteil vom 22. September 2005 - 8 UE 609/05 -, NVwZ 2006, 610 [611]).

    Allein die zulässige Verwendung der Amtsbezeichnung des Beigeladenen gibt dem Anschreiben keinen amtlichen Charakter (vgl. Senatsurteil vom 26. März 2008 - 10 LC 203/07 -, NdsVBl. 2008, 207; Hess. VGH, Urteil vom 22. September 2005, a.a.O.; Oebbecke, Amtliche Äußerungen im Bürgermeisterwahlkampf, NVwZ 2007, 30 [31]) .

  • BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00

    Wahlprüfung Hessen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.01.2009 - 10 LA 316/08
    Nach Maßgabe dessen kann eine ernstliche Beeinträchtigung der Wahlfreiheit und damit eine unzulässige Wahlbeeinflussung durch Einwirkungen von privater Seite nur angenommen werden, wenn sie mit Mitteln des Zwangs oder des Drucks die Wahlentscheidung beeinflusst hat oder wenn in ähnlich schwer wiegender Art und Weise auf die Wählerwillensbildung eingewirkt worden ist, ohne dass eine hinreichende Möglichkeit der Abwehr oder des Ausgleichs bestanden hat (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 8. Februar 2001 - 2 BvF 1/00 -, BVerfGE 103, 111 [132 f.]).
  • BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02

    Kommunalwahl; OB-Wahl; Oberbürgermeister; Ungültigerklärung; Wahlverfahren;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.01.2009 - 10 LA 316/08
    Die grundsätzliche Anerkennung der amtlichen Wahlbeeinflussung als Wahlfehler bei gleichzeitiger Zurückhaltung, Einwirkung privater Dritter - einschließlich Parteien und ihrer Kandidaten - auf die Willensbildung des Wählers als Wahlungültigkeitsgrund anzusehen, beruht maßgeblich darauf, dass die vollziehende Gewalt dem Gebot der Freiheit der Wahl unterworfen ist (Art. 20 Abs. 3 GG), also zu ihrer Gewährleistung verpflichtet ist, während die Wahlbeeinflussung aus dem nichtstaatlichen Bereich bzw. nichtkommunalen Bereich unter den Bedingungen des Wahlwettbewerbs grundsätzlich hingenommen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. April 2003 - BVerwG 8 C 14.02 -, BVerwGE 118, 101 [106 ff.] mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung; vgl. auch OVG Saarland, Beschluss vom 14. März 2005 - 3 Q 49/04 -, juris).
  • OVG Saarland, 14.03.2005 - 3 Q 49/04
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.01.2009 - 10 LA 316/08
    Die grundsätzliche Anerkennung der amtlichen Wahlbeeinflussung als Wahlfehler bei gleichzeitiger Zurückhaltung, Einwirkung privater Dritter - einschließlich Parteien und ihrer Kandidaten - auf die Willensbildung des Wählers als Wahlungültigkeitsgrund anzusehen, beruht maßgeblich darauf, dass die vollziehende Gewalt dem Gebot der Freiheit der Wahl unterworfen ist (Art. 20 Abs. 3 GG), also zu ihrer Gewährleistung verpflichtet ist, während die Wahlbeeinflussung aus dem nichtstaatlichen Bereich bzw. nichtkommunalen Bereich unter den Bedingungen des Wahlwettbewerbs grundsätzlich hingenommen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. April 2003 - BVerwG 8 C 14.02 -, BVerwGE 118, 101 [106 ff.] mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung; vgl. auch OVG Saarland, Beschluss vom 14. März 2005 - 3 Q 49/04 -, juris).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.01.2009 - 10 LA 316/08
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.01.2009 - 10 LA 316/08
    Eine Abweichung in diesem Sinne liegt vor, wenn das Urteil des Verwaltungsgerichts mit einem seine Entscheidung tragenden (abstrakten) Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift von einem in der Rechtsprechung eines Divergenzgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abweicht; die lediglich unrichtige Anwendung eines vom Divergenzgericht entwickelten und im angefochtenen Urteil nicht in Frage gestellten Rechtsgrundsatzes auf den zu entscheidenden Einzelfall ist ebenso wenig eine Abweichung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO wie das Übersehen einer Rechtsfrage oder eines Rechtssatzes durch das Verwaltungsgericht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 -, Buchholz 310 § 133 (nF) VwGO Nr. 26 mit weiteren Nachweisen; Meyer-Ladewig/Rudisile in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 124 Rdnr. 36 ff.; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 124 Rdnr. 158 ff.; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Auflage 2007, § 124 Rn. 11, § 132 Rn. 14 ff.).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.01.2009 - 10 LA 316/08
    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass das Gericht seiner diesbezüglichen Verpflichtung nachkommt, ist eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nur dann anzunehmen, wenn besondere Umstände des Einzelfalls deutlich machen, dass dies wider Erwarten nicht geschehen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 -, BVerfGE 47, 182, [187 f.]).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.01.2009 - 10 LA 316/08
    Dieses Prozessgrundrecht soll sicherstellen, dass die gerichtliche Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und mangelnder Berücksichtigung des Sachvortrags der Beteiligten haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 1985 - 1 BvR 393/84 -, BVerfGE 69, 141 [143] und Beschluss vom 19. Juni 1985 - 1 BvR 933/84 -, BVerfGE 70, 215 [218]).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvR 933/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • VGH Hessen, 08.05.2008 - 8 UE 1851/07

    Wahlanfechtung einer Bürgermeisterwahl - Substantiierung möglicher

  • BVerwG, 26.01.2006 - 9 B 22.05

    Tatbestandliche Voraussetzungen eines Folgenbeseitigungsanspruchs;

  • OVG Niedersachsen, 26.10.2004 - 2 LA 413/03

    Adipositas; Atemschutz; Atemschutztauglichkeit; Ausnahme; Ausnahmefall; Beamter;

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 21.05.2014 - VGH A 39/14

    Äußerung der Ministerpräsidentin im Kommunalwahlkampf - Eilantrag der NPD

    Die Amtsbezeichnung ist kein geeignetes Indiz für die Feststellung eines amtlichen Charakters einer Äußerung, weil staatliche Funktionsträger ihr Amt auch in privaten Zusammenhängen nicht verleugnen müssen (vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 29. Mai 1973 - VII B 27.73 -, juris, Rn. 3 = DÖV 1974, 388) und daher befugt sind, ihre Amtsbezeichnung auch privat zu führen (vgl. auch BayVerfGH, Entscheidung vom 19. Januar 1994 - Vf. 89, 92 - III - 92 -, NVwZ-RR 1994, 529 [533]; NdsOVG, Urteil vom 26. März 2008 - 10 LC 203/07 -, juris, Rn. 31; HessVGH, Urteil vom 22. September 2005 - 8 UE 609/05 -, NVwZ 2006, 610 [611]; NdsOVG, Beschluss vom 29. Januar 2009 - 10 LA 316/08 -, juris, Rn. 7; s. auch zum Falle eines Wählerbriefes des sächsischen Ministerpräsidenten mit Aufruf, "Radikale von Rechts" nicht zu wählen, VG Dresden, NVwZ-RR 2006, 225).
  • OVG Sachsen, 15.01.2013 - 4 A 462/12

    Berührung des Bestandsschutzes von Wahlen im Falle einer Ungültigkeitserklärung

    Der Senat teilt diese Rechtsprechung, wonach im Ergebnis amtliche Wahlbeeinflussungen grundsätzlich Wahlfehler sind, wohingegen Einwirkungen privater Dritter auf den Wähler grundsätzlich hinzunehmen sind (dazu etwa: BVerwG, Urt. v. 8. April 2003, NVwZ 2003, 983; ThürOVG, a. a. O.; NdsOVG, Beschl. v. 29. Januar 2009, NdsVBl 2009, 137; OVG Saarland, Beschl. v. 14. März 2005 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 12.03.2021 - 10 OB 28/21

    Direktwahl; Hauptverwaltungsbeamte; Wahlanfechtung; Wahleinspruch; Wahlprüfung

    Dies ist (weitgehend) auch in Niedersachsen der Fall (vgl. etwa VG Osnabrück, Urteile vom 30.10.2019 - 1 A 172/19 -, juris Rn. 7, und vom 23.4.2002 - 1 A 126/01 -, juris Rn. 9; VG Lüneburg, Urteil vom 17.4.2002 - 5 A 181/01 -, juris Rn. 2; Senatsbeschluss vom 29. Januar 2009 - 10 LA 316/08 -, juris Rn. 4, sowie Senatsurteile vom 21.4.2008 - 10 LC 85/08 -, und vom 26. März 2008 - 10 LC 203/07 -, juris Rn. 2).
  • VG Hannover, 09.02.2016 - 1 A 12763/14

    Chancengleichheit; Wahlaufruf; Wahlbeteiligung; Wahlleiter; Wahlprüfung

    So wäre es etwa nicht Aufgabe von Amtsträgern oder gar der Wahlleitung, sich um einen "Ausgleich" zu bemühen, wenn politische oder gesellschaftliche Akteure Wahlaufrufe nur in bestimmten Bereichen oder gegenüber einer bestimmten Klientel tätigen (vgl. grundsätzlich zur Unterscheidung zwischen amtlicher und privater Wahlbeeinflussung: Nds. OVG, Beschl. v. 29.01.2009 - 10 LA 316/08 -, juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen, 21.04.2015 - 4 A 453/14

    Bürgermeisterwahl, Wahlwerbung, Flyer, amtsseitige Wahlbeeinflussung

    Die Grenze zu einer unzulässigen Wahlwerbung überschreitet ein Amtsträger dann, wenn sein Wahlkampf amtlichen Charakter hat, weil er das ihm aufgrund seiner amtlichen Tätigkeit zufallende Gewicht und die ihm kraft seines Amtes gegebenen Einflussmöglichkeiten nutzt, was mit seiner der Allgemeinheit verpflichteten Aufgabe unvereinbar ist (BVerwG, Beschl. v. 19. April 2009, NVwZ 2001, 928; NdsOVG, Beschl. v. 29. Januar 2009 - 10 LA 316/08, juris; HessVGH, Urt. v. 22. September 2005, NVwZ 2006, 610).
  • VG Stade, 20.03.2013 - 1 A 1517/11

    Anforderungen an die Zulässigkeit eines Wahleinspruchs nach § 46 Abs. 1 S. 2

    Eine ernstliche Beeinträchtigung der Wahlfreiheit und damit eine unzulässige Wahlbeeinflussung durch Einwirkungen von privater Seite kann nur angenommen werden, wenn sie mit Mitteln des Zwangs oder des Drucks die Wahlentscheidung beeinflusst hat oder wenn in ähnlich schwer wiegender Art und Weise auf die Wählerwillensbildung eingewirkt worden ist, ohne dass eine hinreichende Möglichkeit der Abwehr oder des Ausgleichs bestanden hat (vgl. hierzu BVerfG, Urt. v. 8.2.2001 - 2 BvF 1/00 -, BVerfGE 103, 111; NdsOVG, Beschl. v. 29.1.2009 - 10 LA 316/08 -, juris).
  • VG Hannover, 14.03.2022 - 1 A 6477/21

    Beeinflussung; Wahlanfechtung; Wahleinspruch; Wahleinspruch

    Eine ernstliche Beeinträchtigung der Freiheit der Wahl und damit eine unzulässige Wahlbeeinflussung durch Einwirkungen von privater Seite kann regelmäßig nur angenommen werden, wenn sie mit Mitteln des Zwangs oder des Drucks die Wahlentscheidung beeinflusst hat oder wenn in ähnlich schwerwiegender Art und Weise auf die Wählerwillensbildung eingewirkt worden ist, ohne dass eine hinreichende Möglichkeit der Abwehr oder des Ausgleichs bestanden hat (Nds. OVG, Beschl. v. 29.01.2009 - 10 LA 316/08 -, juris Rn. 11).
  • VG München, 18.02.2015 - M 7 K 14.2641

    Erfolglose Wahlanfechtung

    Handeln Privater, hier insbesondere Verunglimpfungen verbaler Art, führt nicht zu Wahlfehlern, selbst wenn es gesetzwidrig oder sittlich zu missbilligen ist (vgl. VerfG Hamburg, U. v. 26. November 1998 - 4/98 u.a. - juris Rn 48; OVG Lüneburg, B. v. 29. Januar 2009 - 10 LA 316/08 - juris Rn 11 m.w.N.).
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