Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BAG, 19.02.2013 - 10 AZB 2/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,3634
BAG, 19.02.2013 - 10 AZB 2/13 (https://dejure.org/2013,3634)
BAG, Entscheidung vom 19.02.2013 - 10 AZB 2/13 (https://dejure.org/2013,3634)
BAG, Entscheidung vom 19. Februar 2013 - 10 AZB 2/13 (https://dejure.org/2013,3634)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,3634) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Terminsgebühr - Besprechung mit Dritten

  • openjur.de

    Terminsgebühr bei Besprechung mit Dritten ohne Beteiligung des Gegners; fehlende Bereitschaft zum Eintritt in Vergleichsgespräch

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Terminsgebühr bei Besprechung mit Dritten ohne Beteiligung des Gegners - fehlende Bereitschaft zum Eintritt in Vergleichsgespräch

  • rechtsinformationen.bund.de

    Terminsgebühr bei Besprechung mit Dritten ohne Beteiligung des Gegners - fehlende Bereitschaft zum Eintritt in Vergleichsgespräch

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Nr 3104 RVG-VV, Teil 3 Vorbem 3 Abs 3 RVG-VV, § 2 Abs 2 RVG, § 12a Abs 1 ArbGG
    Terminsgebühr bei Besprechung mit Dritten ohne Beteiligung des Gegners - fehlende Bereitschaft zum Eintritt in Vergleichsgespräch

  • verkehrslexikon.de

    Terminsgebühr bei Besprechung mit Dritten ohne Beteiligung des Gegners

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Kostenerstattungspflicht wegen Anrufung eines unzuständigen Gerichts; Begriff der Besprechung im Sinne von Nr. 3104 VV-RVG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Kostenerstattungspflicht wegen Anrufung eines unzuständigen Gerichts; Begriff der Besprechung im Sinne von Nr. 3104 RVG -VV

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kostenerstattung bei der Verweisung ans Arbeitsgericht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Terminsgebühr für ein Telefonat ohne den Kläger

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 395
  • DB 2013, 1184
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.11.2006 - II ZB 9/06

    Voraussetzungen des Erfallens der Terminsgebühr bei außergerichtlicher …

    Auszug aus BAG, 19.02.2013 - 10 AZB 2/13
    Ebenso kommt es nicht darauf an, dass eine einvernehmliche Erledigung des Rechtsstreits nicht zustande kam (BGH 20. November 2006 - II ZB 9/06 - Rn. 7 f., NJW-RR 2007, 286).

    Rn. 14 Dementsprechend fällt die Terminsgebühr zB an, wenn auf Vorschlag des Gerichts ein schriftlicher Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO geschlossen wird (BGH 3. Juli 2006 - II ZB 31/05 - NJW-RR 2006, 1507) oder der Gegner eine auf die Erledigung des Verfahrens gerichtete Erklärung zwecks Prüfung und Weiterleitung an seine Partei entgegennimmt (BGH 20. November 2006 - II ZB 9/06 - NJW-RR 2007, 286).

    Verweigert der Gegner von vornherein entweder ein sachbezogenes Gespräch oder eine gütliche Einigung, kommt eine Besprechung bereits im Ansatz nicht zustande und das Ziel einer einvernehmlichen Regelung kann nicht erreicht werden (BGH 20. November 2006 - II ZB 9/06 - Rn. 7 f., aaO).

  • BGH, 01.02.2007 - V ZB 110/06

    Erfallen der Verfahrens- und der Terminsgebühr im Verfahren über die …

    Auszug aus BAG, 19.02.2013 - 10 AZB 2/13
    Die umstrittene Frage, ob die Festsetzung einer Terminsgebühr in den Fällen generell ausscheidet, in denen eine mündliche Verhandlung nicht vorgeschrieben ist und das Gericht durch Beschluss entscheidet (so BGH 1. Februar 2007 - V ZB 110/06 - NJW 2007, 1461; aA zB Finanzgericht Berlin-Brandenburg 5. April 2011 - 13 KO 13326/10 - EFG 2011, 1551), hat daher vorliegend keine Bedeutung.

    Bei der Terminsgebühr handelt es sich allerdings weder um eine allgemeine Korrespondenzgebühr, die von der Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins vollständig abgekoppelt wäre (BGH 1. Februar 2007 - V ZB 110/06 - Rn. 20, NJW 2007, 1461), noch genügt ein allgemeines Gespräch über die grundsätzliche Bereitschaft oder abstrakte Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung (…BGH 21. Januar 2010 - I ZB 14/09 - Rn. 7, ZfSch 2010, 286).

  • BGH, 21.01.2010 - I ZB 14/09

    Rechtsanwaltsgebühr: Anfall der Terminsgebühr durch eine auf Erledigung des …

    Auszug aus BAG, 19.02.2013 - 10 AZB 2/13
    Auch telefonische Besprechungen könne solche iSd. Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG sein (BGH 21. Januar 2010 - I ZB 14/09 - ZfSch 2010, 286; anders der bloße Austausch von E-Mails: BGH 21. Oktober 2009 - IV ZB 27/09 - NJW 2010, 381).

    Bei der Terminsgebühr handelt es sich allerdings weder um eine allgemeine Korrespondenzgebühr, die von der Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins vollständig abgekoppelt wäre (…BGH 1. Februar 2007 - V ZB 110/06 - Rn. 20, NJW 2007, 1461), noch genügt ein allgemeines Gespräch über die grundsätzliche Bereitschaft oder abstrakte Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung (BGH 21. Januar 2010 - I ZB 14/09 - Rn. 7, ZfSch 2010, 286).

  • BGH, 03.07.2006 - II ZB 31/05

    Anwaltsgebühren bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs

    Auszug aus BAG, 19.02.2013 - 10 AZB 2/13
    Rn. 14 Dementsprechend fällt die Terminsgebühr zB an, wenn auf Vorschlag des Gerichts ein schriftlicher Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO geschlossen wird (BGH 3. Juli 2006 - II ZB 31/05 - NJW-RR 2006, 1507) oder der Gegner eine auf die Erledigung des Verfahrens gerichtete Erklärung zwecks Prüfung und Weiterleitung an seine Partei entgegennimmt (BGH 20. November 2006 - II ZB 9/06 - NJW-RR 2007, 286).
  • BGH, 21.10.2009 - IV ZB 27/09

    Erfallen der Terminsgebühr bei Austausch von E-Mails zwischen den …

    Auszug aus BAG, 19.02.2013 - 10 AZB 2/13
    Auch telefonische Besprechungen könne solche iSd. Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG sein (BGH 21. Januar 2010 - I ZB 14/09 - ZfSch 2010, 286; anders der bloße Austausch von E-Mails: BGH 21. Oktober 2009 - IV ZB 27/09 - NJW 2010, 381).
  • BAG, 01.11.2004 - 3 AZB 10/04

    Prozessrecht - Kostentragungspflicht im Urteilsverfahren Erster Instanz - …

    Auszug aus BAG, 19.02.2013 - 10 AZB 2/13
    Dies gilt unabhängig davon, ob vor dem Arbeitsgericht die gleichen Gebühren ggf. noch einmal entstehen und von einer Erstattung wegen § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG ausgeschlossen sind (BAG 1. November 2004 - 3 AZB 10/04 - mwN, BAGE 112, 293;… Düwell/Lipke/Dreher ArbGG 3. Aufl. § 12a Rn. 9;… ErfK/Koch 13. Aufl. § 12a ArbGG Rn. 6;… GK-ArbGG/Schleusener Stand Dezember 2012 § 12a Rn. 58 f.;… GMP/Germelmann 7. Aufl. § 12a Rn. 19;… Schwab/Weth/Vollstädt ArbGG 3. Aufl. § 12a Rn. 40 f.).
  • BGH, 23.09.2004 - VII ZB 13/04

    Entstehung einer Besprechungsgebühr im Rahmen der Klagevorbereitung

    Auszug aus BAG, 19.02.2013 - 10 AZB 2/13
    Dementsprechend wird im Schrifttum davon ausgegangen, dass grundsätzlich auch Besprechungen mit Dritten eine Terminsgebühr auslösen können (…vgl. zB Hergenröder in Baumgärtel/Hergenröder/Houben RVG 15. Aufl. Vorbem. 3 VV Rn. 14;… Bischof in Bischof RVG 4. Aufl. Vorbem. 3 VV Teil 3 Rn. 54;… Gerold/Schmidt/Müller-Rabe RVG 20. Aufl. Vorbem. 3 VV Rn. 125;… Mayer in Mayer/Kroiß RVG 5. Aufl. Vorbem. 3 Rn. 49;… Riedel/Sußbauer/Keller RVG 9. Aufl. VV Teil 3 Vorbem. 3 Rn. 48; Hansens JurBüro 2004, 249, 250; Enders JurBüro 2005, 84, 85 f.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 05.04.2011 - 13 KO 13326/10

    Erledigungs- bzw. Terminsgebühr bei telefonischen Besprechungen im AdV-Verfahren

    Auszug aus BAG, 19.02.2013 - 10 AZB 2/13
    Die umstrittene Frage, ob die Festsetzung einer Terminsgebühr in den Fällen generell ausscheidet, in denen eine mündliche Verhandlung nicht vorgeschrieben ist und das Gericht durch Beschluss entscheidet (so BGH 1. Februar 2007 - V ZB 110/06 - NJW 2007, 1461; aA zB Finanzgericht Berlin-Brandenburg 5. April 2011 - 13 KO 13326/10 - EFG 2011, 1551), hat daher vorliegend keine Bedeutung.
  • LAG Baden-Württemberg, 17.12.2012 - 5 Ta 152/12

    Anfall der Terminsgebühr setzt keine Besprechung mit der Gegenseite voraus

    Auszug aus BAG, 19.02.2013 - 10 AZB 2/13
    Auf die Rechtsbeschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 17. Dezember 2012 - 5 Ta 152/12 - aufgehoben.
  • BGH, 20.06.2024 - IX ZR 80/23

    Terminsgebühr für eine auf die Erledigung des Verfahrens gerichtete telefonische …

    Verweigert der Gegner von vornherein ein sachbezogenes Gespräch oder eine gütliche Einigung, kommt eine auf die Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechung bereits im Ansatz nicht zustande (BGH…, Beschluss vom 20. November 2006, aaO Rn. 8;… vom 6. März 2014, aaO Rn. 15; vgl. ebenso BAG, NZA 2013, 395 Rn. 14;… BVerwG, ZfSch 2018, 703 Rn. 6).
  • BGH, 06.03.2014 - VII ZB 40/13

    Rechtsanwaltskosten: Terminsgebühr für Gespräche über eine Zustimmung zum Ruhen …

    Rn. 15 aa) Grundsätzlich können auch telefonische Besprechungen solche im Sinne der Vorbemerkung 3 Abs. 3 Halbsatz 1 Fall 3 VV RVG sein (vgl. BAG, NZA 2013, 395 Rn. 10; BGH…, Beschluss vom 21. Januar 2010 - I ZB 14/09, ZfS 2010, 286 Rn. 6-8).

    Nach dem Gesetzeszweck ist erforderlich, dass überhaupt die Bereitschaft der Gegenseite besteht, in Verhandlungen mit dem Ziel einer einvernehmlichen Beendigung des Verfahrens einzutreten (vgl. BAG, NZA 2013, 395 Rn. 14).

    Verweigert der Gegner von vornherein entweder ein solches sachbezogenes Gespräch oder eine gütliche Einigung, kommt eine auf die Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechung bereits im Ansatz nicht zustande (vgl. BAG, NZA 2013, 395 Rn. 14; BGH, Beschluss vom 20. November 2006 - II ZB 9/06, NJW-RR 2007, 286 Rn. 8; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt aaO, Vorb.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2018 - L 19 AS 814/18
    Das Gespräch muss inhaltlich auf eine (materiell-rechtliche) Verfahrenserledigung ausgerichtet sein, (BAG, Beschluss vom 19.02.2013 - 10 AZB 2/13; BGH, Beschluss vom 21.01.2010 - I ZB 14/09; LSG Thüringen, Beschluss vom 21.03.2012 - L 6 SF 238/12 B).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2019 - 1 O 71/19

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten - Verweisung des Rechtsstreits an ein …

    Die vor dem fehlerhaft angerufenen Gericht anfallenden Kosten sind erstattungsfähig, unabhängig davon, ob vor dem Arbeitsgericht die gleichen Gebühren gegebenenfalls noch einmal entstehen und von einer Erstattung wegen § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG ausgeschlossen sind (so BAG, Beschluss vom 19. Februar 2013 - 10 AZB 2/13 -, beck-online Rn. 7, NZA 2013, 395).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2016 - L 19 AS 1854/15

    Sozialgerichtliches Verfahren (hier: Einstweiliger Rechtsschutz nach § 86b SGG )

    Das Gespräch muss inhaltlich auf eine (materiell-rechtliche) Verfahrenserledigung ausgerichtet sein, ein allgemeines Gespräch über die grundsätzliche Bereitschaft oder die abstrakte Möglichkeit einer außergerichtlichen Erledigung genügt nicht (BAG, Beschluss vom 19.2.2013 - 10 AZB 2/13 - NZA 2013, 395; BGH, Beschluss vom 21.01.2010 - I ZB 14/09 - LSG Thüringen, Beschluss vom 21.03.2012 - L 6 SF 238/12 B).
  • OVG Sachsen, 23.01.2026 - 7 B 48/25

    Fiktive Terminsgebühr; mündliche Verhandlung

    Derartige Besprechungen können, wie hier, auch telefonisch stattfinden (BAG, Beschl. v. 19. Februar 2013 - 10 AZB 2/13 -, juris Rn. 10;… v. Seltmann, BeckOK RVG, Stand 06/2025, VV Vorbemerkung 3 Rn. 8;… Ahlmann, in: Ahlmann/Kapischke/Pankatz/Rech/Schneider/Schütz, RVG, 11. Aufl. 2024, VV Vorbem. 3 Rn. 60).

    Besprechungen mit Dritten fallen jedenfalls dann unter den Gebührentatbestand, wenn sie zur außergerichtlichen Erledigung des Rechtsstreits führen können (BAG, Beschl. v. 19. Februar 2013 - 10 AZB 2/13 -, juris Rn. 10).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2013 - 19 E 228/12

    Auslösung einer Terminsgebühr aufgrund Besprechungen eines Anwalts zur Erledigung …

    Rn. 10 BGH, Beschluss vom 21. Januar 2010 - I ZB 14/09 -, juris, Rdn. 7; BAG, Beschluss vom 19. Februar 2013 - 10 AZB 2/13 -, NZA 2013, 395, juris, Rdn. 10; OVG NRW, Beschluss vom 26. Januar 2009 - 19 E 130/08 -, S. 4 des Beschlussabdrucks.
  • LAG Köln, 24.10.2017 - 4 Ta 193/17

    Terminsgebühr; Mitwirkung an Besprechung zur Erledigung des Verfahrens; …

    Gemäß § 91 Abs. 2 ZPO sind dabei die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts immer zu erstatten; der Kostenerstattungsanspruch ist nicht beschränkt auf etwaige "Mehrkosten" (BAG vom 19.02.2013- 10 AZB 2/13 - Rn. 7, juris mit weiteren Nachweisen;… ErfK/Koch, 17. Aufl. 2017, § 12 a ArbGG Rn. 6;… Germelmann/Matthes/Prütting/Germelmann/Künzl, 9. Aufl. 2017, § 12 a ArbGG Rn. 19).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2013 - 16 E 204/13

    Festsetzung einer Terminsgebühr und Erledigungsgebühr eines Rechtsanwalts i.R.e. …

    Rn. 11 Für Letzteres die ganz überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20. November 2006 - II ZB 9/06 -, juris, Rdnr. 7 (= NJW-RR 2007, 286); BAG, Beschluss vom 19. Februar 2013 - 10 AZB 2/13 -, juris, Rdnr. 10 (= NZA 2013, 395); Müller-Rabe, a. a. O., VV Vorb.
  • OLG Frankfurt, 23.02.2024 - 15 W 70/23

    Terminsgebühr für außergerichtliche Termine und Besprechungen

    Voraussetzung für die Entstehung der Gebühr ist weiter, dass auf der Gegenseite die Bereitschaft besteht, in Verhandlungen mit dem Ziel einer unstreitigen bzw. einvernehmlichen Beendigung des Verfahrens einzutreten (BGH Beschluss vom 20.11.2006 -II ZB 9/06-; BAG Beschluss vom 19.2.2013 -10 AZB 2/13-).
  • VGH Bayern, 07.05.2024 - 1 C 22.54

    Terminsgebühr für Besprechung mit "Dritten"?

  • SG Duisburg, 02.01.2023 - S 10 SF 271/21
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht