Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 09.07.2020 - 10 W 21/20 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 888 ZPO
Corona-Pandemie befreit nicht von Notartermin - IWW
§ 888 ZPO
- RA Kotz
Corona-Pandemie - Befreiung Notartermin
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Notartermin ist auch in Corona-Zeiten zumutbar!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- Justiz Hessen (Pressemitteilung)
Corona-Pandemie allein befreit nicht von Notartermin
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses - und die "Corona"-Ausrede
- lto.de (Kurzinformation)
Zwangsgeld bestätigt: Trotz Corona zum Notar
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Corona-Pandemie allein befreit nicht von Notartermin
- datev.de (Kurzinformation)
Corona-Pandemie allein befreit nicht von Notartermin
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Corona-Pandemie allein befreit nicht von Notartermin
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)
Corona-Pandemie befreit Erbin grundsätzlich nicht von der Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses
- esche.de (Kurzinformation)
Abgesagter Notartermin: Corona ist keine Ausrede
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Wahrnehmung eines Notartermins auch während der Corona-Pandemie zumutbar - Zwangsgeld wegen Nichtwahrnehmung eines Notartermins gerechtfertigt
Besprechungen u.ä.
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)
Corona-Pandemie befreit Erbin grundsätzlich nicht von der Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 30.03.2020 - 19 O 191/19
- OLG Frankfurt, 09.07.2020 - 10 W 21/20
Papierfundstellen
- NJW-RR 2020, 1072
- MDR 2020, 1277
- MDR 2021, 19
- FamRZ 2020, 1934
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.09.2018 - I ZB 109/17
Verpflichtung des Erben gegenüber dem nicht zum Erben berufenen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2020 - 10 W 21/20
Auch die Rechtsprechung sieht das nur für den Regelfall vor (BGH, Beschluss vom 13. September 2018 - I ZB 109/17 -, juris Rnr. 33).
- OLG Frankfurt, 12.10.2021 - 10 W 29/21
Erfüllung einer Auskunfsverpflichtung durch Nachlassverzeichnis
Unter Hinweis auf den Beschluss des Senats vom 9.7.2020 ( 10 W 21/20 ) teilte der Notar der Gläubigerin daraufhin 3 weitere Termine, nämlich den 24.11., den 27.11.oder 30.11.2020 kann sich die Gläubigerin nicht mit ihrer pauschalen Berufung auf die Corona-Pandemie entschuldigen (s. bereits Senat, Beschluss vom 9.7.2020, 10 W 21/20 , juris = NJW-RR 2020, 1072).
Zwar geht es hier - anders als im Parallelfall, den der Senat mit Beschluss vom 9.7.2020 (a.a.O.) entschieden hat -, nicht um die Terminswahrnehmung durch die auskunfts pflichtige Erbin, sondern durch die auskunfts berechtigte Pflichtteilsberechtigte.