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   OLG Stuttgart, 09.02.2010 - 10 U 76/09   

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OLG Stuttgart, 09.02.2010 - 10 U 76/09 (https://dejure.org/2010,1360)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.02.2010 - 10 U 76/09 (https://dejure.org/2010,1360)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. Februar 2010 - 10 U 76/09 (https://dejure.org/2010,1360)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Angebots i.R.e. öffentlichen Ausschreibung; Verhaltenspflichten der Bieter gegenüber der ausschreibenden Stelle; Anforderungen an die Kennzeichnung eines Nebenangebots

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung eines Angebots im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung; Verhaltenspflichten der Bieter gegenüber der ausschreibenden Stelle; Anforderungen an die Kennzeichnung eines Nebenangebots

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Begleitschreiben gehören zum Angebot!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geänderte Ausschreibungsunterlagen

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Pflicht des Bieters zur Kenntlichmachung von Änderungen gegenüber LV! (IBR 2010, 380)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bauvertrag: Vorvertragliche Pflichten des Bieters auch bei öffentlicher Bauvergabe! (IBR 2010, 485)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bauvertrag mit öffentlichem Auftraggeber: Begleitschreiben für Angebotsinhalt maßgeblich! (IBR 2010, 379)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 310
  • VergabeR 2011, 144
  • ZfBR 2010, 518 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Düsseldorf, 26.01.1996 - 22 U 185/95

    Änderungen des Bieters am Angebotsinhalt: Welche Rechtsfolgen?

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2010 - 10 U 76/09
    c) Wird eine unzulässige Änderung an den Ausschreibungsunterlagen nicht bemerkt und erlangt sie deshalb vertragliche Bindung, kann der Auftraggeber grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss geltend machen, weil der Bieter gegen seine vorvertraglichen Pflichten verstoßen hat (Dähne in Kapellmann / Messerschmidt, VOB 2. Aufl. § 21 VOB/A RN 23; Rusam in Heiermann / Riedl / Rusam VOB 11. Aufl. A § 21 RN 12; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 921, 922; OLG Celle BauR 1995, 392, 394).

    Da die Klägerin sich bei der Vergabe der mobilen Trennwand jedenfalls eines dem Ausschreibungsverfahren der VOB/A ähnlichen Verfahrens bedient hat, erscheint es angemessen, die Grundsätze des § 21 Nr. 3 VOB/A auch hier auf die Beteiligung der Beklagten 1 an dem Vergabeverfahren der Klägerin entsprechend anzuwenden (OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 921, 922).

  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2010 - 10 U 76/09
    Der Auftragnehmer darf dadurch, dass der Vertragszweck nicht sogleich, sondern erst später im Rahmen der Gewährleistung oder eines Schadensersatzes erreicht wird, keine Besserstellung erfahren (vgl. BGHZ 91, 206, Juris RN 34).
  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 165/89

    Haftung des Verkäufers für Pflichtverletzung des Verhandlungsgehilfen; Werbung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2010 - 10 U 76/09
    Dies gilt auch dann, wenn sich die schuldhafte Pflichtverletzung auf zusicherungsfähige Eigenschaften bezieht, die im Einzelfall dann tatsächlich nicht zugesichert worden sind (vgl. BGHZ 114, 263, Juris RN 9; NJW 1992, 2564, Juris RN 17; Ermann-Kindl, BGB 12. Aufl. § 311 RN 45).
  • BGH, 27.03.2009 - V ZR 30/08

    Zur Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Asbest

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2010 - 10 U 76/09
    a) Eine Privilegierung, die für den Täuschenden mit dem Vorrang des Gewährleistungsrechts verbunden sein kann, entfällt, wenn der Täuschende arglistig gehandelt hat (vgl. z.B. BGH NJW-RR 1988, Seite 10, Juris RN 16; NJW 1992, 3564, Juris 14 und 17; zum neuen Schuldrecht BGHZ 180, 205, Juris RN 19 und 24).
  • BGH, 06.06.1984 - VIII ZR 83/83

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen der Verletzung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2010 - 10 U 76/09
    b) Einen eigenständigen, neben dem Gewährleistungsrecht bestehenden Anspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss hat der Bundesgerichtshof anerkannt, wenn auf Befragen des Bestellers ausdrücklich eine fahrlässige unrichtige Auskunft erteilt wird, auch wenn sie sich auf Eigenschaften bezieht (vgl. BGH ZIP 1984, 962 Juris RN 29 und 31).
  • OLG Celle, 27.09.1994 - 16 U 67/94

    Haftung des Auftragnehmers wegen Verschuldens bei Vertragsabschluß

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2010 - 10 U 76/09
    c) Wird eine unzulässige Änderung an den Ausschreibungsunterlagen nicht bemerkt und erlangt sie deshalb vertragliche Bindung, kann der Auftraggeber grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss geltend machen, weil der Bieter gegen seine vorvertraglichen Pflichten verstoßen hat (Dähne in Kapellmann / Messerschmidt, VOB 2. Aufl. § 21 VOB/A RN 23; Rusam in Heiermann / Riedl / Rusam VOB 11. Aufl. A § 21 RN 12; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 921, 922; OLG Celle BauR 1995, 392, 394).
  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 65/96

    Umfang der Gewährung rechtlichen Gehörs; Richterliche Frage- und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2010 - 10 U 76/09
    Bei einem Schadensersatzanspruch wegen Erteilung einer unrichtigen Auskunft kann der Schädiger dem Geschädigten grundsätzlich nicht nach § 254 BGB entgegenhalten, er habe auf die Auskunft nicht vertrauen dürfen (vgl. BGH NJW-RR 1998, 16).
  • BGH, 04.06.2009 - VII ZR 54/07

    Vertragsauslegung als gebotenes Mittel zur Ermittlung des für die Errichtung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2010 - 10 U 76/09
    Insoweit können aus den Regelwerken die Schallschutzstufen II und III der VDI-Richtlinie 4100 aus dem Jahre 1994 oder das Beiblatt 2 zur DIN 4109 Anhaltspunkte liefern (vgl. BGH BauR 2009, 1288, Juris RN 12 mwN).
  • BGH, 03.07.1992 - V ZR 97/91

    Culpa in contrahendo und Sachmangelhaftung bei Verkauf einer Gaststätte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2010 - 10 U 76/09
    Dies gilt auch dann, wenn sich die schuldhafte Pflichtverletzung auf zusicherungsfähige Eigenschaften bezieht, die im Einzelfall dann tatsächlich nicht zugesichert worden sind (vgl. BGHZ 114, 263, Juris RN 9; NJW 1992, 2564, Juris RN 17; Ermann-Kindl, BGB 12. Aufl. § 311 RN 45).
  • RG, 29.09.1909 - I 310/08

    Molkereigenossenschaft. Ausschluss. Milchlieferung.

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2010 - 10 U 76/09
    Das vorsätzliche Verschulden schließt nicht nur die Kenntnis des schädigenden Erfolges, sondern auch die Kenntnis der Rechtswidrigkeit des Handelns ein (RGZ 72, 4, 6).
  • BGH, 10.07.1987 - V ZR 236/85

    Verkäufer - Hausgrundstücks - Geruchsbelästigungen - Klärwerk - CIC - Arglist

  • BGH, 08.12.2005 - VII ZR 138/04

    Rechtsfolgen einer Vereinbarung zwischen Bauherr und Architekt über den Abschluss

  • VK Brandenburg, 25.02.2005 - VK 6/05

    Änderungen an den Verdingungsunterlagen durch ein Begleitschreiben

  • BGH, 20.01.2009 - X ZR 113/07

    Schadensersatzanspruch gegen eine kirchliche Stiftung gestützt auf die

  • OLG Naumburg, 18.08.2017 - 7 U 17/17

    Hochwasserschutz, Spundwandprofile - Vergabe öffentlicher Bauaufträge:

    aa) Mit Beteiligung der Beklagten im Vergabeverfahren ist allerdings bereits ein vorvertragliches Schuldverhältnis im Sinne des § 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB zwischen ihr und der Vergabestelle entstanden, aus dem wechselseitige Rücksichtnahmepflichten sowie die Verpflichtung zur Einhaltung der sich aus der VOB/A ergebenden Regeln resultieren (vgl. BGHZ 173, 33; OLG Hamm VergabeR 2015, 812; OLG München VergabeR 2013, 729; OLG Stuttgart VergabeR 2011, 144; Kniffka in Koebele, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., Teil 6, Rdn. 48).
  • OLG Hamm, 06.08.2015 - 17 U 130/12

    Entschädigungspflicht des Aufraggebers für die Kosten der Teilnahme eines Bieters

    Durch das Vergabeverfahren ist zwischen den Parteien ein vorvertragliches Schuldverhältnis begründet worden (ständige Rechtsprechung; vgl. BGH VergabeR 2008, 219; OLG München NZBau 2013, 525; OLG Stuttgart VergabeR 2011, 144; OLG Düsseldorf 2009, 501).
  • OLG Stuttgart, 09.01.2018 - 10 U 93/17

    VOB-Vertrag: Kostenvorschussanspruch des Auftraggebers zur Mangelbeseitigung;

    Der Hinweis der Klägerin in dem Schriftsatz vom 19. Dezember 2017, beim Oberlandesgericht eingegangen am 20. Dezember 2017, auf die Entscheidung des Senats vom 9. Februar 2010 (Az. 10 U 76/09) führt zu keiner anderen Beurteilung.
  • OLG Naumburg, 13.07.2020 - 12 U 147/19

    Deponiebau - VOB-Vertrag: Arglistanfechtung des Auftraggebers; Ausnutzung von

    Mit Beteiligung der Klägerin im Vergabeverfahren ist allerdings bereits ein vorvertragliches Schuldverhältnis im Sinne des § 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB zwischen ihr und der Beklagten als Vergabestelle entstanden, aus dem wechselseitige Rücksichtnahmepflichten sowie die Verpflichtung zur Einhaltung der sich aus der VOB A ergebenden Regeln resultieren (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juni 2007 - X ZR 34/04 -, Rn. 11; OLG München, Beschluss vom 4. April 2013 - Verg 4/13 -, Rn. 62; OLG Stuttgart, Urteil vom 9. Februar 2010 - 10 U 76/09 -, Rn. 66, alle juris; Kniffka in Koebele, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., Teil 6, Rn. 48).
  • OLG Stuttgart, 07.12.2010 - 10 U 48/10

    Anwendung einer Stoffpreisgleitklausel für Betonstahl bei Abwicklung öffentlicher

    Die Ausschreibung der Klägerin einschließlich der beigefügten Leistungsbeschreibung im Frühjahr 2004 stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) und damit keine auf Abschluss eines Vertrages gerichtete Erklärung dar (OLG Stuttgart, Urteil vom 09.02.2010, 10 U 76/09 m.w.N.).
  • LG Potsdam, 02.12.2010 - 51 O 55/10

    Öffentliche Auftragvergabe: Schadensersatzklage wegen ungerechtfertigtem

    Falls ein Bieter eine anders geartete Leistung für zweckmäßig hält, kann er ein Nebenangebot einreichen, soweit dies nicht ausgeschlossen ist (vgl. hierzu OLG Stuttgart Urteil vom 09.02.2010, IBR 2010, 379 unter Verweis auf Rusam in Heiermann/Riedl/Rusam VOB 11. Auflage, a § 25 Rn. 8).
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