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   OLG Celle, 29.02.2012 - 10 WF 37/12   

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https://dejure.org/2012,2657
OLG Celle, 29.02.2012 - 10 WF 37/12 (https://dejure.org/2012,2657)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.02.2012 - 10 WF 37/12 (https://dejure.org/2012,2657)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. Februar 2012 - 10 WF 37/12 (https://dejure.org/2012,2657)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kostenrechtliche Einschränkung der Beiordnung eines auswärtigen Anwalts und Grundsatz des fairen Verfahrens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Einschränkung der Beiordnung eines Rechtsanwalts auf die kostenrechtlichen Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einschränkung der Beiordnung eines Rechtsanwalts auf die kostenrechtlichen Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 78 Abs. 3
    Einschränkung der Beiordnung eines Rechtsanwalts auf die kostenrechtlichen Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kostenrechtliche Einschränkung der Beiordnung eines auswärtigen Anwalts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1222
  • FamRZ 2012, 1237
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 28.04.2011 - 10 WF 123/11

    Voraussetzungen für die Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts i.R.d.

    Auszug aus OLG Celle, 29.02.2012 - 10 WF 37/12
    Die im eigenen Namen form- und fristgerecht eingelegte Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers gegen die Einschränkung seiner Beiordnung ist zulässig (vgl. zum eigenen Beschwerderecht des Anwalts Senatsbeschluß vom 28. April 2011 - 10 WF123/11 - FamRZ 2011, 1745f. = MDR 2011, 984 = NdsRpfl 2011, 240f. = AGS 2011, 356ff. = JurBüro 2011, 486).
  • OLG Celle, 18.02.2011 - 10 WF 53/11

    Beiordnung eines Rechtsanwalts bei verspäteter Entscheidung über ein

    Auszug aus OLG Celle, 29.02.2012 - 10 WF 37/12
    Ebenso wie die mittellose Partei darauf vertrauen darf, daß ihr durch das Verfahren keine Kosten entstehen, wenn sie einen vollständigen Verfahrenskostenhilfeantrag eingereicht hat und das Gericht vor dem Termin nicht auf seine Bedenken gegen die Anwaltsbeiordnung hinweist (vgl. Senatsbeschluß vom 18. Februar 2011 - 10 WF 53/11 - FamRZ 2011, 1161 = NJW 2011, 1460f. = JurBüro 2011, 310f. = FPR 2011, 341f.; OLG Bamberg - Beschluß vom 24. Januar 1990 - 2 W 3/90 - FamRZ 1990, 538f.), verdient auch ihr Verfahrensbevollmächtigter Vertrauensschutz dahin, daß er von einer kostenrechtlichen Einschränkungen seiner Beiordnung nicht ausgehen muß.
  • OLG Bamberg, 24.01.1990 - 2 W 3/90
    Auszug aus OLG Celle, 29.02.2012 - 10 WF 37/12
    Ebenso wie die mittellose Partei darauf vertrauen darf, daß ihr durch das Verfahren keine Kosten entstehen, wenn sie einen vollständigen Verfahrenskostenhilfeantrag eingereicht hat und das Gericht vor dem Termin nicht auf seine Bedenken gegen die Anwaltsbeiordnung hinweist (vgl. Senatsbeschluß vom 18. Februar 2011 - 10 WF 53/11 - FamRZ 2011, 1161 = NJW 2011, 1460f. = JurBüro 2011, 310f. = FPR 2011, 341f.; OLG Bamberg - Beschluß vom 24. Januar 1990 - 2 W 3/90 - FamRZ 1990, 538f.), verdient auch ihr Verfahrensbevollmächtigter Vertrauensschutz dahin, daß er von einer kostenrechtlichen Einschränkungen seiner Beiordnung nicht ausgehen muß.
  • BGH, 05.04.2023 - XII ZB 2/21

    Mutwilligkeit der isolierten Geltendmachung von Auskunfts- und Zahlungsanspruch

    In bestimmten Fällen steht ihm aber ausnahmsweise ein eigenes Beschwerderecht zu, wenn seine eigene Rechtsstellung betroffen ist, wie z.B. bei der Beiordnung unter eingeschränkten Bedingungen (vgl. BAG NJW 2005, 3083; OLG Celle FamRZ 2012, 1237 mwN; MünchKommZPO/Wache 6. Aufl § 127 Rn. 26 mwN).
  • OLG Celle, 12.04.2012 - 10 WF 111/12

    Beschwerderecht eines Rechtsanwalt gegen die Versagung der Beiordnung i.R.

    Schließlich bedarf es im Streitfall auch keiner Erwägungen dazu, ob sich möglicherweise im Falle einer vorwerfbaren wesentlichen Verzögerung der Bescheidung des VKH-Gesuches durch das Gericht unter dem Gesichtspunkt eines "fairen Verfahrens" (vgl. dazu etwa Senatsbeschlüsse vom 29. Februar 2012 - 10 WF 37/12 - juris = BeckRS 2012, 05563 und vom 18. Februar 2011 - 10 WF 53/11 - FamRZ 2011, 1161 = NJW 2011, 1460 f. = FPR 2011, 341 f. = JurBüro 2011, 310 f. = juris) etwas Abweichendes ergeben könnte.
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