Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2004 - 10 A 3502/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Baugenehmigung unter Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans zur Baugrenze und zur Geschossflächenzahl; Befreiung von der in einem Bebauungsplan festgesetzten Geschossflächenzahl; Abweichung von den Grundzügen einer Planung der baulichen Nutzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 06.06.2002 - 4 K 2886/01
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2004 - 10 A 3502/02
Wird zitiert von ... (9)
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 1 A 10543/12
Bauplanung; Heilung eines Ausfertigungsmangels; Funktionslosigkeit des …
Dies berücksichtigt, dass wegen des Umfangs der Anwendungsvoraussetzungen für die Erteilung von Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB die Spielräume für zusätzliche Erwägungen bei Ausübung des Ermessens tendenziell gering sind, da die für die drei Befreiungstatbestände verlangten Voraussetzungen nahezu erschöpfend sind (vgl. OVG NRW, Beschl. vom 02.04.2004 - 10 A 3502/02 -, juris). - OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2015 - 1 A 10031/15
Zum Begriff Baugrundstück in textlichen Festsetzungen eines Bebauungsplanes - …
Dies berücksichtigt, dass wegen des Umfangs der Anwendungsvoraussetzungen für die Erteilung von Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB die Spielräume für zusätzliche Erwägungen bei Ausübung des Ermessens tendenziell gering sind, da die für die drei Befreiungstatbestände verlangten Voraussetzungen nahezu erschöpfend sind (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 02. April 2004 - 10 A 3502/02 -, juris)…". - VG Trier, 25.06.2014 - 5 K 1602/13
Zulässigkeit eines Bauvorhabens: Rückwirkende Inkraftsetzung eines …
Dies berücksichtigt, dass wegen des Umfangs der Anwendungsvoraussetzungen für die Erteilung von Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB die Spielräume für zusätzliche Erwägungen bei Ausübung des Ermessens tendenziell gering sind, da die für die drei Befreiungstatbestände verlangten Voraussetzungen nahezu erschöpfend sind (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 02.04.2004 - 10 A 3502/02).
- VG Düsseldorf, 23.07.2007 - 9 K 4661/06
Verwaltungsgericht lässt drei Mobilfunkanlagen in Erkrath zu
- VG Bremen, 07.12.2022 - 1 K 2345/19
Bauplanungs- Bauordnungs- u. Städtebaubeförderungsrecht, Urteil vom 07.12.2022 - …
Da die für die drei Befreiungstatbestände verlangten Voraussetzungen nahezu erschöpfend sind, sind die Spielräume für zusätzliche Erwägungen bei Ausübung des Ermessens tendenziell jedoch gering (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 02. April 2004 - 10 A 3502/02 -, juris; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 29. November 2012 - 1 A 10543/12 -, Rn. 45, juris). - VG Hannover, 24.01.2019 - 4 A 723/17
Befreiung; Geschossflächenzahl
- VG Hannover, 15.05.2019 - 4 A 5817/18
Baulinie; Befreiung; Durchführungsplan; Überleitung
- VG Düsseldorf, 19.10.2006 - 9 K 5350/04
Zaun Einfriedung Ermessen Befreiung Nebenanlage Umlegungsbeschluss …
Rn. 35 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 2. April 2004 - 10 A 3502/02 - (Juris); Söfker, in: ErnstZinkahn-Bielenberg, BauGB, 80. Erg.-Lieferung März 2006, § 31 BauGB Rn. 47, m.w.N. - VG Düsseldorf, 13.08.2010 - 25 K 6875/09 Rn. 84 vgl. so auch OVG NRW, Beschluss vom 2. April 2004 - 10 A 3502/02 -, Beschluss vom 6. Mai 2005- 7 B 2752/04 -.
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