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   BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 276/93   

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BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 276/93 (https://dejure.org/1994,72)
BAG, Entscheidung vom 20.04.1994 - 10 AZR 276/93 (https://dejure.org/1994,72)
BAG, Entscheidung vom 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 (https://dejure.org/1994,72)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 952 (Ls.)
  • BB 1994, 1572
 
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Wird zitiert von ... (152)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 130/93

    Zulage bei Heimerziehung

    Auszug aus BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 276/93
    In der Entscheidung vom 26. Mai 1993 (- 4 AZR 130/93 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung und in der Fachpresse vorgesehen) hat der Vierte Senat das Vorliegen eines Heimes verneint, wenn der Angestellte im teilstationären Bereich eines Erziehungsheimes nur vorübergehend am Tage anwesende Kinder betreut.

    "Ständig" bedeutet sprachlich "dauernd", "immer", "ununterbrochen" (Brockhaus/Wahrig, Deutsches Wörterbuch, 5. Band, 1983; BAG Urteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 130/93 -).

    Das vom Beklagten herangezogene Urteil des Bundesarbeitsgerichts (- 4 AZR 130/93 -) besagt lediglich, daß die Unterbringung von Kindern für höchstens 6 Stunden täglich die Voraussetzungen einer "ständigen Unterbringung" nicht erfüllt.

  • BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 224/93

    Außenwohngruppe

    Auszug aus BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 276/93
    Soweit der Beklagte unter Hinweis auf die bis zum 31. Dezember 1990 geltende Regelung über die Heimzulage in Protokollnotiz Nr. 14 vorträgt, bei der Neufassung der Protokollnotiz sei es nur darum gegangen, die diskriminierenden Begriffe des "körperlich, seelisch oder geistig gestörten Kindes oder Jugendlichen" durch die wertneutrale Formulierung "Behinderte i.S. von § 39 BSHG" zu ersetzen, hat dies im Tarifwortlaut bzw. Tarifzusammenhang keinen Niederschlag gefunden und kann daher nicht berücksichtigt werden (BAG Urteil vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 224/93 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80

    Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 276/93
    Verbleiben bei entsprechender Auswertung des Tarifwortlautes und des tariflichen Gesamtzusammenhanges als den stets und in erster Linie heranzuziehenden Auslegungskriterien im Einzelfall noch Zweifel, so kann zur Ermittlung des wirklichen Willens der Tarifvertragsparteien auch auf weitere Kriterien, wie die Tarifgeschichte, die praktische Tarifübung und die Entstehungsgeschichte des jeweiligen Tarifvertrags zurückgegriffen werden, wobei es für die Gerichte eine Bindung an eine bestimmte Reihenfolge bei der Heranziehung dieser weiteren Auslegungsmittel nicht gibt (BAGE 46, 308, 313 ff. = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung = EzA § 1 TVG Auslegung Nr. 14; BAGE 60, 219, 223 ff. = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation; BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 24.11.1988 - 6 AZR 243/87

    Tarifliche Gratifikation

    Auszug aus BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 276/93
    Verbleiben bei entsprechender Auswertung des Tarifwortlautes und des tariflichen Gesamtzusammenhanges als den stets und in erster Linie heranzuziehenden Auslegungskriterien im Einzelfall noch Zweifel, so kann zur Ermittlung des wirklichen Willens der Tarifvertragsparteien auch auf weitere Kriterien, wie die Tarifgeschichte, die praktische Tarifübung und die Entstehungsgeschichte des jeweiligen Tarifvertrags zurückgegriffen werden, wobei es für die Gerichte eine Bindung an eine bestimmte Reihenfolge bei der Heranziehung dieser weiteren Auslegungsmittel nicht gibt (BAGE 46, 308, 313 ff. = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung = EzA § 1 TVG Auslegung Nr. 14; BAGE 60, 219, 223 ff. = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation; BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 149/92

    Zulage bei Heimerziehung

    Auszug aus BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 276/93
    Es ist daher davon auszugehen, daß die Wohnheimbewohner trotz ihrer Abwesenheit zur Arbeit tagsüber vollstationär untergebracht sind (BAG Urteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 149/92 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 06.12.1989 - 4 AZR 450/89

    Eingruppierung: Erzieherin in einer Wohngruppe

    Auszug aus BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 276/93
    Wie der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts in dem Urteil vom 6. Dezember 1989 (- 4 AZR 450/89 - AP Nr. 148 zu §§ 22, 23 BAT 1975) ausgeführt hat, bezieht sich das Merkmal "Erziehung" nicht von vornherein nur auf Kinder und Jugendliche.
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 276/93
    Verbleiben bei entsprechender Auswertung des Tarifwortlautes und des tariflichen Gesamtzusammenhanges als den stets und in erster Linie heranzuziehenden Auslegungskriterien im Einzelfall noch Zweifel, so kann zur Ermittlung des wirklichen Willens der Tarifvertragsparteien auch auf weitere Kriterien, wie die Tarifgeschichte, die praktische Tarifübung und die Entstehungsgeschichte des jeweiligen Tarifvertrags zurückgegriffen werden, wobei es für die Gerichte eine Bindung an eine bestimmte Reihenfolge bei der Heranziehung dieser weiteren Auslegungsmittel nicht gibt (BAGE 46, 308, 313 ff. = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung = EzA § 1 TVG Auslegung Nr. 14; BAGE 60, 219, 223 ff. = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation; BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 260/91

    Heimzulage

    Auszug aus BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 276/93
    Im Gegensatz zur Auffassung des Beklagten kann nicht vom Vorliegen eines "betreuten Wohnens" ausgegangen werden, da die Klägerin in dem Wohnheim während ihrer Arbeitszeit ständig anwesend ist (BAG Urteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 260/91 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • LAG Hessen, 04.04.1995 - 9 Sa 1547/94

    Zulage: Heimzulage für eine Dipl.-Sozialpädagogin in einem Frauenhaus

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  • BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 578/01

    Kürzung einer tariflichen Sonderzahlung bei Krankengeldbezug für die Pflege eines

    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG 20. März 2002 - 10 AZR 518/01 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11).
  • BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 756/05

    Baugewerbe - Vermietung von Baumaschinen mit Bedienungspersonal

    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 -AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11 mwN).
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