Rechtsprechung
LG Bonn, 31.07.2009 - 10 O 115/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Leistung aus einer Kaskoversicherung bei Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss; Übergabe eines Fahrzeugschlüssels an eine stark alkoholisierte Person als grober Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht eines Versicherungsnehmers
- RA Kotz
Kaskoversicherung - vorsätzliche Unfallherbeiführung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Fahrzeug nicht alkoholisierten Bekannten überlassen!
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Leistungskürzung nach § 81 Abs. 2 VVG nach Alkoholfahrt
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Überlassung eines Pkws an alkoholisierten Fahrer
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Leistungskürzung nach § 81 Abs. 2 VVG nach Alkoholfahrt
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Studentenparty mit Folgen: Leistungskürzung der Versicherung möglich, wenn Versicherungsnehmer dem alkoholisierten Freund den Fahrzeugschlüssel übergibt
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Studentenparty mit Folgen: Leistungskürzung der Versicherung möglich, wenn Versicherungsnehmer den alkoholisierten Freund mit eigenem Auto fahren lässt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Ene, mene, muh und heute fährst du
- anwalt.de (Kurzinformation)
Studentenparty mit Folgen: Leistungskürzung der Versicherung möglich
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Heimfahrt vor dem Feiern planen: Vollkasko zahlt nicht bei Trunkenheit am Steuer
Verfahrensgang
- LG Bonn, 31.07.2009 - 10 O 115/09
- LG Bonn, 12.02.2010 - 10 O 115/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.02.1989 - IVa ZR 274/87
Leistungsausschluß des Versicherers bei Trunkenheitsfahrt
Auszug aus LG Bonn, 31.07.2009 - 10 O 115/09
Dass sich ein unter starker Alkoholeinwirkung stehender Kraftfahrer nicht mehr ans Steuer seines Fahrzeugs setzen darf, und dass er durch ein Fahren in fahruntüchtigem Zustand andere Verkehrsteilnehmer, sich selbst und sein Fahrzeug einer unverantwortlichen Gefährdung aussetzt, ist heute derart Allgemeingut, dass unbedenklich davon ausgegangen werden kann, dass bei fast jedem Kraftfahrer die Hemmschwelle für ein Fahren trotz alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit stark heraufgesetzt ist (vgl. BGH VersR 1989, Seite 469). - OLG Düsseldorf, 31.03.2008 - 4 U 140/07
Zur Leistungsfreiheit der Kfz-Versicherung bei Versicherungsfall durch …
Auszug aus LG Bonn, 31.07.2009 - 10 O 115/09
Denn es reicht für die Annahme des subjektiven Verschuldens aus, dass der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des eigenen Alkoholgenusses zurechnungsfähig war, sich durch den Konsum alkoholischer Getränke in den vorübergehenden Zustand der Alkoholisierung versetzt hat und hierbei keine Vorkehrungen getroffen hat, zu vermeiden, selbst alkoholisiert zu fahren oder von einem alkoholisierten Dritten gefahren zu werden (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. vom 31.03.2008, Az.: 4 U 140/07 mwN).
Rechtsprechung
LG Bonn, 12.02.2010 - 10 O 115/09 |
Verfahrensgang
- LG Bonn, 31.07.2009 - 10 O 115/09
- LG Bonn, 12.02.2010 - 10 O 115/09