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   OLG Stuttgart, 20.03.2008 - 10 U 219/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4689
OLG Stuttgart, 20.03.2008 - 10 U 219/07 (https://dejure.org/2008,4689)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.03.2008 - 10 U 219/07 (https://dejure.org/2008,4689)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. März 2008 - 10 U 219/07 (https://dejure.org/2008,4689)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz für eine Brandverursachung auf einem Nachbargrundstück durch Abfeuern einer Feuerwerksrakete; Anwendbarkeit des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs auf Schäden durch Feuerwerkskörper; Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht beim ...

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 906 Abs. 2 S. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 906 Abs. 2 S. 2 analog; BGB § 823 Abs. 1
    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch wegen Brandes durch Feuerwerksrakete an Neujahr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 906 Abs. 2 S. 2
    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch wegen eines von einer Feuerwerksrakete ausgelösten Brandschadens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Oberlandesgericht Stuttgart (Pressemitteilung)

    Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart zu den mit dem Silvesterfeuerwerk verbundenen Sorgfaltspflichten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mit Silvesterrakete Scheune abgefackelt - Nachbar kann für den Brandschaden Ausgleich fordern

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Silvester: Zur Haftung für Feuerwerksraketen!

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Zur Haftung und den Sorgfaltspflichten beim Feuerwerk

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Recht des Silvesterkrachers: Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei Verursachung eines Brandes durch Abfeuern einer Feuerwerksrakete

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Silvester: Haftung für Feuerwerksraketen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 119
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.05.2003 - V ZR 37/02

    Haftung des Versorgungsunternehmens für Schäden durch Bruch einer Wasserleitung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.03.2008 - 10 U 219/07
    Der Anspruch ist nicht, wie § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB selbst, auf feinstoffliche Einwirkungen beschränkt, sondern erfasst vielmehr auch Grobimmissionen (vgl. BGHZ 160, 232, Juris RN 10; BGHZ 155, 99, Juris RN 9 und 10).

    Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch richtet sich nicht nur gegen den Eigentümer des beeinträchtigenden Grundstücks, soweit er als Störer zu qualifizieren ist (BGH NJW 2006, 992, Juris RN 5), sondern auch gegen den Nutzer als denjenigen, der die Nutzungsart dieses Grundstücks bestimmt (BGHZ 155, 99, Juris RN 8 m.w.N.).

    Ein faktischer Duldungszwang kann sich unter anderem daraus ergeben, dass der Betroffene die abzuwehrende Gefahr nicht rechtzeitig erkannt hat und auch nicht erkennen konnte (BGHZ 155, 99, Juris RN 10; BGHZ 160, 232, Juris RN 14).

    Besteht die Einwirkung in einer Substanzschädigung, kann der Entschädigungsanspruch auf vollen Schadensersatz gehen und den Ausgleich der Folgen umfassen, die sich aus der Beeinträchtigung der Nutzung des betroffenen Grundstücks, wie zum Beispiel eine Ertragseinbuße, entwickeln (BGHZ 155, 99, Juris RN 25; BGH, Urteil v. 1.2.2008, Az. V ZR 47/07, unter Ziff. II 2.).

  • BGH, 17.09.2004 - V ZR 230/03

    Ausgleichsansprüche im nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.03.2008 - 10 U 219/07
    Der Anspruch ist nicht, wie § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB selbst, auf feinstoffliche Einwirkungen beschränkt, sondern erfasst vielmehr auch Grobimmissionen (vgl. BGHZ 160, 232, Juris RN 10; BGHZ 155, 99, Juris RN 9 und 10).

    Ein faktischer Duldungszwang kann sich unter anderem daraus ergeben, dass der Betroffene die abzuwehrende Gefahr nicht rechtzeitig erkannt hat und auch nicht erkennen konnte (BGHZ 155, 99, Juris RN 10; BGHZ 160, 232, Juris RN 14).

  • BGH, 09.07.1985 - VI ZR 71/84

    Verkehrssicherungspflicht beim Abbrennen von Feuerwerk

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.03.2008 - 10 U 219/07
    Da niemals ein Fehlstart von Raketen völlig ausgeschlossen werden kann, muss beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern ein Platz gewählt werden, von dem aus etwa fehlgehende Raketen aller Voraussicht nach keinen nennenswerten Schaden anrichten können (BGH NJW 1986, 52, Juris RN 11 und 12; Thüringer OLG, Urteil vom 23.10.2007, AZ: 5 U 146/06, Juris RN 26).

    Zwar ist es in der Silvesternacht zulässig und in allen Städten und Gemeinden üblich, nicht erlaubnispflichtige Feuerwerkskörper zu zünden (BGH NJW 1986, 52, Juris RN 13).

  • BGH, 19.12.1975 - V ZR 38/74

    Duldung von Niederspannungsleitungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.03.2008 - 10 U 219/07
    Für den Ausgleichsanspruch ist daher maßgeblich, welche Folge eine Handlung für das nachbarliche Eigentum hatte (BGH NJW-RR 2003, 953; BGHZ 66, 37, Juris RN 13).
  • BGH, 24.01.2003 - V ZR 175/02

    Entfernung von Fernwärmeleitungen nach Beendigung des Versorgungsvertrages

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.03.2008 - 10 U 219/07
    Für den Ausgleichsanspruch ist daher maßgeblich, welche Folge eine Handlung für das nachbarliche Eigentum hatte (BGH NJW-RR 2003, 953; BGHZ 66, 37, Juris RN 13).
  • BGH, 12.12.2003 - V ZR 180/03

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch unter Mietern

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.03.2008 - 10 U 219/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für diesen Anspruch jedoch nur eine grundstücksspezifische Einwirkung von außen erforderlich (z.B. BGHZ 157, 188, Juris RN 5 f).
  • BGH, 01.02.2008 - V ZR 47/07

    Umfang des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.03.2008 - 10 U 219/07
    Besteht die Einwirkung in einer Substanzschädigung, kann der Entschädigungsanspruch auf vollen Schadensersatz gehen und den Ausgleich der Folgen umfassen, die sich aus der Beeinträchtigung der Nutzung des betroffenen Grundstücks, wie zum Beispiel eine Ertragseinbuße, entwickeln (BGHZ 155, 99, Juris RN 25; BGH, Urteil v. 1.2.2008, Az. V ZR 47/07, unter Ziff. II 2.).
  • BGH, 27.01.2006 - V ZR 26/05

    Voraussetzungen und Umfang des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.03.2008 - 10 U 219/07
    Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch richtet sich nicht nur gegen den Eigentümer des beeinträchtigenden Grundstücks, soweit er als Störer zu qualifizieren ist (BGH NJW 2006, 992, Juris RN 5), sondern auch gegen den Nutzer als denjenigen, der die Nutzungsart dieses Grundstücks bestimmt (BGHZ 155, 99, Juris RN 8 m.w.N.).
  • OLG Jena, 23.10.2007 - 5 U 146/06

    Synthetische Kleidung - Mitverschulden an Verletzung durch Feuerwerkskörper

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.03.2008 - 10 U 219/07
    Da niemals ein Fehlstart von Raketen völlig ausgeschlossen werden kann, muss beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern ein Platz gewählt werden, von dem aus etwa fehlgehende Raketen aller Voraussicht nach keinen nennenswerten Schaden anrichten können (BGH NJW 1986, 52, Juris RN 11 und 12; Thüringer OLG, Urteil vom 23.10.2007, AZ: 5 U 146/06, Juris RN 26).
  • BGH, 10.03.2005 - VII ZR 220/03

    Voraussetzungen eines Grundurteils; Voraussetzungen der Zurückverweisung durch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.03.2008 - 10 U 219/07
    Ein Grundurteil hierüber darf nur ergehen, wenn ein Anspruch nach Grund und Höhe streitig ist, alle Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind und wenn nach dem Sach- und Streitstand der Anspruch mit hoher Wahrscheinlichkeit in irgendeiner Höhe besteht (§ 304 ZPO; BGH MDR 2005, 921, Juris RN 15).
  • BGH, 18.09.2009 - V ZR 75/08

    Haftung für Schäden durch Abschießen einer Feuerwerksrakete auf dem

    Nach Ansicht des Berufungsgerichts, dessen Entscheidung in VersR 2009, 119 veröffentlicht ist, scheidet eine deliktsrechtliche Haftung des Beklagten aus, weil ihm keine schuldhafte Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht vorzuwerfen sei.
  • OLG Stuttgart, 09.02.2010 - 10 U 116/09

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Schadenersatzanspruch wegen des Eindringens

    Bezüglich der Einzelheiten des feststehenden Schadenshergangs sowie des Vortrags der Parteien wird auf den Tatbestand des Urteils des Landgerichts Ulm vom 26.10.2007, AZ: 4 O 262/07, und Ziff. I der Gründe des Urteils des Senats vom 20.3.2008 (Az. 10 U 219/07) verwiesen.

    Es gibt keine Veranlassung, von den Feststellungen des Senats und den dazu getroffenen Würdigungen im Urteil vom 20.3.2008 (Az. 10 U 219/07) abzurücken.

    In der Silvesternacht und auch noch am Abend des Neujahrstags (vgl. Senat VersR 2009, 119, Juris RN 25; nachfolgend BGH Urteil vom 18.9.2009, Az. V ZR 75/08, RN 36) sind die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern herabgesetzt.

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