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   OLG München, 01.12.2017 - 10 U 2627/17   

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OLG München, 01.12.2017 - 10 U 2627/17 (https://dejure.org/2017,47557)
OLG München, Entscheidung vom 01.12.2017 - 10 U 2627/17 (https://dejure.org/2017,47557)
OLG München, Entscheidung vom 01. Dezember 2017 - 10 U 2627/17 (https://dejure.org/2017,47557)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Rom II-VO Art. 4, Art. 15, Art. 24; ZPO § 293 S. 2, § 538 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
    Verfahrensfehler bei nicht ausreichender Ermittlung und Feststellung ausländischen Sachrechts nach Verkehrsunfall

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Indizien für manipulierten Unfall in Italien richten sich nach italienischem Recht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Verfahrensfehler bei nicht ausreichender Ermittlung und Feststellung ausländischen Sachrechts nach Verkehrsunfall

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Ermittlung ausländischen Sachrechts im Verkehrsunfallprozess

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Ermittlung ausländischen Sachrechts im Verkehrsunfallprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • zpoblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Auch bei Anwendung ausländischen Sachrechts - durchwurschteln geht nicht!

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 82
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (34)

  • OLG München, 05.11.2010 - 10 U 2401/10

    Haftung für Körperverletzung nach Verkehrsunfall: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG München, 01.12.2017 - 10 U 2627/17
    Durch eine solche Beweisaufnahme würde der Senat zu einer mit der Funktion eines Rechtsmittelgerichts unvereinbaren vollständigen Wiederholung des erstinstanzlichen Verfahrens (Senat VersR 2011, 549 ff.) gezwungen.

    Die Kostenentscheidung war dem Erstgericht vorzubehalten, da der endgültige Erfolg der Berufung erst nach der abschließenden Entscheidung beurteilt werden kann (OLG Köln NJW-RR 1987, 1032; Senat VersR 2011, 549 ff.; NJW 2011, 3729).

    Auch im Falle einer Aufhebung und Zurückverweisung ist im Hinblick auf §§ 775 Nr. 1, 776 ZPO ein Ausspruch über die vorläufige Vollstreckbarkeit geboten (BGH JZ 1977, 232; Senat VersR 2011, 549; NJW 2011, 3729), allerdings ohne Abwendungsbefugnis.

  • BGH, 30.01.2001 - XI ZR 357/99

    Ermittlung ausländischen Rechts

    Auszug aus OLG München, 01.12.2017 - 10 U 2627/17
    Das italienische Sachrecht wurde nicht vollständig und nicht ordnungsgemäß untersucht und festgestellt (§ 293 S. 2 ZPO; BGH NZI 2013, 763; NJW 2002, 3334; NJOZ 2001, 1; NJW 1993, 2312; NJW 1988, 647; NJW 1961, 410; Senat NJW 2017, 338).

    ï?? Zwar wäre auch insoweit der Tatrichter nach pflichtgemäßem Ermessen frei (§ 293 S. 1, 2 ZPO), wie er sich fehlende Kenntnisse ausländischen Rechts verschafft (BGH NJW-RR 1997, 1154; NJOZ 2001, 1); jedoch müssen die entsprechenden Maßnahmen geeignet und zielführend sein.

    Etwa beschafft und erteilt das Auswärtige Amt über die italienische Botschaft nähere Auskünfte und vermittelt sachkundige Einrichtungen, zudem könnte eine Auskunft eines italienischen Gerichts oder ein Gutachtens eines italienischen Professors für Zivil- und Zivilprozessrecht eingeholt werden (BGH NJOZ 2001, 1).

  • BGH, 29.06.1987 - II ZR 6/87

    Ermittlung ausländischen Rechts durch das Gericht

    Auszug aus OLG München, 01.12.2017 - 10 U 2627/17
    Das italienische Sachrecht wurde nicht vollständig und nicht ordnungsgemäß untersucht und festgestellt (§ 293 S. 2 ZPO; BGH NZI 2013, 763; NJW 2002, 3334; NJOZ 2001, 1; NJW 1993, 2312; NJW 1988, 647; NJW 1961, 410; Senat NJW 2017, 338).

    ï?? Zwar wäre es dem pflichtgemäßen Ermessen der Tatrichterin vorbehalten geblieben, in welcher Weise sie sich die notwendigen Erkenntnisse verschafft, vorliegend wurden jedoch keinerlei Ermessen ausgeübt und keinerlei Erkenntnisquellen genutzt (BGHZ 118, 151; NJW 1988, 647; NJW 1991, 1418; NZI 2013, 763: "Gibt die angefochtene Entscheidung keinen Aufschluss darüber, dass der Tatrichter seiner Pflicht zur Ermittlung ausländischen Rechts nachgekommen ist, ist davon auszugehen, dass eine ausreichende Erforschung des ausländischen Rechts verfahrensfehlerhaft unterblieben ist").

    Weiterhin kann nach dem Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht vom 07.09.1968 (Londoner Übereinkommen) eine Auskunftsanfrage an das italienische Justizministerium gerichtet werden (BGH NJW 1988, 647).

  • OLG München, 13.05.2011 - 10 U 3951/10

    Schadensersatzprozess nach Verkehrsunfall mit Personenschaden: Mangelhafte

    Auszug aus OLG München, 01.12.2017 - 10 U 2627/17
    Die Kostenentscheidung war dem Erstgericht vorzubehalten, da der endgültige Erfolg der Berufung erst nach der abschließenden Entscheidung beurteilt werden kann (OLG Köln NJW-RR 1987, 1032; Senat VersR 2011, 549 ff.; NJW 2011, 3729).

    Auch im Falle einer Aufhebung und Zurückverweisung ist im Hinblick auf §§ 775 Nr. 1, 776 ZPO ein Ausspruch über die vorläufige Vollstreckbarkeit geboten (BGH JZ 1977, 232; Senat VersR 2011, 549; NJW 2011, 3729), allerdings ohne Abwendungsbefugnis.

  • OLG München, 31.07.2015 - 10 U 4733/14

    Kollision einer 11-jährigen Tretrollerfahrerin mit einem Auto beim Überqueren der

    Auszug aus OLG München, 01.12.2017 - 10 U 2627/17
    a) Eine derartig mangelhafte Beweiserhebung und fehlerhafte Verfahrensführung stellen einen Zurückverweisungsgrund nach § 538 II 1 Nr. 1 ZPO dar (Senat, Urt. v. 31.07.2015 - 10 U 4733/14 [juris]).

    Als schwerwiegender Verfahrensfehler erweist sich, dass grundlos eine umfassende und sachgerechte Aufklärung des Sachverhalts (s. Senat, Urt. v. 11.03.2016 - 10 U 4087/15 [juris]; v. 26.02.2015 - 10 U 153/15 [juris]; v. 31.07.2015 - 10 U 4733/14 [juris]), insbesondere des ausländischen Rechts, bewusst unterlassen wurde.

  • BGH, 13.05.1997 - IX ZR 292/96

    Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Ermittlung ausländischen Rechts im

    Auszug aus OLG München, 01.12.2017 - 10 U 2627/17
    Dagegen hätten von Amts wegen nicht nur ausländisches Gesetzesrecht, sondern auch dessen Auslegung und Anwendung in der Rechtspraxis, wie sie in der Rechtsprechung der Gerichte des betreffenden Landes zum Ausdruck kommt, berücksichtigt werden müssen (BGH, NJW 1991, 1418; WM 1992, 1510; WM 1997, 1245).

    ï?? Zwar wäre auch insoweit der Tatrichter nach pflichtgemäßem Ermessen frei (§ 293 S. 1, 2 ZPO), wie er sich fehlende Kenntnisse ausländischen Rechts verschafft (BGH NJW-RR 1997, 1154; NJOZ 2001, 1); jedoch müssen die entsprechenden Maßnahmen geeignet und zielführend sein.

  • BGH, 27.05.1993 - IX ZR 254/92

    Restschuldbeschränkenden Wirkung ausländischer Konkursverfahren -

    Auszug aus OLG München, 01.12.2017 - 10 U 2627/17
    Das italienische Sachrecht wurde nicht vollständig und nicht ordnungsgemäß untersucht und festgestellt (§ 293 S. 2 ZPO; BGH NZI 2013, 763; NJW 2002, 3334; NJOZ 2001, 1; NJW 1993, 2312; NJW 1988, 647; NJW 1961, 410; Senat NJW 2017, 338).

    In ähnlicher Weise hat das Landgericht gegen zwingende Grundsätze der Beweiserhebung verstoßen (BGH NJW 1993, 2312; NJW 2002, 3335), weil nicht erkennbar wird, auf welcher Tatsachengrundlage das wenigstens in einzelnen Vorschriften angewandte italienische Sachrecht erforscht und festgestellt wurde (EU 7/9 = Bl. 151/153 d. A.).

  • OLG München, 19.05.2017 - 10 U 1209/15

    Nachweis eines gestellten Unfalls

    Auszug aus OLG München, 01.12.2017 - 10 U 2627/17
    Deswegen kann derzeit die Erheblichkeit des Parteivorbringens im Berufungsverfahren noch nicht beurteilt werden, denn dieses (Bl. 180/190 d. A.; Bl. 198/202 d. A.; Bl. 205/207 d. A.) befasst sich jeweils ausschließlich mit der Würdigung der Hinweiszeichen, die in der deutschen Rechtspraxis im Zusammenhang mit vereinbarten Unfällen vorkommen und nach deutschem Recht einzeln und in einer Gesamtschau zu würdigen sind (s. etwa Senat NJOZ 2017, 1270).

    Die in der deutschen Rechtsprechung entwickelten rechtlichen Voraussetzungen des Nachweises eines verabredeten oder einverständlichen Unfalls (etwa Senat, Urt. v. 19.05.2017 - 10 U 1209/15 [BeckRS 2017, Rz. 17/19) sind solange nicht weiterführend als nicht geklärt ist, ob das italienische Recht gleiche oder wenigstens ähnliche Rechtsgrundsätze verfolgt.

  • BGH, 21.01.1991 - II ZR 50/90

    Pflicht zur Ermittlung ausländischen Rechts

    Auszug aus OLG München, 01.12.2017 - 10 U 2627/17
    Dagegen hätten von Amts wegen nicht nur ausländisches Gesetzesrecht, sondern auch dessen Auslegung und Anwendung in der Rechtspraxis, wie sie in der Rechtsprechung der Gerichte des betreffenden Landes zum Ausdruck kommt, berücksichtigt werden müssen (BGH, NJW 1991, 1418; WM 1992, 1510; WM 1997, 1245).

    ï?? Zwar wäre es dem pflichtgemäßen Ermessen der Tatrichterin vorbehalten geblieben, in welcher Weise sie sich die notwendigen Erkenntnisse verschafft, vorliegend wurden jedoch keinerlei Ermessen ausgeübt und keinerlei Erkenntnisquellen genutzt (BGHZ 118, 151; NJW 1988, 647; NJW 1991, 1418; NZI 2013, 763: "Gibt die angefochtene Entscheidung keinen Aufschluss darüber, dass der Tatrichter seiner Pflicht zur Ermittlung ausländischen Rechts nachgekommen ist, ist davon auszugehen, dass eine ausreichende Erforschung des ausländischen Rechts verfahrensfehlerhaft unterblieben ist").

  • BGH, 30.04.2013 - VII ZB 22/12

    Vollstreckungserinnerung eines insolventen ausländischen

    Auszug aus OLG München, 01.12.2017 - 10 U 2627/17
    Das italienische Sachrecht wurde nicht vollständig und nicht ordnungsgemäß untersucht und festgestellt (§ 293 S. 2 ZPO; BGH NZI 2013, 763; NJW 2002, 3334; NJOZ 2001, 1; NJW 1993, 2312; NJW 1988, 647; NJW 1961, 410; Senat NJW 2017, 338).

    ï?? Zwar wäre es dem pflichtgemäßen Ermessen der Tatrichterin vorbehalten geblieben, in welcher Weise sie sich die notwendigen Erkenntnisse verschafft, vorliegend wurden jedoch keinerlei Ermessen ausgeübt und keinerlei Erkenntnisquellen genutzt (BGHZ 118, 151; NJW 1988, 647; NJW 1991, 1418; NZI 2013, 763: "Gibt die angefochtene Entscheidung keinen Aufschluss darüber, dass der Tatrichter seiner Pflicht zur Ermittlung ausländischen Rechts nachgekommen ist, ist davon auszugehen, dass eine ausreichende Erforschung des ausländischen Rechts verfahrensfehlerhaft unterblieben ist").

  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

  • BGH, 10.04.2002 - XII ZR 178/99

    Ermittlung und Beurteilung ausländischen Rechts; Wirksamerklärung einer

  • BGH, 19.12.1977 - II ZR 148/76

    Haftung bei Schubverband

  • BGH, 14.12.1951 - I ZR 84/51

    Rechtsmittel

  • OLG München, 12.05.1972 - 10 U 3529/71
  • BGH, 06.11.1991 - XII ZR 240/90

    Umdeutung einer Zahlungsklage auf Unterhalt in Abänderungsklage

  • BGH, 06.05.1987 - IVb ZR 54/86

    Sittenwidrigkeit - Urteil - Unrichtig - Ausnutzung

  • BGH, 14.03.1988 - II ZR 302/87

    Aufhebung und Zurückverweisung bei Klageabweisung durch das erstinstanzliche

  • BGH, 24.11.1976 - IV ZR 3/75

    Ausbleiben einer Partei in der Revisionsinstanz - Vorliegen eines

  • OLG München, 21.02.2014 - 25 U 2798/13

    Brandstiftung - Beweislast für das vorsätzliche Herbeiführen eines

  • BGH, 20.02.2014 - IX ZR 54/13

    Schluss der mündlichen Verhandlung im Zivilverfahren: Berücksichtigungsfähigkeit

  • BVerfG, 23.04.2014 - 1 BvR 2851/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Eigenbedarfskündigung

  • OLG München, 26.02.2016 - 10 U 153/15

    Erfolgreiche Berufung nach abgewiesener Klage auf Schadensersatz und

  • OLG München, 11.03.2016 - 10 U 4087/15

    Unvollständige Beweiserhebung und unzulängliche Beweiswürdigung in einem

  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen;

  • BGH, 23.07.2002 - VI ZR 91/02

    Prüfungsrahmen des Revisionsgerichts bei einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

  • BGH, 24.11.1960 - II ZR 9/60

    Ermittlung des Bestehens und des Inhaltes von ausländischem Recht im

  • BGH, 30.04.1992 - IX ZR 233/90

    Allgemeines Veräußerungsverbot bei Auslandsvermögen - Ermittlung ausländischen

  • BGH, 08.05.1992 - V ZR 95/91

    Revisionsrechtliche Beurteilung von allgemeiner Bezugnahme auf Rechtsgrundlagen

  • OLG München, 24.01.2014 - 10 U 1673/13

    Voraussetzungen der Aufhebung und Zurückverweisung durch das Berufungsgericht

  • BGH, 12.05.2015 - VI ZR 102/14

    Haftung bei Kapitalanlagebetrug: Verbreiten unrichtiger Informationen;

  • OLG München, 21.10.2016 - 10 U 2372/16

    Verfahrensfehler bei nicht ausreichender Ermittlung und Feststellung

  • OLG Saarbrücken, 06.02.2020 - 4 U 33/18

    (Anzuwendendes Recht bei einem Verkehrsunfall im Ausland zwischen Personen mit

    Denn die Frage, welche unstreitigen oder in der Beweisaufnahme festgestellten Tatsachen bei der Haftungsabwägung letztlich zu berücksichtigen sind, kann erst dann rechtssicher festgestellt werden, wenn die Anforderungen, die das luxemburgische Straßenverkehrsrecht an die Fahrzeugführer stellt, einschließlich in Betracht kommender Verschuldensvermutungen oder Entlastungsmöglichkeiten, festgestellt worden sind (vgl. OLG München, Urteil vom 21.10.2016, 10 U 2372/16; Urteil vom 01.12.2017, 10 U 2627/17 - juris).
  • LG Hannover, 01.07.2019 - 18 O 49/17

    Verkehrsunfall - Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch nach italienischem

    Weiterhin besteht die gesetzliche Vermutung, dass jeder der Lenker in gleichem Ausmaß zur Verursachung des an den einzelnen Fahrzeugen entstandenen Schadens beigetragen hat, Art. 2054 Abs. 2 c.c. ("Im Fall des Zusammenstoßes von Fahrzeugen wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass jeder der Lenker in gleichem Ausmaß zur Verursachung des an den einzelnen Fahrzeugen entstandenen Schadens beigetragen hat.", Übersetzung wie oben) (vgl. OLG München, Urteil vom 01. Dezember 2017 - 10 U 2627/17 -, Rn. 20 - 21, juris).
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