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   VGH Bayern, 19.01.2015 - 10 C 14.1182   

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https://dejure.org/2015,1392
VGH Bayern, 19.01.2015 - 10 C 14.1182 (https://dejure.org/2015,1392)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.01.2015 - 10 C 14.1182 (https://dejure.org/2015,1392)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Januar 2015 - 10 C 14.1182 (https://dejure.org/2015,1392)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe; Abschiebungshindernis; fehlende Heimreisepapiere; Geltungsdauer einer Duldung; auflösende Bedingung in einer Duldung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Erteilung einer Duldung für sechs Monate, hilfsweise drei Monate ohne Abschiebungsandrohung; Ausrichtung die Ermessensentscheidung über die Befristung der Geltungsdauer einer Duldung an deren Zweck; ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 60a Abs. 5 Satz 4, § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG
    Ausländerrecht: Zulässigkeit von auflösenden Bedingungen bei Duldungen | Duldungen; Bemessung der Befristung der Geltungsdauer; Auflösende Bedingungen bei Duldungen

  • rewis.io

    Erteilung einer Duldung mit auflösender Bedingung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Erteilung einer Duldung für sechs Monate, hilfsweise drei Monate ohne Abschiebungsandrohung; Ausrichtung die Ermessensentscheidung über die Befristung der Geltungsdauer einer Duldung an deren Zweck; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 60a Abs. 5 Satz 4, § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG
    Ausländerrecht: Zulässigkeit von auflösenden Bedingungen bei Duldungen | Duldungen; Bemessung der Befristung der Geltungsdauer; Auflösende Bedingungen bei Duldungen

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.08.2010 - 2 M 124/10

    Ankündigung der Abschiebung bei Erlöschen der Duldung durch auflösende Bedingung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2015 - 10 C 14.1182
    Davon zu trennen ist die Frage, in welcher Form die Beklagte eine etwaige bevorstehende Abschiebung ankündigen muss, um gegebenenfalls den Anforderungen des § 60a Abs. 5 Satz 4 AufenthG zu genügen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 17.8.2010 - 2 M 124/10 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 10.09.2008 - 19 C 08.2207

    Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2015 - 10 C 14.1182
    Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer Nebenbestimmung in Form einer auflösenden Bedingung i.S.d. § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG ist, dass das den Eintritt der Bedingung auslösende Ereignis sowohl der Sache nach als auch dem abstrakten Eintrittszeitpunkt nach so eindeutig und klar umschrieben ist, dass nicht bereits zum Zeitpunkt der Beifügung der Bedingung ein Streit zwischen den Beteiligten absehbar ist, ob die Bedingung eingetreten ist oder nicht (Funke-Kaiser in Gemeinschaftskommentar, AufenthG, § 60a Rn. 93; BayVGH, B.v. 10.9.2008 - 19 C 08.2207 - juris Rn. 2).
  • OVG Bremen, 29.03.2011 - 1 B 57/11

    Nebenbestimmung, auflösende Bedingung, Widerspruch, Suspensiveffekt, Duldung,

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2015 - 10 C 14.1182
    Eine Nebenbestimmung i.S.d. § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG, die zum Erlöschen der Duldung führt, entspricht nur dann dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn sie geeignet und erforderlich ist, den mit ihr verfolgten Zweck zu fördern, den Ausländer schon vor Ablauf der regulären Dauer der Duldung abschieben zu können, wenn die Abschiebungshindernisse weggefallen sind (OVG Bremen, B.v. 29.3.2011 - 1 B 57/11 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 24.06.1957 - I B 11.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2015 - 10 C 14.1182
    Das Verwaltungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass eine solche Nebenbestimmung einer Duldung gemäß § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG beigefügt werden kann (vgl. Funke-Kaiser in Gemeinschaftskommentar, AufenthG, § 60a Rn. 91; BayVGH, B.v. 10.9.2008 - 19 C 08.2007 - juris Rn. 4; OVG Bremen, B.v. 29.3.2011 - 1 B 11.57 - juris Rn. 10).
  • OVG Niedersachsen, 11.01.2019 - 13 ME 220/18

    Ankündigungspflicht; auflösende Bedingung; Aussetzung der Abschiebung; Duldung;

    Ob die Beifügung der auflösenden Bedingung "Ankündigung des Abschiebungstermins" gemessen an der Rechtsgrundlage (§ 61 Abs. 1e AufenthG n.F., früher § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG a.F.) und insbesondere unter Berücksichtigung der rechtsstaatlichen Anforderungen unter den Aspekten der Bestimmtheit und Rechtsschutzgarantie (vgl. hierzu Bayerischer VGH, Beschl. v. 19.1.2015 - 10 C 14.1182 -, juris Rn. 22; VG Oldenburg, Beschl. v. 23.1.2013 - 11 A 4635/12 -, juris Rn. 3 ff., 6, 9) sowie Verhältnismäßigkeit (insbesondere zur Vermeidung einer "reinen Vorratsbedingung", bei der eine Abschiebung vor Ablauf der Geltungsdauer der Duldung überhaupt nicht beabsichtigt ist, vgl. hierzu OVG Bremen, Beschl. v. 29.3.2011 - 1 B 57/11 u. 1 B 67/11 -, juris Rn. 10) rechtmäßig gewesen ist, ist im vorliegenden Zusammenhang ohne Bedeutung.

    Der Senat teilt nicht die zum Teil in der ober- und instanzgerichtlichen Rechtsprechung und der Kommentarliteratur (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 16.2.2015 - 10 C 14.1183 -, juris Rn. 24, und v. 19.1.2015, a.a.O., Rn. 23; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 17.8.2010 - 2 M 124/10 -, Rn. 4; VG Berlin, Beschl. v. 19.7.2005 - 25 A 90.05 -, juris Rn. 7; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: 95. EL Februar 2016, AufenthG § 60a Rn. 111 a.E.; Bauer, in: Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 10. Aufl. 2013, AufenthG § 60a Rn. 46, etwas weniger eindeutig indes Bauer/Dollinger, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Aufl. 2018, AufenthG § 60a Rn. 41; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.9.2000 - 13 S 2260/99 -, juris Rn. 21, und Funke-Kaiser, in: GK-AuslR II, Stand: 58. EL Januar 2000, AuslG 1990 § 56 Rn. 35; Renner, Ausländerrecht in Deutschland, 1998, § 43 Rn. 748; die drei Letztgenannten jeweils für die Vorläufernorm in § 56 Abs. 6 Satz 2 AuslG 1990 in der seit dem 1.11.1997 geltenden Fassung) vertretene Auffassung, auf das Erlöschen einer Duldung durch Eintritt einer auflösenden Bedingung sei generell oder zumindest im Falle einer nur vom Willen der Behörde abhängigen Potestativbedingung § 60a Abs. 5 Satz 4 AufenthG analog anzuwenden.

  • VG Schleswig, 20.02.2024 - 11 B 7/24

    Rückgängigmachung einer Abschiebung in die Türkei

    Der beigefügten auflösenden Bedingung kann ohne weiteres entnommen werden, dass am Tage der Abschiebung die Duldung erlischt (vgl. zur Nebenbestimmung "erlischt mit der Bekanntgabe des Abschiebetermins": VG Schleswig, Beschluss der Kammer vom 18.11.2022 - 11 B 118/22 -, juris, Rn. 26; VG München, Beschluss vom 08.08.2022 - M 24 E 22.3852 -, juris, Rn. 17; vgl. auch VGH München, Beschlüsse vom 09.05.2023 - 19 CS 23.535 -, juris, Rn. 7 m. w. N. und vom 19.01.2015 - 10 C 14.1182 -, juris, Rn. 24).
  • VG München, 08.08.2022 - M 24 E 22.3852

    Nebenbestimmung zur aufenthaltsrechtlichen Duldung

    Ihm soll ausreichend Zeit eingeräumt werden, um die persönlichen Angelegenheiten im Vorfeld der Rückführung zu regeln (OVG Lüneburg, B.v. 11.1.2019 - 13 ME 220/18 - juris Rn. 11ff.; Dollinger in Bergmann/Dienelt, 13. Aufl. 2020, AufenthG § 60a Rn. 63; entgegen verbreitetem Verständnis lässt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Frage der Analogie ausdrücklich offen: BayVGH, B.v. 19.1.2015 - 10 C 14.1182 - juris Rn. 23 "allenfalls").

    Jedenfalls war die Nebenbestimmung "Die Duldung erlischt mit Bekanntgabe des Abschiebungstermins" rechtmäßig (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 19.1.2015 - 10 C 14.1182 - juris Rn. 24).

  • VG Schleswig, 18.11.2022 - 11 B 118/22
    Der beigefügten auflösenden Bedingung kann ohne weiteres entnommen werden, dass in dem Zeitpunkt in dem der Ausländer der Zeitpunkt eine Abschiebung bekannt gegeben wird, die Duldung erlischt (VG München, Beschluss vom 8. August 2022 - M 24 E 22.3852 -, juris Rn. 17; BayVGH, Beschluss vom 19. Januar 2015 - 10 C 14.1182 -, juris Rn. 24).
  • VG Augsburg, 14.05.2018 - Au 1 K 17.1559

    Befristung der Geltungsdauer einer Duldung; Erwerbstätigkeitsverbot für

    Dabei erachtet es der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ausdrücklich für zulässig, dass die Ausländerbehörde mittels Festsetzung der Duldungslaufzeit auch den Fortgang und die Ergebnisse von Abschiebungsbemühungen kontrolliert (BayVGH, B.v. 19.1.2015 - 10 C 14.1182 - juris Rn. 19).
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