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   BSG, 29.10.1992 - 10 RKg 2/92   

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https://dejure.org/1992,2691
BSG, 29.10.1992 - 10 RKg 2/92 (https://dejure.org/1992,2691)
BSG, Entscheidung vom 29.10.1992 - 10 RKg 2/92 (https://dejure.org/1992,2691)
BSG, Entscheidung vom 29. Oktober 1992 - 10 RKg 2/92 (https://dejure.org/1992,2691)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 578
  • NZS 1993, 276
  • FamRZ 1993, 955 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 10.09.1987 - 10 RAr 10/86

    Jahressonderzuwendung - Konkursausfallgeld - Reformatio in peius - Willkürverbot

    Auszug aus BSG, 29.10.1992 - 10 RKg 2/92
    Insoweit gilt das ansonsten dem Revisionskläger zugute kommende Verböserungsverbot nicht (BSG vom 10. September 1987, BSGE 62, 131, 136 m.w.N. = SozR 4100 § 141b Nr. 40).
  • Drs-Bund, 19.02.1964 - BT-Drs IV/1961
    Auszug aus BSG, 29.10.1992 - 10 RKg 2/92
    " (BT-Drucks IV/1961, S. 3).
  • BFH, 19.04.2012 - III R 42/10

    Rückwirkende Änderung einer Berechtigtenbestimmung - Grundsätzlich keine

    Aus dem Einigkeitserfordernis kann die freie Widerrufbarkeit der Berechtigtenbestimmung abgeleitet werden (so BSG-Urteile in FamRZ 1973, 647; vom 29. Oktober 1992  10 RKg 2/92, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungsreport 1993, 578), nicht aber die Rückwirkung der geänderten Berechtigtenbestimmung, selbst wenn die Eltern die Rückwirkung wünschen.
  • BSG, 27.04.1994 - 10 RKg 5/93

    Verheiratetes Kind - Kindergeld - Unterhalt

    (Für die Entscheidung der reinen Vorrangsfrage dürfte es im übrigen unerheblich sein, ob das Kind teilweise eigene Mittel hat, vgl auch die Entscheidung des Senats vom 29. Oktober 1992, SozR 3-5870 § 3 Nr. 3 S 9, wo lediglich die Unterhaltsleistungen der Mutter und des Vaters gegenübergestellt wurden, ohne die Zuwendungen der Großmutter zu berücksichtigen).

    Darüber hinausgehende Zuwendungen sind Vergünstigungen anderer Art (BSG vom 29. Oktober 1992, SozR 3-5870 § 3 Nr. 3 S 9 unter Bezug auf BSG vom 17. Mai 1988, SozR 5870 § 3 Nr. 6).

    Zuwendungen, die über die den gesamten Lebensbedarf deckenden Leistungen hinausgehen, stellen keinen Unterhalt dar (BSG SozR 3-5870 § 3 Nr. 3).

  • BSG, 22.03.1995 - 10 RKg 10/89

    Vorliegen von rechtswirksamen Kindergeldbewilligungen mit Dauerwirkung -

    Jede davon abweichende Rückwirkung (auch zB ab einer "vorsorglichen" Zahlungseinstellung vor Erlaß des Aufhebungsbescheides) unterliegt den strengeren Voraussetzungen einer Aufhebung mit Wirkung für die Vergangenheit (vgl auch das Urteil des Senats vom 29. Oktober 1992, SozR 3-5870 § 3 Nr. 3 S 10).
  • BSG, 27.04.1994 - 10 RKg 14/93

    Anspruch auf Kindergeld/ Ausbildungskindergeld - Aufhebung eines Verwaltungsakts

    Bei dieser Abwägung konnte es nur darum gehen, den Anspruch demjenigen zuzusprechen, der "mehr als die Hälfte des Unterhaltsbedarfs abdeckt" (Für die Entscheidung der reinen Vorrangsfrage dürfte es im übrigen unerheblich sein, ob das Kind teilweise eigene Mittel hat; vgl auch die Entscheidung des Senats vom 29. Oktober 1992, SozR 3-5870 § 3 Nr. 3 S 9, wo lediglich die Unterhaltsleistungen der Mutter und des Vaters gegenübergestellt wurden, ohne die Zuwendungen der Großmutter zu berücksichtigen).

    Darüber hinausgehende Zuwendungen sind Vergünstigungen anderer Art (BSG vom 29. Oktober 1992, SozR 3-5870 § 3 Nr. 3 S 9 unter Bezug auf BSG vom 17. Mai 1988, SozR 5870 § 3 Nr. 6).

    Zuwendungen, die über die den gesamten Lebensbedarf deckenden Leistungen hinausgehen, stellen keinen Unterhalt dar (BSG SozR 3-5870 § 3 Nr. 3).

  • BSG, 27.04.1994 - 10 RKg 16/93

    Unterhalt - Kindergeldberechtigter - Ehegatte - Selbstbehalt

    Darüber hinausgehende Zuwendungen sind Vergünstigungen anderer Art (BSG vom 29. Oktober 1992, SozR 3-5870 § 3 Nr. 3 S 9 unter Bezug auf BSG vom 17. Mai 1988, SozR 5870 § 3 Nr. 6).
  • FG Berlin-Brandenburg, 24.09.2021 - 5 K 5114/20

    Vornahme einer zulässigen Änderung der Berechtigtenbestimmung eines

    Dies Ergebnis wird gestützt durch die dem Einvernehmenserfordernis gem. § 64 Abs. 2 Satz 2 EStG zugrundeliegende Entscheidung des Gesetzgebers, dass die Berechtigtenbestimmung jederzeit und für jeden Elternteil frei widerrufbar und änderbar sein soll (vgl. BFH, Urteil vom 19. April 2012 - III R 42/10, BStBl. II 2013, 21; BSG , Urteil vom 16. März 1973 - 7 RKg 9/71, SozR Nr. 4 zu § 3 BKGG ; BSG , Urteil vom 29. Oktober 1992- 10 RKg 2/92, SozR 3-5870 § 3 Nr. 3).
  • BSG, 27.10.1993 - 10 RKg 16/93
    Darüber hinausgehende Zuwendungen sind Vergünstigungen anderer Art. (BSG vom 29. Oktober 1992, SozR 3-5870 § 3 Nr. 3 S. 9 unter Bezug auf BSG vom 17. Mai 1988, SozR 5870 § 3 Nr. 6).
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