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   LAG München, 20.06.2012 - 10 Sa 951/11   

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https://dejure.org/2012,41639
LAG München, 20.06.2012 - 10 Sa 951/11 (https://dejure.org/2012,41639)
LAG München, Entscheidung vom 20.06.2012 - 10 Sa 951/11 (https://dejure.org/2012,41639)
LAG München, Entscheidung vom 20. Juni 2012 - 10 Sa 951/11 (https://dejure.org/2012,41639)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers bei unterlassener Zielvorgabe; Ausschlussklausel bei Teilerweisung auf branchenfremden Tarifvertrag

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 280, 283 BGB
    Schadensersatz wegen unterlassener Zielvorgaben und Zielvereinbarungen

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Schadenersatz Arbeitgeber wegen unterlassener Zielvorgaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers bei unterlassener Zielvorgabe; unwirksame Ausschlussklausel bei Teilerweisung auf branchenfremden Tarifvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07

    Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

    Auszug aus LAG München, 20.06.2012 - 10 Sa 951/11
    Da keine gemeinsame Zielvereinbarung, sondern eine einseitige Zielfestsetzung vereinbart worden war, lag die alleinige und ausschließliche Initiativlast bei der Beklagten (vgl. BAG v. 12.12.2007 - 10 AZR 97/07).

    Dieser Verstoß löst jedenfalls nach Ablauf der Zielperiode gem. § 280 Abs. 3 BGB i. V. m. § 283 Abs. 1 BGB einen Schadensersatzanspruch aus (vgl. BAG v. 12.12.2007, aaO.).

    Besondere Umstände, die den gewöhnlichen Lauf der Dinge nicht annehmen lassen, hat der Arbeitgeber darzulegen und zu beweisen (vgl. BAG v. 12.12.2007, aaO.).

    Nach der oben zitierten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG v. 12.12.2007, aaO.) besteht auch ein Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers, wenn der Arbeitgeber seiner arbeitsvertraglichen Pflicht, für jede Zielperiode gemeinsam mit dem Arbeitnehmer die Ziele festzulegen, nicht nachkommt und nicht gem. § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB nachweist, dass er dies nicht zu vertreten hat.

    Anders als bei Zielvorgaben ist bei der zu treffenden Zielvereinbarung grundsätzlich zu prüfen, ob eine alleinige Initiativpflicht des Arbeitgebers besteht oder auch eine solche des Arbeitnehmers anzunehmen ist (vgl. BAG v. 12.12.2007, aaO.).

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG München, 20.06.2012 - 10 Sa 951/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG v. 25.05.2005 - 5 AZR 572/04) benachteiligt aber eine einzelvertragliche Ausschlussfrist, die kürzer als drei Monate bemessen ist, die andere Vertragspartei unangemessen gem. § 307 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 1 BGB .
  • LAG München, 23.07.2009 - 4 Sa 103/09

    Beschäftigungs- und Vergütungsansprüche

    Auszug aus LAG München, 20.06.2012 - 10 Sa 951/11
    a) Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Erteilung eines Zwischenzeugnisses besteht als allgemeine arbeitsvertragliche Nebenpflicht, wenn der Arbeitnehmer einen triftigen Grund geltend machen kann (vgl. LAG München v. 23.07.2009 - 4 Sa 103/09 - zit. n. Juris; LAG Köln v. 02.02.2000 - NZA-RR 2000, 419).
  • LAG Köln, 09.02.2000 - 3 Sa 1296/99

    Unberechtigte Eigenkündigung des Arbeitnehmers, Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG München, 20.06.2012 - 10 Sa 951/11
    a) Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Erteilung eines Zwischenzeugnisses besteht als allgemeine arbeitsvertragliche Nebenpflicht, wenn der Arbeitnehmer einen triftigen Grund geltend machen kann (vgl. LAG München v. 23.07.2009 - 4 Sa 103/09 - zit. n. Juris; LAG Köln v. 02.02.2000 - NZA-RR 2000, 419).
  • BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 889/07

    Sonderzahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

    Auszug aus LAG München, 20.06.2012 - 10 Sa 951/11
    Dabei ist es erforderlich, dass der Arbeitgeber ein Angebot zum Abschluss einer Zielvereinbarung unterbreitet und dabei Ziele nennt, die der Arbeitnehmer erreichen kann (vgl. BAG v. 10.12.2008 - 10 AZR 889/07).
  • LAG Köln, 06.02.2024 - 4 Sa 390/23

    Schadensersatz wegen verspäteter Zielvorgabe; Motivations- und Anreizfunktion;

    cc) Nach Auffassung der Berufungskammer ist eine in der Zielperiode pflichtwidrig und schuldhaft unterbliebene Zielvorgabe in gleicher Weise zulasten des Arbeitgebers schadensersatzauslösend, wie die pflichtwidrig und schuldhaft nicht abgeschlossene Zielvereinbarung (ebenso LAG Hessen 30.04.2021 - 14 Sa 606/19 - Rn. 56; LAG Köln 26.01.2018 - 4 Sa 433/17 - Rn. 44 ff.; LAG Rheinland-Pfalz 15.12.2015 - 8 Sa 201/15 - Rn. 79; LAG München 20.06.2012 - 10 Sa 951/11 - Rn. 54; LAG Hamm 02.10.2008 - 15 Sa 1000/08 - Rn. 92; aA LAG Köln 15.12.2014 - 5 Sa 580/14 - Rn. 73; LAG Düsseldorf 29.10.2003 - 12 Sa 900/03 - Rn. 19; jeweils zitiert nach juris) , allerdings ohne dass ein Mitverschulden des Arbeitnehmers in Betracht kommt.
  • LAG Hessen, 30.04.2021 - 14 Sa 606/19

    Schadensersatzanspruch wegen fehlender Zielvorgabe durch Arbeitgeber Pflicht zur

    cc) Nach Auffassung der Kammer ist eine in der Zielperiode pflichtwidrig und schuldhaft unterbliebene Zielvorgabe in gleicher Weise zulasten des Arbeitgebers schadensersatzauslösend, wie die pflichtwidrig und schuldhaft nicht abgeschlossene Zielvereinbarung ( ebenso LAG Köln 26. Januar 2018 - 4 Sa 433/17 - Juris; LAG München 20. Juni 2012 - 10 Sa 951/11 - Juris; LAG Rheinland-Pfalz 15. Dezember 2015 - 8 Sa 201/15 -Juris; LAG Hamm 2. Oktober 2008 - 15 Sa 1000/08 - Juris, a.A.: LAG Düsseldorf 29. Oktober 2003 - 12 Sa 900/03 - Juris; LAG Köln 15.12.2014 - 5 Sa 580/14 - Juris ), allerdings ohne dass ein Mitverschulden des Arbeitnehmers in Betracht kommt.
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