Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2004 - 10 A 4715/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
BauGB § 35 Abs. 4 Nr. 2
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 35 Abs. 4 Nr. 2
- Wolters Kluwer
Erleichterte Zulassung eines Ersatzbaus bei Nutzung eines Altgebäudes durch Familienangehörige des Eigentümers anstelle des Eigentümers
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ersatzbauerrichtung im Außenbereich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Auslegung der Erleichterungstatbestände des § 35 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB); Erleichterte Zulassung eines Ersatzbaus; Erweiterte Auslegung des § 35 BauGB, wenn der Eigentümer das vorhandene Gebäude längere Zeit selbst als Mieter oder Angehöriger des früheren Eigentümers ...
Verfahrensgang
- VG Arnsberg, 26.11.2002 - 4 K 110/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2004 - 10 A 4715/02
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2004, 480
- BauR 2004, 977
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97
Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2004 - 10 A 4715/02
BVerwG, Urteil vom 12.3.1998 - 4 C 10.97 -, BRS 60 Nr. 98 (S. 383f. m.w.N.). - BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 82.77
Erweiterung eines eigengenutzten Wohnhauses im Außenbereich; "Angemessene" …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2004 - 10 A 4715/02
BVerwG, Urteil vom 23.1.1981 - 4 C 82.77 -, BVerwGE 61, 285; zustimmend Schmaltz, a.a.O., Rz. 131; Krautzberger, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 8. Aufl., § 35 Rz 98. - BVerwG, 31.05.1988 - 4 B 88.88
Zulässigkeit einer Wohnhauserweiterung im Außenbereich; Begriff der "Familie" …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2004 - 10 A 4715/02
Denn die zum Beleg jener Ansicht herangezogenen Entscheidungen des BVerwG, Beschlüsse vom 10.3.1988 - 4 B 41.88 -, BRS 48 Nr. 71, und vom 31.5.1988 - 4 B 88.88 -, BRS 48 Nr. 77, enthalten wiederum nur Ausführungen, in denen die erleichterte Zulassung eines Ersatzbaus für Eigentümer angenommen wurde, die das Gebäude selbst über längere Zeit genutzt hatten, wenn auch zunächst als Mieter oder als Angehöriger des früheren Eigentümers. - BVerwG, 10.03.1988 - 4 B 41.88
Voraussetzungen für eine erleichterte Zulassung eines Wohngebäudes im …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2004 - 10 A 4715/02
Denn die zum Beleg jener Ansicht herangezogenen Entscheidungen des BVerwG, Beschlüsse vom 10.3.1988 - 4 B 41.88 -, BRS 48 Nr. 71, und vom 31.5.1988 - 4 B 88.88 -, BRS 48 Nr. 77, enthalten wiederum nur Ausführungen, in denen die erleichterte Zulassung eines Ersatzbaus für Eigentümer angenommen wurde, die das Gebäude selbst über längere Zeit genutzt hatten, wenn auch zunächst als Mieter oder als Angehöriger des früheren Eigentümers. - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.1977 - X A 1878/76
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2004 - 10 A 4715/02
Soweit der Senat in einer früheren Entscheidung ausgeführt hat, für die Anwendung des § 35 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 BBauG genüge es, dass das durch einen Neubau zu ersetzende Wohngebäude seit längerer Zeit von der Familie des Eigentümers eigengenutzt worden sei, OVG NRW, Urteil vom 6.6.1977 - X A 1878/76 -, BauR 1977, 327, betraf diese Entscheidung den Fall einer Erbengemeinschaft, deren Mitglieder nach dem Ableben des früheren Eigentümers nicht sämtlich das Altgebäude bewohnt hatten.
- VGH Bayern, 05.02.2007 - 1 BV 05.2981
Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes im Außenbereich
Das gilt insbesondere dann, wenn man berücksichtigt, dass es sich bei den Begünstigungstatbeständen des § 35 Abs. 4 BauGB um eng auszulegende Ausnahmevorschriften handelt, die weder entsprechend auf von den einzelnen Regelungen nicht unmittelbar erfasste Sachverhalte angewendet noch miteinander kombiniert werden dürfen (BVerwG vom 29.9.1987 NVwZ 1988, 357; vom 12.3.1998 NVwZ 1998, 842; vgl. auch OVG NRW vom 13.2.2004 NVwZ-RR 2004, 480 = BauR 2004, 977). - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2008 - 10 A 2634/07
Auflage für Ersatzgebäude im Außenbereich
BVerwG, Beschluss vom 10.10.2005 - 4 B 60.05 -, BRS 69 Nr. 114; Urteil vom 13.3.1981 - 4 C 2.78 -, BRS 38 Nr. 98; OVG NRW, Beschluss vom 13.2.2004 - 10 A 4715/02 -, BRS 67 Nr. 111; s.a. Söfker in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Kommentar, Stand: 1.2.2008, § 35 Rn. 131, 150; Dürr in: Brügelmann, Kommentar zum BauGB, Stand: April 2008, § 35 Rn. 137. - VG Sigmaringen, 25.11.2004 - 6 K 1113/04
Eine nach § 35 Abs 4 S 1 Nr 1 BauGB erleichterte Nutzungsänderung ist nur einmal …
Erhaltenswerte Bausubstanz soll nach den Vorstellungen des Gesetzgebers auch dann weitergenutzt werden, wenn sie nicht mehr für landwirtschaftliche Zwecke erforderlich ist (zu alledem vgl. nur BVerwG…, Urteil vom 11.11.1988 - 4 C 50.87 -, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 30.07.2003 - 22 A 1004/01 -, a.a.O.; Beschluss vom 13.02.2004 - 10 A 4715/02 -, NVwZ-RR 2004, 480; Schmaltz, in: Schrödter, BauGB, § 35, Rn 119; Ehebrecht-Stüer, Außenbereichsbebauung: Entwicklung und geltendes Recht (§ 35 BauGB 1998), S. 221 f.). - OVG Sachsen, 16.11.2015 - 1 A 528/14
Bauvorbescheid, Außenbereich, Pionierbaracke, Wohnzwecke, Seminarräume
Rn. 17 Der Anwendung von § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB steht entgegen, dass eine Nutzung der "Pionierbaracke" als Wohngebäude durch die Klägerin oder ihre Familie vor dem Umbau weder ersichtlich noch substantiiert vorgetragen worden ist (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 13. Februar 2004 - 10 A 4715/02 -, juris Rn. 5).
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