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   LAG Köln, 14.10.2009 - 10 Ta 255/09   

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https://dejure.org/2009,19278
LAG Köln, 14.10.2009 - 10 Ta 255/09 (https://dejure.org/2009,19278)
LAG Köln, Entscheidung vom 14.10.2009 - 10 Ta 255/09 (https://dejure.org/2009,19278)
LAG Köln, Entscheidung vom 14. Oktober 2009 - 10 Ta 255/09 (https://dejure.org/2009,19278)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a; ArbGG § 5 Abs. 1
    Arbeitsrechtsweg für Streit aus Ausbildungsvertrag zur Kinder- und Jugendpsychotherapeutin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 24.02.1999 - 5 AZB 10/98

    Rechtsweg - Auszubildende in berufsbildenden Schulen und "sonstigen

    Auszug aus LAG Köln, 14.10.2009 - 10 Ta 255/09
    Ihr entspricht eine weite Auslegung der Vorschrift (vgl. BAG, Beschluss vom 24.02.1999 - 5 AZB 10/98 - in NZA 1999, S. 557 ff.).

    Aus den vorgenannten Verhaltenspflichten der Klägerin ergibt sich, dass der Ausbildungsvertrag zwischen den Parteien über ein reines Dienstleistungsverhältnis mit der Klägerin als Dienstherrin herausgeht (vgl. hierzu BAG, Beschluss vom 15.10.2003 - 5 AZB 48/03 -, zitiert nach juris; Beschluss vom 24.09.2002 - 5 AZB 12/02 -, in AP Nr. 56 zu § 5 ArbGG 1979; Beschluss vom 24.02.1999 - 5 AZB 10/98 -, a. a. O.).

  • BAG, 15.10.2003 - 5 AZB 48/03

    Umschulungsverhältnis - Rechtsweg

    Auszug aus LAG Köln, 14.10.2009 - 10 Ta 255/09
    Aus den vorgenannten Verhaltenspflichten der Klägerin ergibt sich, dass der Ausbildungsvertrag zwischen den Parteien über ein reines Dienstleistungsverhältnis mit der Klägerin als Dienstherrin herausgeht (vgl. hierzu BAG, Beschluss vom 15.10.2003 - 5 AZB 48/03 -, zitiert nach juris; Beschluss vom 24.09.2002 - 5 AZB 12/02 -, in AP Nr. 56 zu § 5 ArbGG 1979; Beschluss vom 24.02.1999 - 5 AZB 10/98 -, a. a. O.).

    Die im Rahmen der Berufsbildung Beschäftigten können auch unabhängig von einer wirtschaftlichen Bedeutung der Dienste für den Vertragspartner tätig werden (BAG, Beschluss vom 15.10.2003 - 5 AZB 48/03 -, a. a. O.).

  • BAG, 24.09.2002 - 5 AZB 12/02

    Umschulungsverhältnis - Zulässigkeit des Rechtswegs

    Auszug aus LAG Köln, 14.10.2009 - 10 Ta 255/09
    Aus den vorgenannten Verhaltenspflichten der Klägerin ergibt sich, dass der Ausbildungsvertrag zwischen den Parteien über ein reines Dienstleistungsverhältnis mit der Klägerin als Dienstherrin herausgeht (vgl. hierzu BAG, Beschluss vom 15.10.2003 - 5 AZB 48/03 -, zitiert nach juris; Beschluss vom 24.09.2002 - 5 AZB 12/02 -, in AP Nr. 56 zu § 5 ArbGG 1979; Beschluss vom 24.02.1999 - 5 AZB 10/98 -, a. a. O.).
  • BAG, 27.09.2006 - 5 AZB 33/06

    Rechtsweg

    Auszug aus LAG Köln, 14.10.2009 - 10 Ta 255/09
    Auch wenn Auszubildende nicht in den Geltungsbereich des Berufsbildungsgesetzes fallen, können sie gleichwohl im Rahmen der betrieblichen Ausbildung zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt und deshalb Arbeitnehmer im Sinne des § 5 Abs. 1 S. 1 ArbGG sein (vgl. BAG, Beschluss vom 27.09.2006 - 5 AZB 331/06 - in NZA 2006, S. 1432).
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