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   OLG Celle, 11.03.2013 - 10 WF 67/13   

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https://dejure.org/2013,4057
OLG Celle, 11.03.2013 - 10 WF 67/13 (https://dejure.org/2013,4057)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.03.2013 - 10 WF 67/13 (https://dejure.org/2013,4057)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. März 2013 - 10 WF 67/13 (https://dejure.org/2013,4057)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 302 Nr. 1 InsO; § 823 Abs. 2 BGB
    Erstreckung der insolvenzrechtlichen Privilegierung einer deliktischen Forderung gemäß § 302 Nr. 1 InsO auch auf die bei der Durchsetzung dieser Forderung entstandenen Kosten und Auslagen (hier: Vollstreckungsversuche eines titulierten Kindesunterhalts)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstreckung der insolvenzrechtlichen Privilegierung einer deliktischen Forderung gemäß § 302 Nr. 1 InsO auch auf die bei der Durchsetzung dieser Forderung entstandenen Kosten und Auslagen (hier: Vollstreckungsversuche eines titulierten Kindesunterhalts)

  • zvi-online.de

    InsO § 174 Abs. 2, § 302 Nr. 1; BGB § 823 Abs. 2; StGB § 170
    Zur Zuständigkeit des Familiengerichts und den Verteidigungsmöglichkeiten des Schuldners bei zur Insolvenztabelle festgestelltem Anspruch auf Kindesunterhalt als Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung des nicht erfüllten Anspruchs auf Kindesunterhalt als Forderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung zur Insolvenztabelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kindesunterhalt als Forderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung zur Insolvenztabelle

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Die insolvenzrechtliche Privilegierung der deliktischen Forderung umfasst auch vor Insolvenzeröffnung zur Tabelle festgestellte Nebenforderungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 614
  • NZI 2013, 9
  • FamRZ 2013, 1814
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamm, 22.06.2010 - 13 UF 252/09

    Feststellen des Beruhens einer Unterhaltsforderung auf vorsätzlicher unerlaubter

    Auszug aus OLG Celle, 11.03.2013 - 10 WF 67/13
    Die Zuständigkeit des Familiengerichts für die Feststellung der (auch) deliktischen Begründung eines - wie vorliegend - bereits titulierten und zur Tabelle festgestellten Unterhaltsanspruches ("Attributsklage") wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung mittlerweile ganz überwiegend bejaht (vgl. bereits ausführlich Senatsbeschluß vom 7. Mai 2012 - 10 WF 385/10 - FamRZ 2012, 1838 = NdsRpfl 2012, 245 ff. = JurBüro 2012, 439 ff. = MDR 2012, 1167 f. = NJOZ 2012, 1386 ff. = FamFR 2012, 295 = FamRB 2012, 277 f. = juris = BeckRS 2012, 10486; OLG Hamm, Urteil vom 22. Juni 2010 - 13 UF 252/09 - FamFR 2011, 10 = juris; KG - Beschluß vom 30. August 2011 - 18 WF 93/11 - FamRZ 2012, 138 ff. = NJW-RR 2012, 201 ff = ZInsO 2011, 1843 ff = ZVI 2011, 462 ff.; OLG Köln - Beschluß vom 28. Januar 2012 - 25 UF 250/11 - FamRZ 2012, 1836 f. = juris; OLG Hamm - Beschluß vom 19. März 2012 - 8 UF 285/11 - NJW-RR 2012, 967 f. = MDR 2012, 1168 f. = FamRZ 2012, 1741 ff. = juris; OLG Hamm - Beschluß vom 31. Mai 2012 - 1 WF 90/12 - FamRZ 2013, 67 f. = juris; anders allein OLG Rostock - Beschluß vom 14. Januar 2011 - 10 WF 4/11 - FamRZ 2011, 910 in einem obiter dictum).

    Der Annahme einer unzutreffenden Beurteilung der eigenen Leistungsfähigkeit durch den Antragsgegner, die in einer nicht einfachen unterhaltsrechtlichen Frage einen den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum gemäß § 16 StGB darstellen könnte (vgl. OLG Hamm - Urteil vom 22. Juni 2010 - 13 UF 252/09 aaO), steht im Streitfall durchgreifend entgegen, daß bereits durch die wiederholte Ablehnung von PKH/VKH für seine Abänderungsbegehren diesbezüglich jeder beachtliche Irrtum ausgeschlossen war.

    Damit unterliegt es keinem Zweifel, daß vor Insolvenzeröffnung entstandene und ausdrücklich zur Tabelle festgestellte Nebenforderungen dem Feststellungsausspruch zur Qualifikation als deliktischer Forderung zugänglich sind (vgl. insofern auch OLG Hamm - Urteil vom 22. Juni 2010 - 13 UF 252/09 aaO. mit der Herleitung der Feststellung bezüglich des Zinsanspruches auf rückständigen Unterhalt als Verzugsschaden).

  • OLG Celle, 07.05.2012 - 10 WF 385/10

    Zustänigkeit des Familiengerichts für ein Feststellungsbegehren als

    Auszug aus OLG Celle, 11.03.2013 - 10 WF 67/13
    Die Zuständigkeit des Familiengerichts für die Feststellung der (auch) deliktischen Begründung eines - wie vorliegend - bereits titulierten und zur Tabelle festgestellten Unterhaltsanspruches ("Attributsklage") wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung mittlerweile ganz überwiegend bejaht (vgl. bereits ausführlich Senatsbeschluß vom 7. Mai 2012 - 10 WF 385/10 - FamRZ 2012, 1838 = NdsRpfl 2012, 245 ff. = JurBüro 2012, 439 ff. = MDR 2012, 1167 f. = NJOZ 2012, 1386 ff. = FamFR 2012, 295 = FamRB 2012, 277 f. = juris = BeckRS 2012, 10486; OLG Hamm, Urteil vom 22. Juni 2010 - 13 UF 252/09 - FamFR 2011, 10 = juris; KG - Beschluß vom 30. August 2011 - 18 WF 93/11 - FamRZ 2012, 138 ff. = NJW-RR 2012, 201 ff = ZInsO 2011, 1843 ff = ZVI 2011, 462 ff.; OLG Köln - Beschluß vom 28. Januar 2012 - 25 UF 250/11 - FamRZ 2012, 1836 f. = juris; OLG Hamm - Beschluß vom 19. März 2012 - 8 UF 285/11 - NJW-RR 2012, 967 f. = MDR 2012, 1168 f. = FamRZ 2012, 1741 ff. = juris; OLG Hamm - Beschluß vom 31. Mai 2012 - 1 WF 90/12 - FamRZ 2013, 67 f. = juris; anders allein OLG Rostock - Beschluß vom 14. Januar 2011 - 10 WF 4/11 - FamRZ 2011, 910 in einem obiter dictum).

    Daher ist der Antragsgegner mit allen Einwendungen, soweit sie nicht speziell die Frage der deliktischen Qualifikation der Forderung, sondern allgemein etwa deren Entstehung, Bestand, die Forderungszuständigkeit des Antragstellers oder ihre Höhe betreffen, von vornherein ausgeschlossen (vgl. bereits Senatsbeschluß vom 7. Mai 2012 - 10 WF 385/10 - aaO unter II 1.).

  • BGH, 18.11.2010 - IX ZR 67/10

    Restschuldbefreiungsverfahren: Klage eines Insolvenzgläubigers auf Zahlung von

    Auszug aus OLG Celle, 11.03.2013 - 10 WF 67/13
    Der BGH hat mit Urteil vom 18. November 2010 (IX ZR 67/10 - MDR 2011, 195 f. = ZInsO 2011, 102 ff. = ZVI 2011, 93 ff. = RPfleger 2011, 232 ff. = juris) entschieden, daß sogar nicht selbst zur Tabelle angemeldete, nachträglich entstandene Nebenforderungen wie Zinsen und Kosten an der Qualifizierung der Hauptforderung als solche aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung teilnehmen und gemäß § 302 Nr. 1 InsO von der Restschuldbefreiung nicht erfaßt werden.
  • OLG Köln, 23.01.2014 - 27 UF 113/13

    Feststellung des Herrührens titulierter Unterhaltsansprüche aus vorsätzlicher

    Eine entsprechende Auffassung kann auch den Entscheidungen des OLG Celle, das zu der Frage der Berücksichtigung der Einrede der Verjährung nicht Stellung genommen hat (zuletzt NJW-RR 2013, 614 ff.), nicht entnommen werden......".

    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte scheint es über den Prüfungsumfang im Rahmen der "Attributsklage" nach § 184 InsO unterschiedliche Vorstellungen zu geben (vgl. OLG Celle NJW-RR 2013, 614 ff).

  • OLG Hamm, 13.03.2014 - 6 UF 150/13

    Anforderungen an die Darlegung des Herrührens eines Unterhaltsanspruchs aus

    Demnach reicht es für einen schlüssigen Vortrag bezüglich der objektiven Voraussetzungen eines Anspruchs nach §§ 823 Abs. 2 BGB, 170 Abs. 1 StGB weder aus, auf die Titulierung eines Unterhaltsanspruchs zu verweisen (so aber OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2006 - 2 WF 192/06 - juris Rn. 3) noch ist es ausreichend, darauf zu verweisen, dass der Anspruch - mit Ausnahme seiner Eigenschaft aus vorsätzlich unerlaubter Handlung resultierend - zur Insolvenztabelle festgestellt ist (so aber OLG Celle FamRZ 2013, 1814 ff. - juris Rn. 20, OLG Celle FamRZ 2012, 1838 ff. - juris Rn. 12).
  • OLG Brandenburg, 06.09.2021 - 13 UF 83/18

    Auflaufenlassen von Unterhaltsrückständen aus einem Vergleich als vorsätzliche

    Insofern ist er insbesondere auch mit den Einwendungen der Verwirkung (hier: wegen langer Rückstandszeiträume) ausgeschlossen (vgl. OLG Celle NJW-RR 2013, 614).
  • AG Wermelskirchen, 06.06.2013 - 5 F 170/12

    Verjährung; Unterhalt; Insolvenz

    Daher ist der Antragsgegner mit allen Einwendungen, soweit sie nicht speziell die Frage der deliktischen Qualifikation der Forderung, sondern allgemein etwa deren Entstehung, Bestand, die Forderungszuständigkeit des Antragstellers oder ihre Höhe betreffen, von vornherein ausgeschlossen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 11.03.2013, 10 WF 67/13, recherchiert bei juris).

    Ein derartiger Einwand hätte durch Widerspruch gegen die Feststellung der Forderung zur Insolvenztabelle geltend gemacht werden müssen und kann im vorliegenden Feststellungsverfahren zur deliktischen Qualifikation nicht nachgeholt werden (vergleiche OLG Celle, Beschluss vom 11.03.2013,10 WF 67/13 recherchiert bei juris).

  • LSG Sachsen, 02.05.2019 - L 9 KR 75/16

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auch ist zu berücksichtigen, dass im Verfahren auf Feststellung der Delikteigenschaft der zur Tabelle bereits festgestellten Forderung der Schuldner, der einen isolierten Widerspruch gegen den Rechtsgrund der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung erhoben hat (wie hier), Einwendungen, soweit sie nicht speziell die Frage der deliktischen Qualifikation der Forderung, sondern allgemein etwa deren Entstehung, Bestand, die Forderungszuständigkeit des Gläubigers oder ihre Höhe betreffen, nicht mehr geltend machen kann (OLG Celle 11.3.13 - 10 WF 67/13, ZInsO 2013, 610; Uhlenbruck/Sinz, 15. Aufl. 2019, InsO § 184 Rn. 20).
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