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OLG Nürnberg, 13.09.1993 - 10 UF 741/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1610 Abs. 2
Anspruch auf Ausbildungsunterhalt für Studenten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ausbildung; Ausbildungsunterhalt; Studienplan; Studienaufbau; Studienwechsel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 23/86
Anspruch eines Studenten auf Ausbildungsunterhalt
Auszug aus OLG Nürnberg, 13.09.1993 - 10 UF 741/93
Ein "Bummelstudium" muß von den Eltern nicht finanziert werden (BGH a.a.O. und FamRZ 1987, 470, 471).Wenn der Student aber nachhaltig seine Obliegenheit verletzt, dem Studium pflichtgemäß und zielstrebig nachzugehen, büßt er den Unterhaltsanspruch nach § 1610 Abs. 2 BGB ein und muß sich darauf verweisen lassen, seinen Lebensbedarf durch Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen (BGH FamRZ 1987, 470 m.w.N.).
- BGH, 23.05.1984 - IVb ZR 39/83
Obliegenheiten des in Ausbildung stehenden Unterhaltsberechtigten
Auszug aus OLG Nürnberg, 13.09.1993 - 10 UF 741/93
Ein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt besteht aber nur dann, wenn das Unterhalt beanspruchende Kind seine Ausbildung mit dem gehörigen Fleiß und der gebotenen Zielstrebigkeit betreibt, damit es sie innerhalb angemessener und üblicher Dauer beenden kann (vgl. insbesondere BGH FamRZ 1984, 777 ). - OLG Frankfurt, 26.10.1983 - 1 WF 26/83
Studienabbruch; Studienunterbrechung; Studienfachwechsel; Beratung mit …
Auszug aus OLG Nürnberg, 13.09.1993 - 10 UF 741/93
Dies wäre indes von ihr zu erwarten gewesen (§ 1618 a BGB ; OLG Frankfurt FamRZ 84, 193).