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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.1998 - 10 B 10656/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,8255
OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.1998 - 10 B 10656/98 (https://dejure.org/1998,8255)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.04.1998 - 10 B 10656/98 (https://dejure.org/1998,8255)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. April 1998 - 10 B 10656/98 (https://dejure.org/1998,8255)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Asylverfahren; Abschiebungsandrohung; Einstweiliger Rechtsschutz; Streitigkeit im Sinne des § 80 AsylVfG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, Beilage Nr. 8, 87
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 6.97

    Klagen erfolgloser Asylbewerber auf Duldung oder Aufenthaltsbefugnis begründen …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.1998 - 10 B 10656/98
    An dieser Betrachtungsweise sieht sich der Senat auch nicht etwa mit Blick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. September 1997 - BVerwG 1 C 6.97 - (InfAuslR 1998, S. 15) gehindert, wonach jedenfalls eine auf Erteilung einer Duldung gerichtete Klage eines Ausländers, dem nach erfolglosem Asylverfahren die Abschiebung angedroht worden ist, grundsätzlich keine Streitigkeit nach dem Asylverfahrensgesetz begründe.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.1998 - A 12 S 3522/97

    Umfang des Beschwerdeausschlusses im Asylverfahren: Abschiebung abgelehnter …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.1998 - 10 B 10656/98
    Denn diese Entscheidung betraf lediglich ein Verfahren zur Hauptsache - weswegen dahingestellt bleiben kann, inwiefern ihr in einem solchen Verfahren zu folgen wäre (dagegen mit beachtlichen Gründen Hess.VGH, Beschluß vom 11. Dezember 1997 - 12 TZ 4190/97 -) - und läßt sich mithin schon in Anbetracht des unterschiedlichen Streitgegenstands dieses Verfahrens und des hier zur Entscheidung anstehenden Verfahrens auf Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz nicht ohne weiteres auf letzteres übertragen, weswegen der Senat jedenfalls insoweit an seiner bisherigen Rechtsprechung festhält (vgl. ebenso ferner Hess.VGH, Beschluß vom 20. Januar 1998 - 13 TZ 3765/97 -, VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 26. Januar 1998 - A 12 S 3522/97 -, AuAS 1998, S. 80 sowie 7. Senat des beschließenden Gerichts, Beschluß vom 16. April 1998 - 7 B 10640/98.OVG -).
  • VGH Hessen, 20.01.1998 - 13 TZ 3765/97

    Asylverfahren: Umfang des Beschwerdeausschlusses nach AsylVfG 1992 § 80 - Vollzug …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.1998 - 10 B 10656/98
    Denn diese Entscheidung betraf lediglich ein Verfahren zur Hauptsache - weswegen dahingestellt bleiben kann, inwiefern ihr in einem solchen Verfahren zu folgen wäre (dagegen mit beachtlichen Gründen Hess.VGH, Beschluß vom 11. Dezember 1997 - 12 TZ 4190/97 -) - und läßt sich mithin schon in Anbetracht des unterschiedlichen Streitgegenstands dieses Verfahrens und des hier zur Entscheidung anstehenden Verfahrens auf Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz nicht ohne weiteres auf letzteres übertragen, weswegen der Senat jedenfalls insoweit an seiner bisherigen Rechtsprechung festhält (vgl. ebenso ferner Hess.VGH, Beschluß vom 20. Januar 1998 - 13 TZ 3765/97 -, VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 26. Januar 1998 - A 12 S 3522/97 -, AuAS 1998, S. 80 sowie 7. Senat des beschließenden Gerichts, Beschluß vom 16. April 1998 - 7 B 10640/98.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.1994 - 11 B 11351/94

    Beschwerdeausschluß; Asylverfahren ; Aufenthaltsbefugnis

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.1998 - 10 B 10656/98
    Der vorliegende Rechtsstreit, mit dem der Antragsteller um einstweiligen Rechtsschutz nachsucht, weil die Antragsgegnerin in Anbetracht ihres derzeitigen Absehens von seiner Abschiebung wegen tatsächlicher Unmöglichkeit ihm nicht die in solchen Fällen gemäß § 55 Abs. 2 AuslG vorgesehene schriftliche Duldung erteile, unterfällt der die Beschwerde ausschließenden Bestimmung des § 80 AsylVfG, nachdem nicht nur der Antragsteller als erfolglos gebliebener und mit einer auf der Grundlage des Asylverfahrensgesetzes ergangenen bestandskräftigen, aber bislang noch nicht vollzogenen Abschiebungsandrohung überzogener Asylbewerber nach wie vor generell dem Geltungsbereich des Asylverfahrensgesetzes unterfällt, sondern es ihm zugleich auch ganz konkret nach wie vor um die Modalitäten der Durchsetzung bzw. Aussetzung gerade eben dieser asylverfahrensrechtlichen Abschiebungsandrohung geht (…ebenso u.a. HessVGH, NVwZ-Beilage 1995, S. 67, VGH Baden-Württemberg, VBlBW 1994, S. 456, Hamb.OVG, Beschluß vom 22. April 1994 - Bs IV 235/93 sowie OVG Rheinland-Pfalz, DVBl. 1994, S. 1423).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.1994 - A 16 S 2038/93

    Beschwerdeausschluß nach AsylVfG 1992 § 80 - Vollzug einer Abschiebung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.1998 - 10 B 10656/98
    Der vorliegende Rechtsstreit, mit dem der Antragsteller um einstweiligen Rechtsschutz nachsucht, weil die Antragsgegnerin in Anbetracht ihres derzeitigen Absehens von seiner Abschiebung wegen tatsächlicher Unmöglichkeit ihm nicht die in solchen Fällen gemäß § 55 Abs. 2 AuslG vorgesehene schriftliche Duldung erteile, unterfällt der die Beschwerde ausschließenden Bestimmung des § 80 AsylVfG, nachdem nicht nur der Antragsteller als erfolglos gebliebener und mit einer auf der Grundlage des Asylverfahrensgesetzes ergangenen bestandskräftigen, aber bislang noch nicht vollzogenen Abschiebungsandrohung überzogener Asylbewerber nach wie vor generell dem Geltungsbereich des Asylverfahrensgesetzes unterfällt, sondern es ihm zugleich auch ganz konkret nach wie vor um die Modalitäten der Durchsetzung bzw. Aussetzung gerade eben dieser asylverfahrensrechtlichen Abschiebungsandrohung geht (ebenso u.a. HessVGH, NVwZ-Beilage 1995, S. 67, VGH Baden-Württemberg, VBlBW 1994, S. 456, Hamb.OVG…, Beschluß vom 22. April 1994 - Bs IV 235/93 sowie OVG Rheinland-Pfalz, DVBl. 1994, S. 1423).
  • VGH Hessen, 11.12.1997 - 12 TZ 4190/97

    Beschwerdeausschluß nach AsylVfG 1992 § 80 umfaßt Streit um Vollzug …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.1998 - 10 B 10656/98
    Denn diese Entscheidung betraf lediglich ein Verfahren zur Hauptsache - weswegen dahingestellt bleiben kann, inwiefern ihr in einem solchen Verfahren zu folgen wäre (dagegen mit beachtlichen Gründen Hess.VGH, Beschluß vom 11. Dezember 1997 - 12 TZ 4190/97 -) - und läßt sich mithin schon in Anbetracht des unterschiedlichen Streitgegenstands dieses Verfahrens und des hier zur Entscheidung anstehenden Verfahrens auf Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz nicht ohne weiteres auf letzteres übertragen, weswegen der Senat jedenfalls insoweit an seiner bisherigen Rechtsprechung festhält (vgl. ebenso ferner Hess.VGH…, Beschluß vom 20. Januar 1998 - 13 TZ 3765/97 -, VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 26. Januar 1998 - A 12 S 3522/97 -, AuAS 1998, S. 80 sowie 7. Senat des beschließenden Gerichts, Beschluß vom 16. April 1998 - 7 B 10640/98.OVG -).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.1999 - 13 S 514/99

    Umfang des Beschwerdeausschlusses im Asylverfahren - abgelehnte Aussetzung der …

    OVG, Beschluß vom 14.11.1997 - 3 ZEO 1229/97; OVG Hamburg, Beschluß vom 5.1.1998 - Bs VI 91/97; a.A. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 26.1.1998 - A 12 S 3522/97; vom 6.8.1998 - 3 S 842/98; vom 21.10.1998 - 6 S 2334/98 - und Hess. VGH, Beschlüsse vom 11.12.1997 - 12 TC 4190/97 - und vom 20.1.1998, NVwZ-Beilage 1998, 46 sowie OVG Hamburg, Beschluß vom 5.3.1998 - Bs IV 177/97 - und OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 29.4.1998, AuAS 1998, 153).
  • VGH Hessen, 22.05.2001 - 11 TZ 726/01

    Umfang des Rechtsmittelausschlusses im Asylverfahren

    Allein diese Rechtsansicht trägt auch dem das Asylverfahren maßgeblich prägenden Rechtsgedanken der Verfahrensbeschleunigung angemessen Rechnung, da es einer Beschleunigung des Asylverfahrens zuwider laufen würde, wenn mit der Kompetenzaufteilung das Vollstreckungsverfahren auch einem anderen gerichtlichen Rechtsschutzverfahren unterstellt würde, so dass - anders als im Asylgrundverfahren - gerade die Vollziehung der im Asylgrundverfahren festgestellten Ausreisepflicht durch weitere Gerichtsinstanzen verzögert werden könnte (so auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Januar 1998 - A 12 S 3522/97 - AuAS 1998, 80; OVG Hamburg, Beschluss vom 5. März 1998 - OVG Bs IV 177/97 - OVG Koblenz, Beschluss vom 29. April 1998 - 10 B 10656/98 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.08.1998 - 9 S 1552/98

    Asylverfahren: Umfang des Beschwerdeausschlusses nach AsylVfG 1992 § 80 - …

    Er hält die hieran geübte Kritik (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 26.01.1998 - A 12 S 3522/97; Hess. VGH, Beschlüsse vom 11.12.1997 - 12 TG 4190/97 - und vom 20.01.1998 - 13 TZ 3765/97 -, NVwZ-Beilage 1998, 46 und 45; OVG Hamburg, Beschluß vom 05.03.1998 - Bs. IV 177/97; OVG Rh.-Pfalz, Beschluß vom 29.04.1998 - 10 B 10656/98 -, AuAS 1998, 153) nicht für überzeugend:.
  • VGH Hessen, 03.02.1999 - 3 TZ 4241/98

    Umfang des Beschwerdeausschlusses nach AsylVfG 1992 § 80 - Rechtsschutz …

    Allein diese Rechtsansicht trägt auch dem das Asylverfahren maßgeblich prägenden Rechtsgedanken der Verfahrensbeschleunigung angemessen Rechnung, da es einer Beschleunigung des Asylverfahrens zuwider laufen würde, wenn mit der Kompetenzaufteilung das Vollstreckungsverfahren auch einem anderen gerichtlichen Rechtsschutzverfahren unterstellt würde, so dass - anders als im Asylgrundverfahren - gerade die Vollziehung der im Asylgrundverfahren festgestellten Ausreisepflicht durch weitere Gerichtsinstanzen verzögert werden könnte (so auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Januar 1998 - A 12 S 3522/97 - AuAS 1998, 80; OVG Hamburg, Beschluss vom 5. März 1998 - OVG Bs IV 177/97 - OVG Koblenz, Beschluss vom 29. April 1998 - 10 B 10656/98 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.1998 - 3 S 842/98

    Asylverfahren: Umfang des Beschwerdeausschlusses - Aussetzung der Abschiebung …

    Auch in Ansehung dieser Urteile ist daran festzuhalten, daß das gerichtliche Eilverfahren, in dem der abgelehnte Asylbewerber gegen die Ausländerbehörde die einstweilige Aussetzung der ihm vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge gemäß § 34 AsylVfG angedrohten Abschiebung begehrt, ungeachtet der geltend gemachten Gründe eine Streitigkeit nach dem Asylverfahrensgesetz ist, so daß die Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts gemäß § 80 AsylVfG ausgeschlossen ist (ebenso VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 26.1.1998 - A 12 S 3522/97 - Hess.VGH…, Beschluß vom 20.1.1998, a.a.O.; Hamburgisches OVG, Beschluß vom 5.3.1998 - Bs IV 177/97 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 16.4.1998 - 7 B 10640/98 - und vom 29.4.1998    - 10 B 10656/98 - anderer Auffassung: OVG Brandenburg, Beschluß vom 17.3.1998 - 4 B 28/98 - differenzierend: VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 2.12.1997 - A 14 S 3104/97 -, VBlBW 1998, 111).
  • VG Freiburg, 23.10.1998 - A 2 K 12231/98

    Meistbegünstigungsgrundsatz als geltende Maxime bei der Auslegung von Anträgen im …

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  • VG Neustadt, 15.11.2002 - 7 K 2468/02

    Algerien, Demokratisch Arabische Republik Sahara, Abgelehnte Asylbewerber, …

    OVG, Beschluss vom 14.11.1997 - 3 ZEO 1229/97 -, Seite 9 und 10 des Beschlussumdrucks; VG Neustadt, Beschluss vom 04.05.1998 - 7 L 310/98.NW -, Seite 7 des Beschlussumdrucks und vom 31. Juli 2002 - 7 N 2088/02.NW -, Seite 4 des Beschlussumdrucks; a. A. u.a. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.04.1998 - 10 B 10656/98.OVG - und vom 17.04.1998 - 7 B 10755/98.OVG).
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