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   OVG Niedersachsen, 22.03.2006 - 10 ME 228/05   

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OVG Niedersachsen, 22.03.2006 - 10 ME 228/05 (https://dejure.org/2006,28220)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.03.2006 - 10 ME 228/05 (https://dejure.org/2006,28220)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. März 2006 - 10 ME 228/05 (https://dejure.org/2006,28220)
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Volltextveröffentlichung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 a Abs. 2; GG Art. 2 Abs. 2 S. 1
    Duldung, Krankheit, Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, psychische Erkrankung, posttraumatische Belastungsstörung, Suizidgefahr

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.03.2006 - 10 ME 228/05
    Abschiebungshindernis nach § 60 Abs. 7 AufenthG (vg. Zu der Unterscheidung insbesondere BVerwG, Urt v. 25 November 1997 ­ BVerwG 9 C 58.96 - , BVerwGE 105, 383).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2003 - 11 S 2622/02

    Abschiebungshindernis - Reiseunfähigkeit - Suizidgefahr

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.03.2006 - 10 ME 228/05
    Dabei ist die Annahme eines Vollstreckungshindernisses nicht etwa im Hinblick auf die Möglichkeit einer späteren therapeutischen Behandlung im Zielstaat der Abschiebung ausgeschlossen, d.h. der Ausländer muss sich nicht gleichsam darauf verweisen lassen, eine durch die Abschiebung herbeigeführte wesentliche Versicherung seines Gesundheitszustands könne im Rahmen einer therapeutischen Behandlung im Zielstaat der Abschiebung behoben werden (vgl. VGH Baden- Württemberg, Besch. v. Mai 2001 ­ 11 S 389/01 -, InfAuslR 2001, 384 und juris; Beschl. v. 10. Juli 2003 ­ 11 S 2622/02 -, InfAusIR 2003, 423 und juris.).
  • BVerfG, 26.02.1998 - 2 BvR 185/98

    Zur Würdigung von Gesundheitsgefahren als tatsächliche Abschiebungshindernisse

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.03.2006 - 10 ME 228/05
    Zwar muss einerseits die Ausreisepflicht des Ausländers durchgesetzt werden, doch ist anderseits gesundheitlicher Schaden von dem Ausländer abzuwenden (vgl. zur Schutzpflicht in Bezug auf eine Abschiebung: BverfG, Kammerbeschluss v. 26. Februar 1998 ­ 2 BvR 185/98 -, InfAuslR 1998, 241; OVG Mecklenburg ­ Vorpommern Beschl. v. 26. Januar 1998 ­ 3 M 111/97 -, InfAusIR 1998, 343).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.2001 - 11 S 389/01

    Duldungsgrund, inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis, posttraumatische

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.03.2006 - 10 ME 228/05
    Dabei ist die Annahme eines Vollstreckungshindernisses nicht etwa im Hinblick auf die Möglichkeit einer späteren therapeutischen Behandlung im Zielstaat der Abschiebung ausgeschlossen, d.h. der Ausländer muss sich nicht gleichsam darauf verweisen lassen, eine durch die Abschiebung herbeigeführte wesentliche Versicherung seines Gesundheitszustands könne im Rahmen einer therapeutischen Behandlung im Zielstaat der Abschiebung behoben werden (vgl. VGH Baden- Württemberg, Besch. v. Mai 2001 ­ 11 S 389/01 -, InfAuslR 2001, 384 und juris; Beschl. v. 10. Juli 2003 ­ 11 S 2622/02 -, InfAusIR 2003, 423 und juris.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.01.1998 - 3 M 111/97

    Abschiebung; Ausländer; Suizidgefahr; Selbstmord; Amtsaufklärung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.03.2006 - 10 ME 228/05
    Zwar muss einerseits die Ausreisepflicht des Ausländers durchgesetzt werden, doch ist anderseits gesundheitlicher Schaden von dem Ausländer abzuwenden (vgl. zur Schutzpflicht in Bezug auf eine Abschiebung: BverfG, Kammerbeschluss v. 26. Februar 1998 ­ 2 BvR 185/98 -, InfAuslR 1998, 241; OVG Mecklenburg ­ Vorpommern Beschl. v. 26. Januar 1998 ­ 3 M 111/97 -, InfAusIR 1998, 343).
  • VG Oldenburg, 21.05.2008 - 11 A 485/06

    Zur Verfassungsmäßigkeit des § 104a Abs. 3 Satz 1 AufenthG

    Maßgeblich ist für dieses inlandsbezogene Abschiebungshindernis, ob die beachtliche Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich der Gesundheitszustand schon unmittelbar durch die (freiwillige) Ausreise und Abschiebung selbst oder die damit verbundenen Handlungen bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Ausländer in den Verantwortungsbereich der Behörden seines Heimatlandes gelangt, wesentlich verschlechtert, d.h. die Maßnahme deutlich über die körperlichen oder psychischen Folgen hinausgeht, die eine Rückkehr für jeden Ausländer zeitigt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 23. März 2006 - 10 ME 228/05 - Asylmagazin 5/2006, S. 27 ; Beschluss vom 25. Januar 2006 - 10 LA 124/04 - ; OVG Münster, Beschluss vom 1. September 2004 - 18 B 2560/03 - ; Beschluss vom 18. August 2004 - 19 B 1687/04 - ; VGH Mannheim, Beschluss vom 15. Oktober 2004 - 11 S 2297/04 - ; Beschluss vom 10. Juli 2003 - 11 S 1622/02 - InfAuslR 2003, 423 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2011 - 2 M 100/10

    Zur Aufenthaltserlaubnis nach der Altfallregelung

    Die Annahme eines inlandsbezogenen Vollstreckungshindernisses kann jedenfalls nicht im Hinblick auf die Möglichkeit einer späteren therapeutischen Behandlung im Zielstaat der Abschiebung ausgeschlossen werden, d.h. der Ausländer muss sich nicht gleichsam darauf verweisen lassen, eine durch die Abschiebung herbeigeführte wesentliche Verschlechterung seines Gesundheitszustands könne im Rahmen einer therapeutischen Behandlung im Zielstaat der Abschiebung behoben werden (so auch VG Stuttgart, Beschl. v. 07.05.2001 -10 ME 228/05 - m.w.N., nach juris).
  • VG Stuttgart, 05.01.2007 - 11 K 2421/06

    Abschiebungsverbot infolge einer erheblicher Gesundheitsgefahr.

    Dabei ist die Annahme eines inlandsbezogenen Vollstreckungshindernisses nicht etwa im Hinblick auf die Möglichkeit einer späteren therapeutischen Behandlung im Zielstaat der Abschiebung ausgeschlossen, d.h. der Ausländer muss sich nicht gleichsam darauf verweisen lassen, eine durch die Abschiebung herbeigeführte wesentliche Verschlechterung seines Gesundheitszustandes könne im Rahmen einer therapeutischen Behandlung im Zielstaat der Abschiebung behoben werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.05.2001 a. a. O.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 22.03.2006 - 10 ME 228/05 -).
  • VG Aachen, 10.05.2007 - 8 L 173/07

    D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse,

    Die zuständige Behörde hat zuvor die Pflicht, eine soweit wie möglich sichere Prognose über eine behauptete Gesundheitsgefahr zu gewinnen, damit eine Abschiebung ggfs. verantwortet werden kann, vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 22. März 2006 - 10 ME 228/05 -.
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