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   FG Berlin, 20.12.2005 - 10 K 10293/05   

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FG Berlin, 20.12.2005 - 10 K 10293/05 (https://dejure.org/2005,17036)
FG Berlin, Entscheidung vom 20.12.2005 - 10 K 10293/05 (https://dejure.org/2005,17036)
FG Berlin, Entscheidung vom 20. Dezember 2005 - 10 K 10293/05 (https://dejure.org/2005,17036)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Festsetzung von Kindergeld; Umfang der Bindungswirkung eines Kindergeldablehnungsbescheides; Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des § 70 Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) auf die Korrektur von Prognoseentscheidungen; Voraussetzungen für die Änderung bzw. ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 70 Abs. 4
    Anwendung des § 70 Abs. 4 EStG bei einer Prognoseentscheidung - hier: wegen nicht berücksichtigter Sozialversicherungsbeiträge

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anwendung des § 70 Abs. 4 EStG bei einer Prognoseentscheidung - hier: wegen nicht berücksichtigter Sozialversicherungsbeiträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 25.07.2001 - VI R 164/98

    § 15 a EStG : Einlageminderung ist kein Beteiligungsgewinn

    Auszug aus FG Berlin, 20.12.2005 - 10 K 10293/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -BFH- beschränkt sich die Bindungswirkung eines Kindergeldablehnungsbescheides grundsätzlich auf die Zeit bis zum Ende des Monats, in dem er bekannt gegeben wurde (vgl. Urteil des BFH vom 25. Juli 2001 VI R 164/98, Bundessteuerblatt -BStBl- Teil II 2002, 89, mit weiteren Nachweisen).   Als Verwaltungsakt trifft der Ablehnungsbescheid eine Regelung auf der Grundlage der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Bescheiderteilung.

    Eine in die Zukunft weisende Bindungswirkung kommt ihm demnach nicht zu (vgl. Urteil des BFH vom 25. Juli 2001, a. a. O).  Eine Bindungswirkung für die Zukunft haben nach der gesetzlichen Konzeption des § 70 EStG nur positive Kindergeldfestsetzungen.

    Deshalb muss grundsätzlich auch nach Ergehen eines Ablehnungsbescheides ein neuer Antrag auf Gewährung von Kindergeld zulässig sein (vgl. Urteil des BFH vom 25. Juli 2001, a. a. O.).

  • BFH, 26.07.2001 - VI R 83/98

    Wegfall des Kindergelds wegen zu hoher Einkünfte und Bezüge

    Auszug aus FG Berlin, 20.12.2005 - 10 K 10293/05
    Bis zum Inkrafttreten des § 70 Abs. 4 EStG war umstritten, nach welcher Vorschrift in diesen Fällen eine Korrektur in Betracht kam (vgl. Urteil des BFH vom 26. Juli 2001 VI R 83/98, BStBl II 2002, 85, mit Nachweisen zum Streitstand).

    Er hat sich damit für einen Jahres- und nicht für einen Monatsgrenzbetrag entschieden (vgl. Urteil des BFH vom 26. Juli 2001, a. a. O.).

  • BFH, 30.11.2004 - VIII R 6/03

    Kindergeld: Überschreiten des Jahresgrenzbetrages

    Auszug aus FG Berlin, 20.12.2005 - 10 K 10293/05
    Diese gesetzliche Konzeption erfordert es, Kindergeldfestsetzungen oder Ablehnungsentscheidungen, die vor Beginn oder während eines Kalenderjahres ergangen sind, wieder ändern zu können, wenn nachträglich bekannt wird, dass die tatsächlichen Einkünfte und Bezüge des Kindes den Jahresgrenzbetrag über- oder unterschritten haben (vgl. hierzu Urteil des BFH vom 30. November 2004 VIII R 6/03, Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 2005, 891, zu der vor dem 1. Januar 2002 geltenden Rechtslage).

    Vor diesem Hintergrund liegt es nahe, die nach dem Zeitpunkt der behördlichen Prognoseentscheidung bis zum Ende des Kalenderjahres eingetretenen, mithin nachträglich entstandenen Tatsachen, die für die Höhe der erzielten Einkünfte und Bezüge des Kindes von Bedeutung sind, entsprechend dem Wortlaut des § 70 Abs. 4 EStG stets als "nachträglich bekannt geworden" anzusehen und damit verfahrensrechtlich eine zweifelsfreie Anwendung der materiellrechtlichen Vorschrift des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG sicherzustellen (so wohl auch im Ergebnis Urteil des BFH vom 30. November 2004 VIII R 6/03, a. a. O., zu der vor dem.

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus FG Berlin, 20.12.2005 - 10 K 10293/05
    Zur Begründung führte sie aus, dass die begehrte Kindergeldfestsetzung wegen Überschreitens des maßgeblichen Jahresgrenzbetrages bereits durch Bescheid vom 19. Dezember 2003 bestandskräftig abgelehnt worden sei und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- vom 11. Januar 2005 -2 BvR 167/02-, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 2005, 692, derzufolge die Pflichtbeiträge eines Kindes zur gesetzlichen Sozialversicherung bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge des Kindes abzuziehen seien, nur auf nicht bestandskräftig entschiedene Fälle bzw. auf ungeregelte Zeiträume anzuwenden sei.

    Ziehe man diese entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in dessen Entscheidung vom 11. Januar 2005, a. a. O., ab, würden die Einkünfte und Bezüge der Tochter den maßgeblichen Jahresgrenzbetrag nachhaltig unterschreiten.

  • FG Köln, 10.11.2004 - 14 K 936/02

    Rückwirkende Aufhebung der Kindergeldfestsetzung wegen Grenzbetragsüberschreitung

    Auszug aus FG Berlin, 20.12.2005 - 10 K 10293/05
    Denn eine derartige Prognoseentscheidung ist für jedermann erkennbar stets mit Unsicherheiten behaftet und vermag daher im Anwendungsbereich des § 70 Abs. 4 EStG in schützenswertem Umfang weder Rechtssicherheit noch Vertrauensschutz zu entfalten (vgl. zu den Unwägbarkeiten einer Prognoseentscheidung im Kindergeldverfahren Anmerkung von Siegers zu dem Urteil des Finanzgerichts Köln vom 10. November 2004 14 K 936/02, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG-  2005, 417).
  • BFH, 29.11.1988 - VIII R 226/83

    Änderung nach § 173 Abs. 1 AO bei nachträglichem Bekanntwerden von Tatsachen und

    Auszug aus FG Berlin, 20.12.2005 - 10 K 10293/05
    Während die Bestandskraft von Steuerbescheiden der Rechtssicherheit und dem Vertrauensschutz dient, erfordert das Prinzip der materiellen Rechtsrichtigkeit die Durchbrechung der Bestandskraft von Steuerbescheiden (vgl. Urteil des BFH vom 29. November 1988 VIII R 226/83, BStBl II 1989, 259, 262).
  • FG Berlin-Brandenburg, 18.06.2009 - 10 K 10268/06

    Bindungswirkung eines systemwidrig zukünftige Zeiträume regelnden

    Denn jedenfalls erscheint sie nicht als nichtig und damit ins Leere gehend (vgl. Urteil des Finanzgerichts Berlin vom 22.12.2005 10 K 10293/05, EFG 2006, 1258).
  • FG Münster, 22.11.2006 - 7 K 5127/05

    Änderung einer Prognoseentscheidung nach § 70 Abs. 4 EStG

    Es entspricht daher der einhelligen Auffassung aller bisher zu dieser Frage ergangenen Entscheidungen der Finanzgerichte, dass die Änderung einer bestandskräftigen Kindergeldfestsetzung nach § 70 Abs. 4 EStG stets möglich ist, wenn die abschließende Überprüfung nach Ablauf des Jahres ein Unterschreiten oder Überschreiten des Grenzbetrages abweichend von der Prognoseentscheidung ergibt, und zwar auch dann, wenn die Korrektur auf einer geänderten oder neu berücksichtigten verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung - wie im Streitfall die zur Berücksichtigung der von dem Kind gezahlten Sozialversicherungsbeiträge nach der Verfassungsgerichtsentscheidung 2 BvR 167/02 (vgl. FG Münster, Urteil vom 22.03.2006 10 K 1105/04 Kg, EFG 2006, 1182, Urteil vom 29.03.2006 1 K 4716/05 Kg StRE 2006 71186; Urteil vom 05.07.2006 1 K 780/06 Kg StRE 2006 71611; Urteil vom 24.03.2006 11 K 4391/05 Kg, EFG 2006, 988; Urteil vom 25.04.2006 11 K 3797/05 Kg, EFG 2006, 1183; FG Köln, Urteile vom 17.05.2006 15 K 9/06 StRE 2006 70948; vom 07.06.2006 10 K 4692/05 Kg StRE 2006 71106; 10 K 378/06 Kg und 10 K 4621/05 Kg StRE 2006 71104; FG Düsseldorf, Urteile vom 12.01.2006 14 K 4361/05 Kg, EFG 2006, 506; 14 K 4078/05 Kg, EFG 2006, 1445 und Urteil vom 05.04.2006 14 K 4432/05 Kg StRE 2006 70930; FG Nürnberg, Urteil vom 12.01.2006 VI 311/2005, EFG 2006, 752; FG München, Urteil vom 14.03.2006 12 K 4695/05 StRE 2006 71277 und FG Berlin, Urteil vom 20.12.2005 10 K 10293/05, EFG 2006, 1258).
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FG Berlin, Entscheidung vom 20. April 2006 - 10 K 10293/05 (https://dejure.org/2006,36090)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Festsetzung von Kindergeld; Bindungswirkung eines Kindergeldablehnungsbescheides; § 70 Abs. 4 Einkommenssteuergesetz (EStG) als bestandskraftaufhebende Korrekturvorschrift; Begriff des "nachträglichen Bekanntwerdens"; Zweck der Bestandskraft von ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Festsetzung von Kindergeld; Bindungswirkung eines Kindergeldablehnungsbescheides; § 70 Abs. 4 Einkommenssteuergesetz (EStG) als bestandskraftaufhebende Korrekturvorschrift; Begriff des "nachträglichen Bekanntwerdens"; Zweck der Bestandskraft von ...

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